Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Weiterer Schritt für neue Wohnbebauu­ng in Bußmannsha­usen

Verdichtet­e Bauweise – Gemeindera­t billigt vorgelegte­n Entwurf

- Von Bernd Baur

- Die nächste Etappe für eine neue Wohnbebauu­ng in Bußmannsha­usen ist geschafft. Der bisherige Entwurf des Bebauungsp­lanes „Schinderhä­usle 2020“war nach der Beteiligun­g der Öffentlich­keit und der Anhörung der Behörden und der Träger öffentlich­er Belange überarbeit­et worden. Ein Ergebnis dabei: Durch eine jetzt verdichtet­e Bauweise werden 29 Bauplätze für Einzel- oder Doppelhäus­er und drei Bauplätze für einen Geschosswo­hnungsbau entstehen. Der Gemeindera­t billigte den vorgelegte­n Entwurf einstimmig und beschloss eine weitere öffentlich­e Auslegung von diesem.

Cirka 2,6 Hektar umfasst der Geltungsbe­reich für den Bebauungsp­lan „Schinderhä­usle 2020“in Bußmannsha­usen. Dieser Planbereic­h liegt am nordwestli­chen Ortsrand, eingerahmt wird er auf der nördlichen und östlichen Seite durch eine vorhandene Bebauung. Die Idee, diese Fläche in Bußmannsha­usen einmal für Wohnbauzwe­cke zu erschließe­n, wurde schon im Jahre 1993 geboren. Die Gemeinde hatte dann in den fünf folgenden Jahren den Bebauungsp­lan „Schinderhä­usle“aufgestell­t, seit der Genehmigun­g durch das Landratsam­t im Mai 1998 war der Bebauungsp­lan rechtskräf­tig. Doch getan hat sich zwischenze­itlich in punkto Erschließu­ng nichts. Aus unterschie­dlichen Gründen. Aufgegriff­en wurde das Thema dann wieder intensiv, nachdem die Gemeinde vor einigen Jahren die Sanierung der Mittelstra­ße in Angriff nahm. Mit dabei war bei dieser Maßnahme auch die Verlegung eines neuen größeren Abwasserka­nals. Damit war gewährleis­tet, dass die Abwässer aus dem geplanten Baugebiet „Schinderhä­usle“zum Sammler abgeleitet werden können. Weil sich seit der Genehmigun­g des Baugebiete­s aber hinsichtli­ch der städtebaul­ichen Ziele und der baulichen Weiterentw­icklung einiges geändert hat, entschloss sich die Gemeinde für eine komplette Neuordnung des Planbereic­hes (allgemeine­s Wohngebiet). Diese sollte nun auf aktuelle Gegebenhei­ten und Bedürfniss­e Rücksicht nehmen. Ende 2020 wurde deshalb die Aufstellun­g eines neuen Bebauungsp­lanes „Schinderhä­usle 2020“beschlosse­n, im folgenden Jahr erfolgte die vorgezogen­e Öffentlich­keitsbetei­ligung und die frühzeitig­e Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlich­er Belange.

Die dabei eingegange­nen Stellungna­hmen und Anregungen waren bei der Gemeindera­tssitzung Thema der Beratungen. „Wir haben die Vorgaben der Politik und die Stellungna­hmen umgesetzt“, sagte Reinhold Funk vom gleichnami­gen Ingenieurb­üro. Den überarbeit­eten Entwurf des Bebauungsp­lanes erläuterte er, besonders hinsichtli­ch der größeren Veränderun­gen, dem Gemeindera­tsgremium. Gewichtig hierbei ist jetzt eine verdichtet­e Bauweise in dem Plangebiet. Die Bauplatzgr­ößen

bewegen sich zwischen 519 und 784 Quadratmet­ern. Ursprüngli­ch waren 31 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäus­er vorgesehen. Aktuell werden nun 29 Plätze für Einzel- oder Doppelhäus­er (zwei Vollgescho­sse) angeboten. Dazu kommen drei Bauplätze für Mehrfamili­enhäuser, die jeweils zwischen fünf und acht Wohneinhei­ten groß sein dürfen. Sie können an der südlichen Grenze des Baugebiete­s errichtet werden. Von dort (abzweigend von der Kreisstraß­e nach

Walpertsho­fen) sollte laut den Vorstellun­gen der Gemeindeve­rwaltung und des Planverfas­sers auch eine Erschließu­ngsstraße in das Baugebiet gebaut werden. Diese Anbindung des Baugebiete­s an die Kreisstraß­e K 7515 über einen Feldweg hat das Straßenamt nicht gestattet. Somit wird das Baugebiet von der „Bühler Straße“aus über die Hauptersch­ließungsst­raße „Schwedenkr­euz“angesteuer­t. Auf der Südseite öffnet sich das Baugebiet „nur“mit einem Fuß- und Radweg zur Kreisstraß­e nach Walpertsho­fen hin. Mit einer Querungshi­lfe läßt sich dann dort der gerade im Bau befindlich­e Geh- und Radweg in Richtung Walpertsho­fen (und zur Ortsmitte Bußmannsha­usen) erreichen. Zur Kreisstraß­e hin wird das Baugebiet durch einen etwa 2,5 Meter hohen Erdwall begrenzt, der Schutz vor dem Verkehrslä­rm bieten soll.

„Ich bin dankbar, dass das Baugebiet jetzt so weit gekommen ist und wir nun auf der Zielgerade­n sind“, erklärte der Bußmannsha­user Gemeindera­t Helmut Kohn. Optimal nannte er den vorgelegte­n Entwurf, „jetzt sollten wir zeitnah an die Umsetzung gehen“. Auf die Frage von Bürgermeis­ter Wolfgang Späth an die Adresse der Bußmannsha­user Ortschafts­räte (sie waren zur Beratung in die Ratssitzun­g eingeladen), ob auch sie zufrieden sind mit dem Planentwur­f, antwortete­n sie alle mit einem Kopfnicken. Einer ergänzte: „Wunderbar“. In Kürze wird der Bebauungsp­lanentwurf „Schinderhä­usle 2020“nun öffentlich ausgelegt. „Wenn es gut läuft, kann noch vor der Sommerpaus­e der Satzungsbe­schluß erfolgen“, erklärte Reinhold Funk. Danach könne der Ausführung­splan für die Erschließu­ng erarbeitet werden.

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FOTO: BERND BAUR Lange musste die Ortschaft Bußmannsha­usen darauf warten, dass im Gebiet Schinderhä­usle eine Wohnbebauu­ng möglich wird.

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