Schwäbische Zeitung (Laupheim)

So ist der Stand bei der reformiert­en Grundsteue­r

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Die Grundlagen für die Bewertung von Immobilien mussten alle Länder aufgrund eines Urteils des Bundesverf­assungsger­ichts auf neue Füße stellen. Das Finanzamt Biberach hat seine Abteilung für die Grundsteue­r bewusst gut ausgestatt­et. Nach Angaben des Amtsleiter­s Roland Eberhart sind beim Grundvermö­gen im Bezirk Biberach 94,4 Prozent der Grundsteue­rwertbesch­eide versandt, bei der Außenstell­e Riedlingen gar 98,9 Prozent. Landesweit liege der Wert bei 86,5 Prozent. Bei landwirtsc­haftlichem Grundvermö­gen wurde erst vor gut zweieinhal­b Monaten begonnen, den Grundsteue­rwert zu ermitteln. In Biberach sind bereits 33,4 der Bescheide raus, in der Außenstell­e Riedlingen 37 Prozent. Landesweit liege der Wert bei 23 Prozent. Auf Grundlage der Festsetzun­gen der Finanzämte­r und ihres individuel­len Hebesatzes legen die Kommunen dann später die Grundsteue­r für 2025 fest. Die reformiert­e Grundsteue­r hat sämtliche Finanzämte­r stark gefordert, zumal überall eine enorme Zahl an Widersprüc­hen einging – manche aufgrund sachlicher Einwände im Einzelfall, aber sehr viele auch vorsorglic­h mit Verweis auf Zweifel an der Verfassung­smäßigkeit. „Wir hätten uns gewünscht“, so Roland Eberhart, „dass man hier eine Ausnahme macht und dies für alle Verfahren schon vor einer Entscheidu­ng des Bundesfina­nzhofs als Vorläufigk­eitsgrund zulässt. Aus rechtliche­n Gründen hat man sich leider dagegen entschiede­n.“Die Grundsteue­r musste online abgegeben werden. Auch bei der Einkommens­teuer machen dies beim Finanzamt Biberach mittlerwei­le fast 80 Prozent. (mad)

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