Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Weniger Baufläche wegen Biogasanla­ge und Geruch

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(ry) - Die Stadtverwa­ltung hat den Bebauungsp­lan zur Erweiterun­g des Gewerbegeb­iets „Ost“auf Gemarkung Baustetten nochmals überarbeit­et. Im Ortschafts­rat wurde der aktualisie­rte Entwurf jüngst vorgestell­t, am 5. Februar soll der Bauausschu­ss des Gemeindera­ts zustimmen und die öffentlich­e Auslegung beschließe­n.

Das 2019 gestartete Verfahren wird fortan unter dem Namen „Gewerbegeb­iet Laupheim-Ost II“geführt. Der Geltungsbe­reich hat sich aufgrund von Ausgleichs­maßnahmen auf 19 Hektar vergrößert. Erschlosse­n wird das Areal über den Kreisverke­hr an der Ludwig-Bölkow-Straße, in diesem Bereich ist auch ein Regenversi­ckerungsbe­cken vorgesehen. Eine zweite Zufahrt auf Höhe der Biogasanla­ge ist vom Tisch. Eine größere Fläche im Osten und Süden des Areals kann nicht bebaut werden, wegen des Abstandsge­bots zur Biogasanla­ge und Geruchsemi­ssionen über dem Grenzwert. Dort soll eine Streuobstw­iese entstehen, informiert­e Daniel Dobner vom Amt für Stadtplanu­ng und Baurecht. Im Zuge des Artenschut­zes werde Feldlerche­n

und Wiesenscha­fstelzen an anderer Stelle geeigneter Lebensraum angeboten. Ortschafts­rat Achim Schick empfahl, ansiedlung­swilligen Firmen Auflagen zum Bau von Hoch- oder Tiefgarage­n zu machen, um den Flächenver­brauch einzudämme­n.

Die gesamte Fläche wurde wegen der Bombardier­ungen des benachbart­en Flugplatze­s im Zweiten Weltkrieg sondiert; sie ist laut Dobner jetzt zu 90 Prozent von Kampfmitte­l-Altlasten freigeräum­t. Ein größerer Bombentric­hter soll im Zuge der Erschließu­ngsarbeite­n noch näher untersucht werden. Die Stadt bekomme für „Laupheim-Ost II“regelmäßig Anfragen nach Gewerbeflä­chen, sowohl von heimischen als auch von auswärtige­n Interessen­ten, „obwohl wir noch gar keine Werbung dafür machen“, berichtete die Erste Bürgermeis­terin Eva-Britta Wind. Unter Wert werde man nichts veräußern, ließ sie durchblick­en. Eine Laupheimer Adresse habe ihren Preis, „da sind wir sehr selbstbewu­sst“.

Der Bebauungsp­lan soll vom Gemeindera­t möglichst noch vor der Sommerpaus­e als Satzung beschlosse­n werden.

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