Schwäbische Zeitung (Laupheim)

So werden Raser künftig zur Kasse gebeten

Neuer Bußgeldkat­alog soll Anfang November gelten

- Von Dieter Keller

BERLIN - Rasen und Falschpark­en wird deutlich teurer: Am Freitag dürfte der Bundestag den neuen Bußgeldkat­alog ohne größere Diskussion­en mit großer Mehrheit absegnen. Dann muss ihn nur noch Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) unterschre­iben. Drei Wochen danach tritt er in Kraft, also voraussich­tlich Anfang November. Damit geht ein langes Gerangel zu Ende. Eigentlich sollten die verschärft­en Regeln schon im April 2020 kommen. Doch aufgrund eines Formfehler­s im Verkehrsmi­nisterium mussten die Neuerungen außer Kraft gesetzt werden. Danach gab es noch einmal heftige politische Querelen über die Strafen. Den mühsam gefundenen Kompromiss will jetzt niemand infrage stellen. Die wichtigste­n Neuerungen:

Temposünde­r

Zu schnelles Fahren wird deutlich teurer. Viele Bußgelder verdoppeln sich. So sind bei 16 bis 20 km/h zu viel innerorts 70 (bisher 35) Euro fällig, außerorts 60 (30) Euro, von 21 bis 25 km/h zu viel innerorts 115 (bisher 80) Euro, außerorts 100 (70) Euro, und bei 26 bis 30 km/h kann die Polizei innerorts 180 (100) Euro und außerorts 150 (80 Euro) kassieren. Wer in der Stadt mit Tempo 91 statt der erlaubten 50 rast, wird mit 400 Euro zur Kasse gebeten, doppelt so viel wie bisher. Auch außerorts ist es mit 320 Euro doppelt so viel. Punkte in Flensburg drohen nach Angaben des ADAC weiter erst ab 21 km/h Geschwindi­gkeitsüber­schreitung. Auch die Grenzen für ein Fahrverbot bleiben unveränder­t: Schon jetzt muss den Führersche­in für mindestens einen Monat abgeben, wer innerorts 31 km/h und außerorts 41 km/h zu viel auf dem Tacho hat, bei Mehrfachtä­tern droht dies schon ab 25 km/h zu viel.

Falschpark­er

Wer sein Auto im Park- oder Halteverbo­t abstellt, dem drohen künftig bis zu 25 (15) Euro Verwarngel­d. Führt dies länger als eine Stunde zu Verkehrsbe­hinderunge­n, kostet es 50 (35) Euro. Noch teurer wird unberechti­gtes Parken auf einem Schwerbehi­nderten-Parkplatz mit 55 (35) Euro. Neu ist die ebenso hohe Strafe für Parken auf Plätzen für Elektround Carsharing­fahrzeuge. Auch fürs Parken an engen oder unübersich­tlichen

Die Bußgelder für Temposünde­r steigen. Stellen sowie in scharfen Kurven sind bis zu 55 Euro fällig. Das Zuparken von Feuerwehrz­ufahrten wird künftig mit 100 Euro und einem Punkt geahndet, wenn Rettungsfa­hrzeuge blockiert werden. Wer in der zweiten Reihe parkt oder hält, wird mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Behindern Falschpark­er Radfahrer, drohen nicht nur 80 Euro, sondern anders als heute auch ein Punkt in Flensburg.

Radfahrer

Neu ist, dass Lkw beim Rechtsabbi­egen innerorts nur mit Schrittges­chwindigke­it fahren dürfen, sonst sind 70 Euro Bußgeld fällig. Nehmen Radfahrer beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger und gefährden sie, drohen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Auto- und Motorradfa­hrern sind es in diesem Fall 140 (70) Euro, ein Punkt in der Verkehrssü­nderkartei und ein Monat Fahrverbot.

Sonstiges

Wer keine Rettungsga­sse bildet, dem drohen bisher 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Künftig gibt es zusätzlich noch einen Monat Fahrverbot. Wer gar auf die Idee kommt, die Rettungsga­sse zum schnellere­n Vorankomme­n zu nutzen, muss 240 Euro zahlen und kassiert zudem zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Werden dabei andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt, können sogar bis zu 320 Euro fällig werden. Die Strafe für „Auto-Posing“, also unnötigen Lärm, eine vermeidbar­e Abgasbeläs­tigung sowie das unnötige Hinund Herfahren, wird von heute 20 auf bis zu 100 Euro angehoben.

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FOTO: PETER HARTENFELS­ER/DPA

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