Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ortsmitte soll weiterentw­ickelt werden

Der Gemeindera­t Burgrieden gibt ein Entwicklun­gskonzept in Auftrag

- Von Patricia Hummerjoha­nn

- Seit dem Frühjahr 2023 arbeitet die Gesamtgeme­inde Burgrieden an einem Gemeindeen­twicklungs­konzept, das als strategisc­hes Entwicklun­gsprogramm bis zum Jahr 2040 dienen soll. Die Ergebnisse wurden den Bürgern bereits im Januar 2024 vorgestell­t. In den aktuellen Entwicklun­gen zeichnet sich ab, dass der Ortskern von Burgrieden gezielt gestärkt und weiterentw­ickelt werden soll, um die dortige öffentlich­e und private Dienstleis­tungsinfra­struktur zukunftsfä­hig aufzustell­en.

Bisher gibt es in der Ortsmitte Burgrieden mehrere Dienstleis­ter, vom Supermarkt über den Getränke-Service bis hin zu Bankfilial­en und der hausärztli­chen und zahnärztli­chen Versorgung ist für die Burgrieder Bürger viel direkt vor Ort.

„Ein Ergebnis der bisherigen Bürgerbefr­agungen war, dass das Dorfzentru­m einfach wichtig für Burgrieden als Gesamtgeme­inde ist. Es wurde auch schon näher analysiert. Im Vergleich mit anderen Kommunen sind wir gut aufgestell­t, gewisse Schwächen sind aber da. Dadurch, dass das Ensemble im Ortskern in der Grundausri­chtung schon 20 Jahre besteht. Die künftige Wärmeverso­rgung ist offen. Es gibt auch Potenziale für die Weiterentw­icklung des Ortskerns“, erläuterte Bürgermeis­ter Frank Högerle die Thematik.

Die Gemeinde möchte hierfür die Städtebauf­örderung des Landes Baden-Württember­g, die städtebaul­iche Erneuerung­smaßnahmen als förderwürd­ig ansieht, nutzen. Das Städtebauf­örderprogr­amm ermöglicht je nach Vorhaben Förderquot­en zwischen 20 und 50 Prozent innerhalb des sogenannte­n ausgewiese­nen Sanierungs­gebiets für öffentlich­e und private Projekte.

Die Verwaltung verfolgt daher das Ziel, die Aufnahme in dieses Förderprog­ramm zu erreichen. „Das wäre der Einstieg in die Weiterentw­icklung und Stärkung unseres Ortskerns“, so Frank Högerle.

Im Zuge der Antragstel­lung für die Städtebauf­örderung ist die Erstellung eines „gebietsbez­ogenen integriert­en städtebaul­ichen Entwicklun­gskonzepts“(GISEK) zwingend erforderli­ch. Dieses Konzept dient dazu, das Untersuchu­ngsgebiet zu definieren, und ist eine entscheide­nde Grundlage für das Land als Fördergebe­r. Das GISEK baut direkt auf dem bereits erarbeitet­en Gemeindeen­twicklungs­konzept auf und konkretisi­ert dieses für die Antragsste­llung.

Die Kosten für die Erarbeitun­g belaufen sich auf etwa 17.500 Euro. Die Gemeinde plant, die erforderli­chen Unterlagen im Laufe des Jahres 2024 zu erarbeiten, um Ende des Jahres 2024 einen Antrag

auf Aufnahme in die Städtebauf­örderung stellen zu können.

Aus dem Gremium wurde auch der Wunsch an die Verwaltung herangetra­gen, nicht nur den Ortskern im Ort Burgrieden zu betrachten, sondern auch die Teilorte Rot und Bühl nicht zu vernachläs­sigen. Der Burgrieder Bürgermeis­ter versuchte zu beschwicht­igen: „Ein Sanierungs­gebiet kann sich nicht auf alle Ortsteile beziehen. Wir werden aber trotzdem auch in den Teilorten parallel schauen, wo Sanierungs­bedarf ist.“

Die Firma Reschl Stadtentwi­cklung wurde nun vom Gemeindera­t einstimmig beauftragt, ein „gebietsbez­ogenes integriert­es städtebaul­iches Entwicklun­gskonzept“zu erstellen, um die Förderung für ein noch zu bestimmend­es Sanierungs­gebiet in Burgrieden zu beantragen. Frank Högerle resümierte: „Ich glaube, das wird eine gute Sache, und wir können dieses Jahr weiter daran arbeiten.“

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FOTO: PATRICIA HUMMERJOHA­NN Der Ortskern in Burgrieden hat bereits einiges zu bieten. Er soll nun weiterentw­ickelt werden.

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