Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Corona-Kater nach Clubabend in Ulm
Infizierte feiern in Club – Gesundheitsamt fordert alle Besucher auf, sich testen zu lassen
ULM - Es ist eine Party mit Folgen, die am vergangenen Mittwochabend in einem Ulmer Club über die Bühne gegangen ist. Wie sich jetzt herausgestellt hat, waren drei der insgesamt über 400 Besucher coronapositiv und infektiös. Und das, obwohl der Club den Eintritt nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten gestattet. Das Gesundheitsamt hofft nun, dass sich keine weiteren Partygäste mit Corona infiziert haben.
Wie es dazu kommen konnte, dass sich unter dem Partyvolk auch drei Corona-Infizierte befunden haben, ist derzeit unklar. Der „Schwäbischen Zeitung“teilt der Betreiber auf Anfrage mit, dass alle Besucher entweder negativ getestet, genesen oder geimpft sein müssten. Seiner Aussage nach soll mindestens einer der drei Infizierten, die sich am vergangenen Mittwoch auf seiner Tanzfläche tummelten, bereits vollständig geimpft gewesen sein. In diesem Fall handele es sich um einen „Impfdurchbruch“, so der Betreiber.
Konsequenzen muss dieser aktuell nicht fürchten. Die Sprecherin des zuständigen Gesundheitsamts teilt mit, dass es Aufgabe des jeweiligen Betreibers sei, die 3G-Regelung am Einlass zu kontrollieren. Auch in der Mitteilung des Gesundheitsamts zum vorliegenden Fall ist keine Rede davon, dass sich der Clubbetreiber irgendetwas zu schulden kommen ließ.
Dass Clubs wieder öffnen dürfen, geht zurück auf einen Beschluss der Landesregierung – unter bestimmten Voraussetzungen allerdings. Nicht nur muss die 3G-Regel angewandt werden, sondern es gelten auch auf der Tanzfläche bestimmte Voraussetzungen. So darf zum Beispiel
Partynacht im Oktober: In einem Ulmer Club feierten drei Infizierte.
nur ohne Maske getanzt werden, wenn die Lüftungsanlage dementsprechend leistungsstark ist – im aktuellen Fall nicht der Fall. Deshalb, so der Clubbetreiber, gelte in seinem Club Maskenpflicht.
Ziel des Gesundheitsamtes ist es jetzt, alle Gäste des besagten Abends zu erreichen und dafür zu sorgen, mögliche weitere Infektionen schnell zu erkennen.
Ein Gast hat sich womöglich aber bereits angesteckt. Das Gesundheitsamt teilt mit, dass sich eine Person an dem Abend infiziert haben könnte – „sicher kann dies aber nicht mehr festgestellt werden“.
Um die Gäste zu erreichen, greift das Gesundheitsamt auf die LucaApp zurück. 354 Clubbesucher hätten über die App bereits einen Warnhinweis erhalten, mit der dringenden
Empfehlung, freiwillig ihre Kontakte zu reduzieren und einen Schnelltest durchführen zu lassen – vor allem, wenn Symptome auftreten.
Die drei positiv Getesteten (alles junge Erwachsene) zeigten Symptome, jedoch litten sie nur unter leichten Krankheitsverläufen, so das Gesundheitsamt.
Über den Warnhinweis der LucaApp kann das Gesundheitsamt aber nur Personen erreichen, die an dem Abend über die App eingecheckt haben. 51 weitere Clubgäste, die anstelle der App den Luca-Schlüsselanhänger, die Luca-WebApp oder das Kontaktformular genutzt haben, werden vom Gesundheitsamt nun telefonisch informiert und ebenfalls gebeten, sich testen zu lassen.
26 der 51 Personen kommen nicht aus dem Alb-Donau-Kreis, deren Kontaktdaten wurden an die für sie zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Personen, die selbst vermuten, dass sie zu dieser Gruppe gehören, sollten diesen Anruf aber nicht abwarten, sondern möglichst schnell von sich aus aktiv werden und einen Test machen. Im Falle eines positiven Ergebnisses sollen sich die Betroffenen „umgehend“bei der Hotline des Gesundheitsamts unter 0731 / 185-1050 melden.
Eine generelle Quarantäne für die Gäste ordnet das Gesundheitsamt entsprechend der Vorgaben derzeit nicht an. Ein „Ausbruchsgeschehen“werde offiziell erst ab fünf positiven Personen oder 20 Prozent einer kleineren Gruppe angenommen. Zudem ist bereits der siebte Tag nach dem möglichen Kontakt verstrichen – ab diesem können sich Personen in Quarantäne freitesten.
Auch geimpfte Clubgäste sollten „unbedingt“einen Schnelltest machen, da Impfdurchbrüche möglich seien.