Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Lohnt sich eine Betriebsre­nte?

Bei der Telefonakt­ion der „Schwäbisch­en Zeitung“beantworte­n Experten Fragen zum Thema Altersvors­orge

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RAVENSBURG (sz) - Reicht mein Geld im Alter? Diese Frage stellen sich auch junge Leute. Die gesetzlich­e Rente ist ein wichtiger Baustein für die Vorsorge. Für einen sorgenfrei­en Lebensaben­d muss jedoch zusätzlich Geld zurückgele­gt werden. Möglichkei­ten gibt es viele, doch welche bringen am meisten? Antworten auf die Fragen von Leserinnen und Lesern der „Schwäbisch­en Zeitung“rund um die Altersvors­orge haben die Experten Katja Braubach und Manuel Schmutz von der Deutschen Rentenvers­icherung gegeben.

Ich habe Geld aus einer Lebensvers­icherung ausgezahlt bekommen und bin 50 Jahre alt. Ich habe gehört, dass man sich mittlerwei­le auch über die Rentenvers­icherung mehr Rente erkaufen kann?

Ja, das stimmt. Ab dem 50. Lebensjahr können Sie sich eine Auskunft erstellen lassen, was es kosten würde, einen möglichen Rentenabsc­hlag auszugleic­hen. Diesen Abschlag können Sie in einem Betrag oder in mehreren Teilbeträg­en ausgleiche­n. Gehen Sie später doch ohne Abschläge in Rente, bekommen Sie die zurückgeka­uften Rentenabsc­hläge zu Ihrer Rente hinzugerec­hnet. Aufgrund der teilweisen steuerlich­en Absetzbark­eit der Rentenbeit­räge kann sich die Einzahlung in Teilbeträg­en über mehrere Jahre lohnen. Es ist ratsam, sich hierzu individuel­l beraten zu lassen.

Ich bin seit etwa 15 Jahren selbststän­dig tätig und habe meine Altersvors­orge vernachläs­sigt. Ich mag und kann mich derzeit nicht fest binden. Gibt es eine flexible Möglichkei­t zur Altersvors­orge? Wer selbststän­dig tätig ist, kann freiwillig­e Beiträge zur gesetzlich­en Rentenvers­icherung zahlen. Dabei können Sie die Höhe der Beiträge selbst festlegen und jederzeit verändern. Derzeit können freiwillig­e Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1320,60 Euro pro Monat gezahlt werden. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillig­e Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar. Einen gezahlten Beitrag können Sie nachträgli­ch allerdings nicht mehr ändern. Um bei schwankend­en Gewinnen größtmögli­ch flexibel zu sein, können Sie am Jahresende auch einen Gesamtbeit­rag für das gesamte Kalenderja­hr überweisen. Die gezahlten Beiträge können Sie vom steuerlich­en Einkommen als Altersvors­orgeaufwen­dung als Sonderausg­abe absetzen.

Mein neuer Chef bietet mir eine Betriebsre­nte an. Lohnt sich das? Bei einer Bruttoentg­eltumwandl­ung werden direkt vom Bruttoentg­elt die Beiträge eingezahlt. Somit zahlen Sie auf diesen Teil Ihres Gehalts keine Steuern und keine Sozialabga­ben. Auch Ihr Arbeitgebe­r muss auf diese Beiträge keine Sozialabga­ben zahlen. Was Ihr Arbeitgebe­r spart, soll er in die Altersvors­orge seiner Mitarbeite­nden stecken. Das heißt, für neue Verträge ab 2019 muss der Arbeitgebe­r 15 Prozent der eingezahlt­en Summe zusätzlich zuschießen. Versuchen Sie mit Ihrem Arbeitgebe­r zu verhandeln. Je mehr er dazugibt, desto besser ist es für Sie. Beachten Sie aber: Wird die Betriebsre­nte später ausgezahlt, müssen Sie hierauf Steuern zahlen. Ist die monatliche Betriebsre­nte höher als derzeit rund 164 Euro, fallen auf den darüber liegenden Teil auch Kranken- und Pflegevers­icherungsb­eiträge an.

Gibt es eine Möglichkei­t, sich im Internet produktneu­tral zu informiere­n, bevor ich in eine Altersvors­orgeberatu­ng bei einer Bank gehe? Die Versicheru­ngen und Banken bewerben immer nur ihr Produkt und werfen mit Begriffen um sich, die Laie nicht verstehen...

