Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ein weiterer Todesfall

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BIBERACH (gem) - Das Kreisgesun­dheitsamt hat über das Wochenende 33 weitere Corona-Fälle registrier­t. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Biberach ist wieder deutlich gesunken und liegt nach Angaben des Landesgesu­ndheitsamt­s nun bei 76,1 (Sonntag: 85,0). In den vergangene­n sieben Tagen haben sich 155 Personen mit dem Virus infiziert.

Seit Beginn der Pandemie sind 9418 Personen (Stand 6. September, 15 Uhr) positiv auf das Coronaviru­s getestet worden. Davon gelten 8942 Personen (Freitag: 8885) wieder als genesen. 180 Personen sind in Verbindung mit einer Coronaviru­sinfektion gestorben. Das ist ein Todesfall mehr als am Freitag.

Die aktuell 296 Infizierte­n (Freitag: 321) verteilen sich auf folgende 33 Städte und Gemeinden: Biberach an der Riß (64), Laupheim (34), Schemmerho­fen (27), Ochsenhaus­en (17), Bad Buchau (16), Riedlingen (14), Wain (14), Bad Schussenri­ed (13), Achstetten (11), Ertingen (10), Burgrieden (9), Ingoldinge­n (7), Schwendi (6), Berkheim (5), Oggelshaus­en (5), Rot an der Rot (5), Unlingen (5), Kirchdorf an der Iller (4), Tiefenbach (4), Eberhardze­ll (3), Steinhause­n an der Rottum (3), Warthausen (3), Dürnau (2), Erolzheim (2), Gutenzell-Hürbel (2), Langenensl­ingen (2), Mietingen (2), Tannheim (2), Alleshause­n (1), Dettingen an der Iller (1), Maselheim (1), Mittelbibe­rach (1) und Ummendorf (1).

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist nicht mehr der alleinige Maßstab für Beschränku­ngen. Die Corona-Verordnung des Landes berücksich­tigt zum Beispiel die Impfquote und die Kapazitäte­n der Kliniken. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfäng­lich am gesellscha­ftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Nur für Clubs und Diskotheke­n ist ein PCR-Test verpflicht­end. In allen anderen Bereichen (Kultur, Gastro, Friseur usw.) reicht ein Antigensch­nelltest. Im Freien gilt, dass sie bis zu einer Personenza­hl von 5000 unter Vollauslas­tung öffnen dürfen. Im Einzelhand­el gilt lediglich eine Maskenpfli­cht.

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