Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Weiterer Schritt für neue Wohnbebauung in Bußmannshausen
Verdichtete Bauweise – Gemeinderat billigt vorgelegten Entwurf
- Die nächste Etappe für eine neue Wohnbebauung in Bußmannshausen ist geschafft. Der bisherige Entwurf des Bebauungsplanes „Schinderhäusle 2020“war nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange überarbeitet worden. Ein Ergebnis dabei: Durch eine jetzt verdichtete Bauweise werden 29 Bauplätze für Einzel- oder Doppelhäuser und drei Bauplätze für einen Geschosswohnungsbau entstehen. Der Gemeinderat billigte den vorgelegten Entwurf einstimmig und beschloss eine weitere öffentliche Auslegung von diesem.
Cirka 2,6 Hektar umfasst der Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Schinderhäusle 2020“in Bußmannshausen. Dieser Planbereich liegt am nordwestlichen Ortsrand, eingerahmt wird er auf der nördlichen und östlichen Seite durch eine vorhandene Bebauung. Die Idee, diese Fläche in Bußmannshausen einmal für Wohnbauzwecke zu erschließen, wurde schon im Jahre 1993 geboren. Die Gemeinde hatte dann in den fünf folgenden Jahren den Bebauungsplan „Schinderhäusle“aufgestellt, seit der Genehmigung durch das Landratsamt im Mai 1998 war der Bebauungsplan rechtskräftig. Doch getan hat sich zwischenzeitlich in punkto Erschließung nichts. Aus unterschiedlichen Gründen. Aufgegriffen wurde das Thema dann wieder intensiv, nachdem die Gemeinde vor einigen Jahren die Sanierung der Mittelstraße in Angriff nahm. Mit dabei war bei dieser Maßnahme auch die Verlegung eines neuen größeren Abwasserkanals. Damit war gewährleistet, dass die Abwässer aus dem geplanten Baugebiet „Schinderhäusle“zum Sammler abgeleitet werden können. Weil sich seit der Genehmigung des Baugebietes aber hinsichtlich der städtebaulichen Ziele und der baulichen Weiterentwicklung einiges geändert hat, entschloss sich die Gemeinde für eine komplette Neuordnung des Planbereiches (allgemeines Wohngebiet). Diese sollte nun auf aktuelle Gegebenheiten und Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Ende 2020 wurde deshalb die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Schinderhäusle 2020“beschlossen, im folgenden Jahr erfolgte die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Die dabei eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen waren bei der Gemeinderatssitzung Thema der Beratungen. „Wir haben die Vorgaben der Politik und die Stellungnahmen umgesetzt“, sagte Reinhold Funk vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes erläuterte er, besonders hinsichtlich der größeren Veränderungen, dem Gemeinderatsgremium. Gewichtig hierbei ist jetzt eine verdichtete Bauweise in dem Plangebiet. Die Bauplatzgrößen
bewegen sich zwischen 519 und 784 Quadratmetern. Ursprünglich waren 31 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen. Aktuell werden nun 29 Plätze für Einzel- oder Doppelhäuser (zwei Vollgeschosse) angeboten. Dazu kommen drei Bauplätze für Mehrfamilienhäuser, die jeweils zwischen fünf und acht Wohneinheiten groß sein dürfen. Sie können an der südlichen Grenze des Baugebietes errichtet werden. Von dort (abzweigend von der Kreisstraße nach
Walpertshofen) sollte laut den Vorstellungen der Gemeindeverwaltung und des Planverfassers auch eine Erschließungsstraße in das Baugebiet gebaut werden. Diese Anbindung des Baugebietes an die Kreisstraße K 7515 über einen Feldweg hat das Straßenamt nicht gestattet. Somit wird das Baugebiet von der „Bühler Straße“aus über die Haupterschließungsstraße „Schwedenkreuz“angesteuert. Auf der Südseite öffnet sich das Baugebiet „nur“mit einem Fuß- und Radweg zur Kreisstraße nach Walpertshofen hin. Mit einer Querungshilfe läßt sich dann dort der gerade im Bau befindliche Geh- und Radweg in Richtung Walpertshofen (und zur Ortsmitte Bußmannshausen) erreichen. Zur Kreisstraße hin wird das Baugebiet durch einen etwa 2,5 Meter hohen Erdwall begrenzt, der Schutz vor dem Verkehrslärm bieten soll.
„Ich bin dankbar, dass das Baugebiet jetzt so weit gekommen ist und wir nun auf der Zielgeraden sind“, erklärte der Bußmannshauser Gemeinderat Helmut Kohn. Optimal nannte er den vorgelegten Entwurf, „jetzt sollten wir zeitnah an die Umsetzung gehen“. Auf die Frage von Bürgermeister Wolfgang Späth an die Adresse der Bußmannshauser Ortschaftsräte (sie waren zur Beratung in die Ratssitzung eingeladen), ob auch sie zufrieden sind mit dem Planentwurf, antworteten sie alle mit einem Kopfnicken. Einer ergänzte: „Wunderbar“. In Kürze wird der Bebauungsplanentwurf „Schinderhäusle 2020“nun öffentlich ausgelegt. „Wenn es gut läuft, kann noch vor der Sommerpause der Satzungsbeschluß erfolgen“, erklärte Reinhold Funk. Danach könne der Ausführungsplan für die Erschließung erarbeitet werden.