Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Streit um Erste-Hilfe-Kurs
Gericht muss klären, ob der Kurs gegen die Corona-Verordnung verstieß
ULM - Im vergangenen Dezember veranstaltete eine gemeinnützige Gesellschaft in Ulm einen Erste-Hilfe-Kurs. Die Stadt Ulm wertete das als Verstoß gegen die Corona-Verordnung und verschickte einen Bußgeldbescheid über 750 Euro. Gegen diesen Bescheid legte die Gesellschaft Einspruch ein und ein Richter des Amtsgerichts muss klären, ob nun wirklich ein Verstoß vorliegt.
Im Sitzungssaal des Ulmer Amtsgerichts bleiben bei dieser Verhandlung die Plätze der Verfahrensbeteiligten leer: Die betroffene Gesellschaft habe sich vom persönlichen Erscheinen entbinden lassen, sagt der Richter. Und auch der Anwalt der Gesellschaft sparte sich die Anreise mit Verweis auf den ausführlichen Schriftverkehr im Vorfeld.
Der Richter erklärt, um was es geht: Der Erste-Hilfe-Kurs zum Erwerb der Fahrerlaubnis fand am 17. Dezember 2020 statt. Das Ordnungsamt der Stadt Ulm war der Meinung, dass eine solche Veranstaltung gegen die zu dieser Zeit gültige CoronaVerordnung verstieß und fertigte den Bußgeldbescheid.
Der Anwalt der Gesellschaft bewertet das anders: Es habe sich bei dem Erste-Hilfe-Kurs um eine Veranstaltung der Daseinsvorsorge gehandelt, welche vom Verbot ausgenommen war.
Der Richter am Ulmer Amtsgericht sieht das ähnlich. Er begründet die Einstellung des Bußgeldverfahrens unter anderem so: „Ich teile die Auffassung der Verteidigung und auch die der Stadt Mannheim, dass es sich bei dem Erste-Hilfe-Kurs zum Erwerb der Fahrerlaubnis um eine Veranstaltung der Daseinsvorsorge handelt.“Zudem sei es ja auch eine Veranstaltung zur Prüfungsvorbereitung gewesen, welche ebenfalls nach der damals gültigen Corona-Verordnung erlaubt war.
Die Gesellschaft muss also kein Bußgeld zahlen, die notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.