Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Unbekannte befragen Bürger zur OB-Wahl
Stadt Ulm warnt und weist auf das Wahlgeheimnis hin
(seli) - Die Wahl ist längst entschieden, trotzdem sorgt sie immer noch für Aufruhr. Dieses Mal gerät die Ulmer Oberbürgermeisterwahl wegen Unbekannten erneut in den Fokus, die Bürger nach ihrer Stimmabgabe fragen. Wohl geben sich die Unbekannten als Autoritäten für diese Umfrage aus. Ob sie dabei klar angeben, von der Stadt beauftragt zu sein, ist unklar.
Die Stadt Ulm jedenfalls stellt klar: Derartige Umfragen seien zu keinem Zeitpunkt von ihr in Auftrag gegeben worden. Mehrere Bürger hätten sich bei der Stadtverwaltung aufgrund der Umfragen bei ihr gemeldet. Zunächst wurden Fälle aus dem Stadtteil Grimmelfingen bekannt, nun gibt es laut Stadt „auch konkrete Hinweise aus anderen Teilen Ulms“. Dabei handele es sich wohl stets um zwei Personen, die an Haustüren klingeln, dann angeben, sie würden eine Umfrage zur OB-Wahl ausführen, da es „Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Wahl“gebe. Daraufhin, so schildern es wachsame Bürger der Stadtverwaltung, fordern die Unbekannten die Angesprochenen auf, ihnen zu sagen, ob und wen sie im Dezember gewählt hätten.
Die Stadt betont: „Wer so angesprochen wird, braucht keine Antwort zu geben. Es gilt das Wahlgeheimnis.“Die Stadt Ulm geht davon aus, dass die Unbekannten
damit Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl säen wollen.
Doch aus welchem Grund sollte so eine Umfrage von Menschen getätigt werden, die nicht von der Stadt selbst sind?
Der Fall erinnert an die Klage des OB-Kandidaten für den ersten Wahldurchgang Daniel Langhans. Der Kommunikationstrainer aus Pfaffenhofen an der Roth hatte Einspruch gegen die Wahl eingelegt, das Regierungspräsidium
(RP) Tübingen hatte nach eingehender Prüfung den Einspruch aber abgelehnt. Ob er mit den aktuellen Umfragen etwas zu tun hat, lässt der 65-Jährige im Gespräch mit unserer Redaktion offen, eine klare Antwort gibt er nicht. Seine Antwort: „Wer möchte an einer Umfrage beteiligt sein, die von der Stadt Ulm als etwas Unlauteres dargestellt wird? Meine Ansicht dazu ist klar: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl brauchen nicht erst „gesät“werden. Sie liegen klar auf der Hand. Vor diesem Hintergrund heiße ich es ausdrücklich gut, dass es Menschen gibt, die von ihrem grundgesetzlich garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung – wozu auch das Fragen-Stellen gehört – Gebrauch machen, um solche offenkundigen Ungereimtheiten aufzuklären. Wenn bei solchen Umfrage-Aktionen die Wahrheit ans Licht gebracht würde, wäre das ein Gewinn für alle Bürger und das Zeichen für eine funktionierende Demokratie.“
Langhans erreichte bei der OBWahl im Dezember laut amtlichem Ergebnis 2,62 Prozent der Stimmen – und damit die wenigsten im Vergleich zu den anderen vier Kandidaten. Laut RP hatte der 65-Jährige nicht genügend Unterstützerunterschriften eingereicht, weshalb der Einspruch bereits unzulässig war. Darüber hinaus argumentierte die Behörde, „dass der Einspruch selbst im Falle seiner Zulässigkeit inhaltlich unbegründet gewesen wäre“. Für eine unrichtige Stimmauszählung, wie es Langhans kritisierte, habe es keine Anhaltspunkte gegeben. Langhans selbst bleibt jedoch bei seiner Überzeugung darüber, dass die Stimmen nicht richtig ausgezählt worden seien.
Medienberichten zufolge hatte Langhans bereits im Vorfeld des Einspruchs bei Bürgern an der Haustüre geklingelt und diese nach ihrem Wahlverhalten befragt. Dies hatte der Kommunikationsberater jedoch selbst nie bestätigt.
Langhans wurde im Dezember wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Ravensburg verurteilt. Dem Gericht zufolge soll der 65-Jährige bei einer Rede vor der Oberschwabenhalle Ravensburg Ärzten vorgeworfen haben, bei der Corona-Impfung „hinterhältige Todesspritzen“zu verabreichen.