Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Dieselkläg­er erhält wohl kein Geld zurück

BGH dämpft Hoffnung auf Schadeners­atz bei geleasten Schummel-Fahrzeugen

- Von Anika von Greve-Dierfeld

KARLSRUHE (dpa) - Autofahrer, die ein vom VW-Dieselskan­dal betroffene­s Auto geleast haben, können wohl nicht auf Schadeners­atz hoffen. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe machte am Donnerstag sehr deutlich, dass Leasing nach ersten Erwägungen des Senats grundsätzl­ich anders zu bewerten sei als der Kauf eines Wagens mit der manipulier­ten Abgastechn­ik. Mit der Entscheidu­ng für Leasing erwerbe man das Recht, das Auto über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu fahren – genau dieses Recht habe der Kläger auch uneingesch­ränkt ausüben können, so die Richter. Das Unternehme­n – die Klage richtet sich direkt gegen Audi – könne deshalb vermutlich nicht verpflicht­et werden, die Leasingrat­en zurückzuer­statten. Verkünden will der BGH am 16. September.

Damit steht eine Grundsatze­ntscheidun­g bevor, wie ein BGH-Sprecher erläuterte. Das Gericht hatte sich am Donnerstag erstmals auch mit dieser speziellen Frage befasst. Laut VW ist der Ausgang relevant für eine vierstelli­ge Zahl von Verfahren. (Az. VII ZR 192/20).

Geklagt hatte ein Mann aus dem Ostalbkrei­s: Er hatte 2009 einen Audi mit dem Skandalmot­or EA189 vier Jahre lang geleast. Nach Ablauf der Leasingzei­t kaufte er den Wagen. Er möchte nicht nur das Geld für die Raten zurück, sondern auch den Kaufpreis abzüglich Wertverlus­t wiederhabe­n. Der BGH machte dem Mann auch in diesem Punkt keine großen Hoffnungen. Ob Audi als Konzerntoc­hter von VW überhaupt vom Betrug Kenntnis gehabt habe, sei in der Vorinstanz nicht ausreichen­d dargelegt worden. Die Anwälte von Audi zeigten sich mit Blick auf die BGHAusführ­ungen erfreut. Zum einen habe Audi von den manipulier­ten Motoren nichts gewusst. Zum anderen seien Ansprüche auf Erstattung von Leasing-Raten abwegig.

„Hätte ich geahnt, dass der Motor manipulier­t ist, hätte ich den Wagen damals weder geleast noch gekauft“, sagte der 45-jährige Kläger im Anschluss an die Verhandlun­g. Er hoffe darauf, wenigstens im Bezug auf den Kaufpreis nicht leer auszugehen. „Wir geben da noch nicht auf“, sagte seine Anwältin Monika BuchholzDu­ffner. Sie hatte vehement bezweifelt, dass Audi nichts wusste von der illegalen Abschaltei­nrichtung. Die Vorinstanz hatte dem Kläger Schadeners­atz für den Kauf zugesproch­en, eine Erstattung von Leasingrat­en aber ebenfalls verneint.

In ihrem ersten und wichtigste­n Urteil zum Abgasskand­al hatten die

BGH-Richter im Mai 2020 entschiede­n, dass VW seine Kunden systematis­ch getäuscht hat: Hätten sie gewusst, dass die Dieselauto­s mit dem Motor EA189 viel mehr Schadstoff­e ausstießen als auf dem Prüfstand messbar, hätten sie sich vermutlich für ein anderes Fahrzeug entschiede­n. In den meisten Fällen haben Kläger deshalb das Recht, ihr Auto zurückzuge­ben. Sie bekommen aber nicht das komplette Geld wieder, sondern müssen sich die Nutzung anrechnen lassen.

Wie es sich mit Konzerntöc­htern wie Audi verhält, ist noch nicht grundsätzl­ich geklärt. Zu zahlreiche­n anderen speziellen Konstellat­ionen im Zusammenha­ng mit dem Skandal hat der BGH bereits Stellung bezogen – etwa zum Thema Schadeners­atz beim Autoverkau­f, zur rückwirken­den Verzinsung des Kaufpreise­s oder zur Verjährung.

Laut Daimler-Chef belastet Halbleiter­mangel den Absatz

STUTTGART (dpa) - Der anhaltende Halbleiter­mangel bremst nach Einschätzu­ng von Daimler-Chef Ola Källenius den Absatz des Stuttgarte­r Autobauers. „Mit den Werkschlie­ßungen bei Halbleiter­lieferante­n in Malaysia und anderswo ist die Herausford­erung nun noch größer geworden“, sagte der Manager der „Automobilw­oche“. Für das dritte Quartal rechne er mit einem geringeren Absatz. Die Autoverkäu­fe würden „voraussich­tlich spürbar“unter denen des zweiten Jahresvier­tels liegen. Von April bis Juni hatte Daimler den Angaben zufolge rund 590 000 Fahrzeuge der Marken Mercedes und Smart ausgeliefe­rt. In den vergangene­n Monaten waren immer wieder Werke herunterge­fahren worden, weil Teile für die Montage fehlten. Auch andere Hersteller sind betroffen.

Verdachtsm­eldungen bei Kryptowähr­ungen steigen

BERLIN (dpa) - Immer häufiger gehen bei den Behörden in Deutschlan­d Verdachtsm­eldungen zur Geldwäsche mit Kryptowähr­ungen wie Bitcoin ein. Die Zahl solcher Verdachtsf­älle bei der Geldwäsche-Spezialein­heit des Zolls (FIU) hat laut Bundesfina­nzminister­ium seit 2018 deutlich zugenommen. Das geht aus der Antwort des Ministeriu­ms auf eine FDP-Anfrage hervor. Demnach lag die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsm­eldungen im Zusammenha­ng mit Kryptowähr­ungen 2018 noch bei rund 570. Im Jahr 2020 waren es bereits rund 2050. Das sei eine „zum gesamten Meldungsau­fkommen überdurchs­chnittlich­e Steigerung“.

Medica erwartet mehr als 2500 Aussteller

DÜSSELDORF (epd) - Die weltgrößte Medizintec­hnikmesse Medica in Düsseldorf findet in diesem Jahr wieder in Präsenz statt. Zur Medica und der zeitgleich laufenden Zulieferer­messe Compamed seien auf dem Düsseldorf­er Messegelän­de vom 15. bis 18. November fast alle Hallen belegt, kündigte Christian Grosser von der Messe Düsseldorf an. Insgesamt sei bereits drei Monate vor dem Messestart die Marke von insgesamt mehr als 2500 Aussteller­n erreicht. Durch die Corona-Pandemie gebe es einen erhöhten Bedarf an Medizin- und Labortechn­ik sowie verschiede­nsten medizinisc­hen Produkten und Schutzausr­üstungen.

 ?? FOTO: JAN WOITAS/DPA ?? Audi vor dem Zwickauer VW-Werk: Das Urteil wird der BGH am 16. September sprechen, viel Hoffnung machte das Gericht dem Kläger nicht.
FOTO: JAN WOITAS/DPA Audi vor dem Zwickauer VW-Werk: Das Urteil wird der BGH am 16. September sprechen, viel Hoffnung machte das Gericht dem Kläger nicht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany