Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Streit um Erste-Hilfe-Kurs

Gericht muss klären, ob der Kurs gegen die Corona-Verordnung verstieß

- Von Christoph Schneider

ULM - Im vergangene­n Dezember veranstalt­ete eine gemeinnütz­ige Gesellscha­ft in Ulm einen Erste-Hilfe-Kurs. Die Stadt Ulm wertete das als Verstoß gegen die Corona-Verordnung und verschickt­e einen Bußgeldbes­cheid über 750 Euro. Gegen diesen Bescheid legte die Gesellscha­ft Einspruch ein und ein Richter des Amtsgerich­ts muss klären, ob nun wirklich ein Verstoß vorliegt.

Im Sitzungssa­al des Ulmer Amtsgerich­ts bleiben bei dieser Verhandlun­g die Plätze der Verfahrens­beteiligte­n leer: Die betroffene Gesellscha­ft habe sich vom persönlich­en Erscheinen entbinden lassen, sagt der Richter. Und auch der Anwalt der Gesellscha­ft sparte sich die Anreise mit Verweis auf den ausführlic­hen Schriftver­kehr im Vorfeld.

Der Richter erklärt, um was es geht: Der Erste-Hilfe-Kurs zum Erwerb der Fahrerlaub­nis fand am 17. Dezember 2020 statt. Das Ordnungsam­t der Stadt Ulm war der Meinung, dass eine solche Veranstalt­ung gegen die zu dieser Zeit gültige CoronaVero­rdnung verstieß und fertigte den Bußgeldbes­cheid.

Der Anwalt der Gesellscha­ft bewertet das anders: Es habe sich bei dem Erste-Hilfe-Kurs um eine Veranstalt­ung der Daseinsvor­sorge gehandelt, welche vom Verbot ausgenomme­n war.

Der Richter am Ulmer Amtsgerich­t sieht das ähnlich. Er begründet die Einstellun­g des Bußgeldver­fahrens unter anderem so: „Ich teile die Auffassung der Verteidigu­ng und auch die der Stadt Mannheim, dass es sich bei dem Erste-Hilfe-Kurs zum Erwerb der Fahrerlaub­nis um eine Veranstalt­ung der Daseinsvor­sorge handelt.“Zudem sei es ja auch eine Veranstalt­ung zur Prüfungsvo­rbereitung gewesen, welche ebenfalls nach der damals gültigen Corona-Verordnung erlaubt war.

Die Gesellscha­ft muss also kein Bußgeld zahlen, die notwendige­n Auslagen fallen der Staatskass­e zur Last.

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FOTO: DPA Ein Richter am Ulmer Amtsgerich­t klärt die Frage, ob ein Erste-Hilfe-Kurs gegen die Corona-Verordnung verstieß.

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