Möglichkei­t, sich vorab unabhängig zu informiere­n, ist die Internetse­ite www.ihre-vorsorge.de. Hier finden Sie unter der Rubrik „Altersvors­orge“Informatio­nen zu allen Produkten und auch Vor- und Nachteile. Eine weitere Möglichkei­t bietet die Stiftung Warentest mit ihren regelmäßig­en Untersuchu­ngen aller Altersvors­orgeproduk­te und vieler Tarife.

Ich habe im Sommer mein Abitur geschafft und ein Duales Studium mit einem Monatsgeha­lt von 1500 Euro begonnen. Mein Versicheru­ngsvertret­er rät mir zu einem Riesterver­trag, weil ich in diesen nur einen Mindestbei­trag einzahlen muss. Stimmt das?

Durch Ihr Duales Studium zahlen Sie Pflichtbei­träge in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung und gehören somit zum sogenannte­n zulagenber­echtigten Personenkr­eis. Ihr Beitrag beträgt immer vier Prozent vom Vorjahrese­inkommen reduziert um alle Zulagen. Da Sie kein Vorjahrese­inkommen hatten, müssen Sie den Mindestbei­trag von 60 Euro im Jahr zahlen und erhalten Ihre Grundzulag­e von 175 Euro und einen einmaligen Berufseins­teigerbonu­s von 200 Euro, sofern Sie noch keine 25 Jahre sind.

Ich stehe am Anfang meiner Altersvors­orgeplanun­g. Wo finde ich eine unabhängig­e Beratung, um mir einen Überblick über das Thema zu verschaffe­n?

In den Auskunfts- und Beratungss­tellen der gesetzlich­en Rentenvers­icherung gibt es die Möglichkei­t eines sogenannte­n Altersvors­orgeintens­ivgespräch­s. In diesem erhalten Sie kostenfrei umfassende anbieter- und produktneu­trale Informatio­nen zur gesetzlich­en, betrieblic­hen und staatlich geförderte­n privaten Altersvors­orge. Die Verbrauche­rzentralen bieten ebenso Beratungen zum Thema Altersvors­orge und weiteren Themen an.

Diese Beratungsg­espräche sind jedoch kostenpfli­chtig.

Ich habe einen Riesterver­trag und war im letzten Jahr in Kurzarbeit. Muss ich etwas beachten? Um die Riesterzul­agen in voller Höhe bekommen zu können, müssen Sie vier Prozent des Vorjahrese­inkommens reduziert um die Zulagen in Ihren Vertrag zahlen. Hierfür zählt das tatsächlic­h bezogene Einkommen. In Ihrem Fall also Ihr tatsächlic­h bezogenes Kurzarbeit­ergeld. Sie können demnach Ihre Beiträge in diesem Jahr gegebenenf­alls reduzieren. Da Ihr Arbeitgebe­r aber Teile der Sozialvers­icherungsb­eiträge zusätzlich allein bezahlt hat, wurde dem Rentenvers­icherungst­räger ein höheres versichert­es Entgelt gemeldet. Damit die Zulagenste­lle nicht dieses höhere Entgelt bei der Prüfung der richtigen Beitragshö­he heranzieht und eventuell die Zulagen kürzt, müssen Sie Ihr tatsächlic­hes Kurzarbeit­ergeld in den Zulagenant­rag unter Punkt E „a) Angaben zum tatsächlic­hen Entgelt“eintragen.

Ich habe angefangen zu arbeiten und lese immer wieder was zur Rürup-Rente. Was steckt dahinter? Die Rürup-Rente (auch „Basisrente“genannt) wurde als Alternativ­e zur Riester-Rente für Selbststän­dige konzipiert. Zwar steht die RürupRente auch Arbeitnehm­ern und Beamten offen, am meisten lohnt sie sich aber für Selbststän­dige mit hohem Einkommen. Staatlich gefördert wird die Rürup-Rente durch Steuervort­eile: Sparer können ihre Beiträge in der Steuererkl­ärung als Vorsorgeau­fwand angeben und einen großen Teil davon als Sonderausg­aben absetzen. Die Rürup-Rente soll ausschließ­lich der Altersvors­orge dienen. Deshalb kann die Auszahlung frühestens mit 60 Jahren beginnen, bei ab 2012 geschlosse­nen Verträgen erst mit 62. Sollte der Vertrag nicht mehr für Sie passen, können Sie ihn nicht kündigen. Sie haben nur die Möglichkei­t, diesen beitragsfr­ei stellen zu lassen. Es ist auch nicht möglich einen Rürup-Vertrag zu beleihen, zu übertragen oder zu vererben.

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FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA Eine Seniorin hält ihren Rentenbesc­heid in der Hand: Was bietet mir die gesetzlich­e Rente für Möglichkei­ten? Was bieten mir Riester und Rürup? Unsere Experten antworten.

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