Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Lohnt sich eine Betriebsrente?
Bei der Telefonaktion der „Schwäbischen Zeitung“beantworten Experten Fragen zum Thema Altersvorsorge
RAVENSBURG (sz) - Reicht mein Geld im Alter? Diese Frage stellen sich auch junge Leute. Die gesetzliche Rente ist ein wichtiger Baustein für die Vorsorge. Für einen sorgenfreien Lebensabend muss jedoch zusätzlich Geld zurückgelegt werden. Möglichkeiten gibt es viele, doch welche bringen am meisten? Antworten auf die Fragen von Leserinnen und Lesern der „Schwäbischen Zeitung“rund um die Altersvorsorge haben die Experten Katja Braubach und Manuel Schmutz von der Deutschen Rentenversicherung gegeben.
Ich habe Geld aus einer Lebensversicherung ausgezahlt bekommen und bin 50 Jahre alt. Ich habe gehört, dass man sich mittlerweile auch über die Rentenversicherung mehr Rente erkaufen kann?
Ja, das stimmt. Ab dem 50. Lebensjahr können Sie sich eine Auskunft erstellen lassen, was es kosten würde, einen möglichen Rentenabschlag auszugleichen. Diesen Abschlag können Sie in einem Betrag oder in mehreren Teilbeträgen ausgleichen. Gehen Sie später doch ohne Abschläge in Rente, bekommen Sie die zurückgekauften Rentenabschläge zu Ihrer Rente hinzugerechnet. Aufgrund der teilweisen steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenbeiträge kann sich die Einzahlung in Teilbeträgen über mehrere Jahre lohnen. Es ist ratsam, sich hierzu individuell beraten zu lassen.
Ich bin seit etwa 15 Jahren selbstständig tätig und habe meine Altersvorsorge vernachlässigt. Ich mag und kann mich derzeit nicht fest binden. Gibt es eine flexible Möglichkeit zur Altersvorsorge? Wer selbstständig tätig ist, kann freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dabei können Sie die Höhe der Beiträge selbst festlegen und jederzeit verändern. Derzeit können freiwillige Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1320,60 Euro pro Monat gezahlt werden. Auch die Anzahl der Monate, in denen freiwillige Beiträge gezahlt werden, ist frei wählbar. Einen gezahlten Beitrag können Sie nachträglich allerdings nicht mehr ändern. Um bei schwankenden Gewinnen größtmöglich flexibel zu sein, können Sie am Jahresende auch einen Gesamtbeitrag für das gesamte Kalenderjahr überweisen. Die gezahlten Beiträge können Sie vom steuerlichen Einkommen als Altersvorsorgeaufwendung als Sonderausgabe absetzen.
Mein neuer Chef bietet mir eine Betriebsrente an. Lohnt sich das? Bei einer Bruttoentgeltumwandlung werden direkt vom Bruttoentgelt die Beiträge eingezahlt. Somit zahlen Sie auf diesen Teil Ihres Gehalts keine Steuern und keine Sozialabgaben. Auch Ihr Arbeitgeber muss auf diese Beiträge keine Sozialabgaben zahlen. Was Ihr Arbeitgeber spart, soll er in die Altersvorsorge seiner Mitarbeitenden stecken. Das heißt, für neue Verträge ab 2019 muss der Arbeitgeber 15 Prozent der eingezahlten Summe zusätzlich zuschießen. Versuchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln. Je mehr er dazugibt, desto besser ist es für Sie. Beachten Sie aber: Wird die Betriebsrente später ausgezahlt, müssen Sie hierauf Steuern zahlen. Ist die monatliche Betriebsrente höher als derzeit rund 164 Euro, fallen auf den darüber liegenden Teil auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
Gibt es eine Möglichkeit, sich im Internet produktneutral zu informieren, bevor ich in eine Altersvorsorgeberatung bei einer Bank gehe? Die Versicherungen und Banken bewerben immer nur ihr Produkt und werfen mit Begriffen um sich, die Laie nicht verstehen...
