Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Dieselkläger erhält wohl kein Geld zurück
BGH dämpft Hoffnung auf Schadenersatz bei geleasten Schummel-Fahrzeugen
KARLSRUHE (dpa) - Autofahrer, die ein vom VW-Dieselskandal betroffenes Auto geleast haben, können wohl nicht auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe machte am Donnerstag sehr deutlich, dass Leasing nach ersten Erwägungen des Senats grundsätzlich anders zu bewerten sei als der Kauf eines Wagens mit der manipulierten Abgastechnik. Mit der Entscheidung für Leasing erwerbe man das Recht, das Auto über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu fahren – genau dieses Recht habe der Kläger auch uneingeschränkt ausüben können, so die Richter. Das Unternehmen – die Klage richtet sich direkt gegen Audi – könne deshalb vermutlich nicht verpflichtet werden, die Leasingraten zurückzuerstatten. Verkünden will der BGH am 16. September.
Damit steht eine Grundsatzentscheidung bevor, wie ein BGH-Sprecher erläuterte. Das Gericht hatte sich am Donnerstag erstmals auch mit dieser speziellen Frage befasst. Laut VW ist der Ausgang relevant für eine vierstellige Zahl von Verfahren. (Az. VII ZR 192/20).
Geklagt hatte ein Mann aus dem Ostalbkreis: Er hatte 2009 einen Audi mit dem Skandalmotor EA189 vier Jahre lang geleast. Nach Ablauf der Leasingzeit kaufte er den Wagen. Er möchte nicht nur das Geld für die Raten zurück, sondern auch den Kaufpreis abzüglich Wertverlust wiederhaben. Der BGH machte dem Mann auch in diesem Punkt keine großen Hoffnungen. Ob Audi als Konzerntochter von VW überhaupt vom Betrug Kenntnis gehabt habe, sei in der Vorinstanz nicht ausreichend dargelegt worden. Die Anwälte von Audi zeigten sich mit Blick auf die BGHAusführungen erfreut. Zum einen habe Audi von den manipulierten Motoren nichts gewusst. Zum anderen seien Ansprüche auf Erstattung von Leasing-Raten abwegig.
„Hätte ich geahnt, dass der Motor manipuliert ist, hätte ich den Wagen damals weder geleast noch gekauft“, sagte der 45-jährige Kläger im Anschluss an die Verhandlung. Er hoffe darauf, wenigstens im Bezug auf den Kaufpreis nicht leer auszugehen. „Wir geben da noch nicht auf“, sagte seine Anwältin Monika BuchholzDuffner. Sie hatte vehement bezweifelt, dass Audi nichts wusste von der illegalen Abschalteinrichtung. Die Vorinstanz hatte dem Kläger Schadenersatz für den Kauf zugesprochen, eine Erstattung von Leasingraten aber ebenfalls verneint.
In ihrem ersten und wichtigsten Urteil zum Abgasskandal hatten die
BGH-Richter im Mai 2020 entschieden, dass VW seine Kunden systematisch getäuscht hat: Hätten sie gewusst, dass die Dieselautos mit dem Motor EA189 viel mehr Schadstoffe ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschieden. In den meisten Fällen haben Kläger deshalb das Recht, ihr Auto zurückzugeben. Sie bekommen aber nicht das komplette Geld wieder, sondern müssen sich die Nutzung anrechnen lassen.
Wie es sich mit Konzerntöchtern wie Audi verhält, ist noch nicht grundsätzlich geklärt. Zu zahlreichen anderen speziellen Konstellationen im Zusammenhang mit dem Skandal hat der BGH bereits Stellung bezogen – etwa zum Thema Schadenersatz beim Autoverkauf, zur rückwirkenden Verzinsung des Kaufpreises oder zur Verjährung.
Laut Daimler-Chef belastet Halbleitermangel den Absatz
STUTTGART (dpa) - Der anhaltende Halbleitermangel bremst nach Einschätzung von Daimler-Chef Ola Källenius den Absatz des Stuttgarter Autobauers. „Mit den Werkschließungen bei Halbleiterlieferanten in Malaysia und anderswo ist die Herausforderung nun noch größer geworden“, sagte der Manager der „Automobilwoche“. Für das dritte Quartal rechne er mit einem geringeren Absatz. Die Autoverkäufe würden „voraussichtlich spürbar“unter denen des zweiten Jahresviertels liegen. Von April bis Juni hatte Daimler den Angaben zufolge rund 590 000 Fahrzeuge der Marken Mercedes und Smart ausgeliefert. In den vergangenen Monaten waren immer wieder Werke heruntergefahren worden, weil Teile für die Montage fehlten. Auch andere Hersteller sind betroffen.
Verdachtsmeldungen bei Kryptowährungen steigen
BERLIN (dpa) - Immer häufiger gehen bei den Behörden in Deutschland Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche mit Kryptowährungen wie Bitcoin ein. Die Zahl solcher Verdachtsfälle bei der Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls (FIU) hat laut Bundesfinanzministerium seit 2018 deutlich zugenommen. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine FDP-Anfrage hervor. Demnach lag die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen 2018 noch bei rund 570. Im Jahr 2020 waren es bereits rund 2050. Das sei eine „zum gesamten Meldungsaufkommen überdurchschnittliche Steigerung“.
Medica erwartet mehr als 2500 Aussteller
DÜSSELDORF (epd) - Die weltgrößte Medizintechnikmesse Medica in Düsseldorf findet in diesem Jahr wieder in Präsenz statt. Zur Medica und der zeitgleich laufenden Zulieferermesse Compamed seien auf dem Düsseldorfer Messegelände vom 15. bis 18. November fast alle Hallen belegt, kündigte Christian Grosser von der Messe Düsseldorf an. Insgesamt sei bereits drei Monate vor dem Messestart die Marke von insgesamt mehr als 2500 Ausstellern erreicht. Durch die Corona-Pandemie gebe es einen erhöhten Bedarf an Medizin- und Labortechnik sowie verschiedensten medizinischen Produkten und Schutzausrüstungen.