Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Besoffener Abend gipfelt in Hausdurchsuchung
Vor dem Amtsgericht mussten sich zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogenbesitz verantworten
- „Ich kann mich nicht mehr erinnern, ich war besoffen.“Diesen Satz hörte Richter Wolfgang Lampa bei der Verhandlung vor dem Ehinger Amtsgericht nicht nur einmal. Sowohl die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Männer als auch der Zeuge und gleichzeitig Geschädigte hatten alkoholbedingt wenig Erinnerung an die Vorgänge in der Nacht vom 5. Februar 2023, wegen der sie vor Gericht erscheinen mussten. Einer der Angeklagten musste sich außerdem wegen des Besitzes von Marihuana, Amphetaminen und einem illegalen Elektroschocker vor Gericht verantworten.
Eigentlich waren es drei Angeklagte, die an dem Tag – ohne Verteidiger – vor Gericht erscheinen sollten. Einer von ihnen jedoch erschien nicht. Sein Verfahren wurde von den anderen abgetrennt, die Staatsanwaltschaft beantragte eine polizeiliche Vorführung. „Das ist mein Cousin“, sagte einer der Angeklagten. „Ich kann keine gute Sache über ihn sagen, der macht nur Probleme.“Verhandelt wurde also vorerst gegen die beiden anwesenden Männer im Alter von 47 und 35 Jahren. Ihnen hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen weiteren Mann im Alter von 31 Jahren in der Wohnung des 47-Jährigen zusammengeschlagen zu haben. Dem Älteren wurde außerdem vorgeworfen, Marihuana, Amphetamine und einen Elektroschocker besessen zu haben.
Aber zuerst ging es um die Körperverletzung am 5. Februar dieses Jahres und darum, wer eigentlich wen geschlagen hatte. Warum war der 31-Jährige so geschlagen worden, dass er eine Schädelprellung, geprellte Rippen und eine Verletzung an der linken Hand davontrug? Und: Wieso waren überhaupt alle in der einen Wohnung gewesen, obwohl das spätere Opfer sich schon zu dem Zeitpunkt mit den anderen nicht wirklich verstand? Gesehen habe man sich schon vorher in der Kneipe, aber nur kurz begrüßt.
Das ist zumindest die einhellige Meinung, auf die sich die Männer vor Gericht einigen können.
Und dann? Er habe keine Ahnung, warum er mitgegangen sei, als man in die Wohnung weitergezogen sei, nachdem die Bar geschlossen hatte, sagte der 35-jährige Angeklagte. „Ich weiß es nicht mehr, ich war besoffen.“Der 31-Jährige sei auf einmal mit dabei gewesen. Auch der 47-jährige Angeklagte hat daran wenig Erinnerung. Und auch das spätere Opfer kann nicht wirklich Licht ins Dunkel bringen. „Ich war besoffen.“„Alle waren besoffen“, sagte der 47-Jährige.
Auch der 35-jährige Angeklagte konnte sich nach eigenen Angaben nicht an den Grund erinnern. „Er hat mir vorgeworfen, dass ich was mit seiner Frau gehabt hätte“, sagte hingegen das 31-jährige Opfer aus, was der 35-Jährige mit lautem Lachen quittierte. Geschlagen hätte aber jemand anders. Wer genau, das wurde nicht deutlich. Er sei darauf hin zu Boden gegangen, jemand hätte weiter auf ihn eingeschlagen. Er habe jedoch seinen Angreifer nicht gesehen. Irgendwann habe man ihm hoch geholfen und er sei nach Hause, schließlich ins Krankenhaus und dann zur Polizei.
Er habe etwa 400 Gramm Marihuana gesehen, sowie ein großes Glas Amphetamine, hatte der Mann gegenüber der Polizei in der Nacht ausgesagt. „Woher wussten Sie, dass das Drogen sind?“, wollte Richter Lampa wissen. „Ich habe früher was genommen, seit mindestens einem Jahr nicht mehr“, war die Antwort, die bei den Angeklagten für einiges an Gelächter sorgte. Die Aussage, die der 31Jährige bei der Polizei machte, hatte einige Folgen für den 47-Jährigen. Denn schon drei Tage später durchsuchte die Polizei seine Wohnung, fand einige Gramm Marihuana und Amphetamine sowie die Elektroschockpistole.
Das, was gefunden wurde, sei zwar „nicht ganz wenig“, aber noch unterhalb der Schwelle zu geringen Mengen. Die lag 2023 bei Marihuana bei 7,5 Gramm und bei
Ampehtaminen bei 10 Gramm. Für den Besitz der Drogen und des Elektroschockers forderte die Staatsanwaltschaft insgesamt eine Strafe von 70 Tagessätzen à 60 Euro, also 4200 Euro. Richter Lampa urteilte auf 60 Tagessätze à 60 Euro, also 3600 Euro. Er hielt dem 47-Jährigen zugute, dass er im Wesentlichen geständig gewesen sei und nicht vorbestraft sei. „Ich bin überzeugt, dass Sie schon ein rechter Mann sind“, sagte der Richter, „aber Sie sich einmal falsch verhalten haben.“Der Gefechtskörper am Elektroschocker sei nicht aufgesetzt gewesen, das Gerät somit nicht betriebsbereit.
Bei der gefährlichen Körperverletzung einigten sich Richter, Staatsanwaltschaft und Angeklagte auf die Einstellung des Verfahrens. Die Aussagen des Geschädigten seien nicht besonders aussagekräftig und hilfreich gewesen. Grundsätzlich falle es schwer, den Abend zu rekonstruieren. „Meine Schuld ist, ich war zu besoffen“, schlussfolgerte der 47-Jährige.