Möglichkeit, sich vorab unabhängig zu informieren, ist die Internetseite www.ihre-vorsorge.de. Hier finden Sie unter der Rubrik „Altersvorsorge“Informationen zu allen Produkten und auch Vor- und Nachteile. Eine weitere Möglichkeit bietet die Stiftung Warentest mit ihren regelmäßigen Untersuchungen aller Altersvorsorgeprodukte und vieler Tarife.
Ich habe im Sommer mein Abitur geschafft und ein Duales Studium mit einem Monatsgehalt von 1500 Euro begonnen. Mein Versicherungsvertreter rät mir zu einem Riestervertrag, weil ich in diesen nur einen Mindestbeitrag einzahlen muss. Stimmt das?
Durch Ihr Duales Studium zahlen Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und gehören somit zum sogenannten zulagenberechtigten Personenkreis. Ihr Beitrag beträgt immer vier Prozent vom Vorjahreseinkommen reduziert um alle Zulagen. Da Sie kein Vorjahreseinkommen hatten, müssen Sie den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen und erhalten Ihre Grundzulage von 175 Euro und einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, sofern Sie noch keine 25 Jahre sind.
Ich stehe am Anfang meiner Altersvorsorgeplanung. Wo finde ich eine unabhängige Beratung, um mir einen Überblick über das Thema zu verschaffen?
In den Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit eines sogenannten Altersvorsorgeintensivgesprächs. In diesem erhalten Sie kostenfrei umfassende anbieter- und produktneutrale Informationen zur gesetzlichen, betrieblichen und staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Verbraucherzentralen bieten ebenso Beratungen zum Thema Altersvorsorge und weiteren Themen an.
Diese Beratungsgespräche sind jedoch kostenpflichtig.
Ich habe einen Riestervertrag und war im letzten Jahr in Kurzarbeit. Muss ich etwas beachten? Um die Riesterzulagen in voller Höhe bekommen zu können, müssen Sie vier Prozent des Vorjahreseinkommens reduziert um die Zulagen in Ihren Vertrag zahlen. Hierfür zählt das tatsächlich bezogene Einkommen. In Ihrem Fall also Ihr tatsächlich bezogenes Kurzarbeitergeld. Sie können demnach Ihre Beiträge in diesem Jahr gegebenenfalls reduzieren. Da Ihr Arbeitgeber aber Teile der Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich allein bezahlt hat, wurde dem Rentenversicherungsträger ein höheres versichertes Entgelt gemeldet. Damit die Zulagenstelle nicht dieses höhere Entgelt bei der Prüfung der richtigen Beitragshöhe heranzieht und eventuell die Zulagen kürzt, müssen Sie Ihr tatsächliches Kurzarbeitergeld in den Zulagenantrag unter Punkt E „a) Angaben zum tatsächlichen Entgelt“eintragen.
Ich habe angefangen zu arbeiten und lese immer wieder was zur Rürup-Rente. Was steckt dahinter? Die Rürup-Rente (auch „Basisrente“genannt) wurde als Alternative zur Riester-Rente für Selbstständige konzipiert. Zwar steht die RürupRente auch Arbeitnehmern und Beamten offen, am meisten lohnt sie sich aber für Selbstständige mit hohem Einkommen. Staatlich gefördert wird die Rürup-Rente durch Steuervorteile: Sparer können ihre Beiträge in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angeben und einen großen Teil davon als Sonderausgaben absetzen. Die Rürup-Rente soll ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Deshalb kann die Auszahlung frühestens mit 60 Jahren beginnen, bei ab 2012 geschlossenen Verträgen erst mit 62. Sollte der Vertrag nicht mehr für Sie passen, können Sie ihn nicht kündigen. Sie haben nur die Möglichkeit, diesen beitragsfrei stellen zu lassen. Es ist auch nicht möglich einen Rürup-Vertrag zu beleihen, zu übertragen oder zu vererben.