Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Weniger Baufläche wegen Biogasanlage und Geruch
(ry) - Die Stadtverwaltung hat den Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebiets „Ost“auf Gemarkung Baustetten nochmals überarbeitet. Im Ortschaftsrat wurde der aktualisierte Entwurf jüngst vorgestellt, am 5. Februar soll der Bauausschuss des Gemeinderats zustimmen und die öffentliche Auslegung beschließen.
Das 2019 gestartete Verfahren wird fortan unter dem Namen „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II“geführt. Der Geltungsbereich hat sich aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen auf 19 Hektar vergrößert. Erschlossen wird das Areal über den Kreisverkehr an der Ludwig-Bölkow-Straße, in diesem Bereich ist auch ein Regenversickerungsbecken vorgesehen. Eine zweite Zufahrt auf Höhe der Biogasanlage ist vom Tisch. Eine größere Fläche im Osten und Süden des Areals kann nicht bebaut werden, wegen des Abstandsgebots zur Biogasanlage und Geruchsemissionen über dem Grenzwert. Dort soll eine Streuobstwiese entstehen, informierte Daniel Dobner vom Amt für Stadtplanung und Baurecht. Im Zuge des Artenschutzes werde Feldlerchen
und Wiesenschafstelzen an anderer Stelle geeigneter Lebensraum angeboten. Ortschaftsrat Achim Schick empfahl, ansiedlungswilligen Firmen Auflagen zum Bau von Hoch- oder Tiefgaragen zu machen, um den Flächenverbrauch einzudämmen.
Die gesamte Fläche wurde wegen der Bombardierungen des benachbarten Flugplatzes im Zweiten Weltkrieg sondiert; sie ist laut Dobner jetzt zu 90 Prozent von Kampfmittel-Altlasten freigeräumt. Ein größerer Bombentrichter soll im Zuge der Erschließungsarbeiten noch näher untersucht werden. Die Stadt bekomme für „Laupheim-Ost II“regelmäßig Anfragen nach Gewerbeflächen, sowohl von heimischen als auch von auswärtigen Interessenten, „obwohl wir noch gar keine Werbung dafür machen“, berichtete die Erste Bürgermeisterin Eva-Britta Wind. Unter Wert werde man nichts veräußern, ließ sie durchblicken. Eine Laupheimer Adresse habe ihren Preis, „da sind wir sehr selbstbewusst“.
Der Bebauungsplan soll vom Gemeinderat möglichst noch vor der Sommerpause als Satzung beschlossen werden.