Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Urteil für Sexualstraftäter abgemildert
Bewährungsstrafe für Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Bilddateien
- Vor dem Landgericht Ravensburg musste sich ein 54jähriger Mann aus Schemmerhofen verantworten. In seinem Haus wurde im November 2022 bei einer Durchsuchung umfangreiches Bildmaterial mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Das Amtsgericht Biberach verurteilte ihn im April 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte war zwar geständig, legte aber trotzdem Berufung ein, mit dem Ziel, die Haftstrafe zu verkürzen und in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln.
Die Dateimenge, die die Polizei beschlagnahmt hatte, war riesig. Mehr als 20.000 Bilder und über 1000 Videos hatte der Mann heruntergeladen, gespeichert und teilweise weiterverbreitet. Die Dateien fand man auf einem Computer,
auf einem Laptop sowie auf verschiedenen Handys des Mannes. Der Vorsitzende Richter verlas aus dem Urteil des Amtsgerichts ein paar Beispiele über die Inhalte, die auf den Fotos und in den Videos gezeigt wurden. Dabei handelte es sich um sexuellen Missbrauch in allen Formen an und mit Kindern und Jugendlichen. Die Kinder waren teilweise noch keine zwei Jahre alt. Zudem berichtete der Richter von einem Chatkontakt, den der Angeklagte mit einem 17-jährigen Mädchen geführt hatte und mit dem er umfangreiche Sexfantasien ausgetauscht hatte. Dabei hatte er sich als eine andere Person ausgegeben.
Der Mann war von Anfang an geständig und kooperativ, berichtete auch der Polizeibeamte, der die Durchsuchung und die Vernehmung durchgeführt hatte. Nach der Durchsuchung sei er bereitwillig mit seinem Auto zur Polizeistation gefahren, wo er auch erkennungsdienstlich registriert wurde. Er war sofort geständig, schien sich aber zu dieser Zeit der Tragweite seines Verbrechens nicht bewusst zu sein.
Auch ging er offen damit um. Er informierte seine Lebensgefährtin, der das alles psychisch und physisch sehr zusetzte. Seine Verwandten und seine Freunde im Dorf informierte er ebenfalls. Hier war er voll integriert, leistete im örtlichen Verein Hilfsdienste. Es habe keinerlei Übergriffe auf Kinder oder Jugendliche in seinem Umfeld gegeben. Das sei für ihn unvorstellbar. Beruflich arbeitet der Angeklagte seit fast 30 Jahren in einem großen Betrieb in Biberach. Vorstrafen hat er keine.
Nach umfangreichen Gesprächen mit seinem Anwalt beschloss er, so nicht mehr weiterzumachen und etwas gegen die Sucht zu tun.
Er befindet sich seit Juli 2023 in psychiatrischer Behandlung, die er selbst bezahlt und will in Zukunft keinen Computer mehr benutzen. In die ganze Sache sei er „so hineingerutscht“. Und das schon ziemlich lange – seitdem es Computer gibt. „Es war dumm von mir. Ich schäme mich dafür,“sagte er zum Schluss.
Das Gericht ließ Milde walten und sprach in seinem Urteil eine Strafe von zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, in denen sich der Angeklagte nichts zuschulden kommen lassen darf. Außerdem muss der Angeklagte 1000 Euro an den Kinderschutzbund überweisen. Der Vorsitzende Richter sprach von gravierenden Straftaten von schwerem sexuellem Missbrauch in erheblicher Anzahl. Der Angeklagte habe Reue gezeigt, sei umfangreich geständig gewesen und habe sich selbst in Therapie begeben. Zudem sei er sozial gut integriert. „Es war eine enge Entscheidung. Ohne eine Therapie wäre die Bewährung aussichtslos gewesen,“so der Richter.
Der Angeklagte verzichtete auf die Einlegung von Rechtsmitteln, die Staatsanwalt prüft, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen will.