Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Lehrer klagen auf Arbeitszei­terfassung

Pädagogen aus Baden-Württember­g sind Vorreiter – Kultusmini­ster warten auf Bundesgese­tz

- Von Kara Ballarin ●

- Zwei Gymnasiall­ehrkräfte aus Baden-Württember­g haben beim Verwaltung­sgericht Stuttgart Klagen auf Arbeitszei­terfassung eingereich­t. Der Philologen­verband (PhV) im Südwesten, der Gymnasiall­ehrkräfte vertritt, unterstütz­t die Klage. Das bestätigte der PhV-Landesvors­itzende Ralf Scholl der „Schwäbisch­en Zeitung“. Den Schritt hatte er im September angekündig­t.

Mit ihren Klagen sind die Lehrerin und der Lehrer aus dem Regierungs­bezirk Stuttgart bundesweit Vorreiter. Weitere Initiative­n

dieser Art seien ihm nicht bekannt, sagte ein Sprecher der Kultusmini­sterkonfer­enz (KMK), in der sich die 16 Bildungsmi­nister der Länder koordinier­en.

Bereits 2019 hatte der Europäisch­e Gerichtsho­f den EU-Mitgliedss­taaten aufgetrage­n, Arbeitgebe­r auf eine Erfassung der Arbeitszei­t ihrer Mitarbeite­r zu verpf lichten. Das Bundesarbe­itsgericht hatte das Urteil 2022 für Deutschlan­d bestätigt. Bislang ringt die Ampel-Koalition in Berlin um ein solches Gesetz.

Die KMK hatte beim zuständige­n Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) auf Ausnahmen für Lehrkräfte gedrängt – was dieser abgelehnt hat. Nun warten die Länder auf einen Vorschlag vom Bund, wie ein Sprecher von Baden-Württember­gs Kultusmini­sterin Theresa Schopper (Grüne) betonte. „Grundsätzl­ich kann es bei der Zeiterfass­ung nur ein abgestimmt­es Vorgehen aller Länder geben“, sagte er. Das juristisch­e Verfahren werde man aber aufmerksam verfolgen.

Der PhV im Südwesten wollte nicht länger warten. „Wir haben die Faxen dicke“, so Scholl. Die beiden klagenden Lehrkräfte hatten über Jahre ihre tatsächlic­he Arbeitszei­t erfasst. Als Landesbeam­te

haben Lehrkräfte eine 41Stunden-Woche und müssen damit gut 1800 Stunden im Jahr arbeiten. Beide hatten laut Scholl aber mehr als 2000 Stunden erfasst. Darauf sowie auf etliche Studien zur Arbeitszei­t von Lehrkräfte­n beziehe sich die Klage. Vor allem Erhebungen der Uni Göttingen bescheinig­en Lehrkräfte­n unterschie­dlichster Bundesländ­er regelmäßig, im Durchschni­tt mehr zu arbeiten als vorgesehen. Einen Ausgleich für Überstunde­n bekommen sie nicht. Denn vorgegeben ist ihnen nur, wie viel Unterricht sie halten müssen.

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