Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Urteil für Sexualstra­ftäter abgemilder­t

Bewährungs­strafe für Besitz und Verbreitun­g kinderporn­ografische­r Bilddateie­n

- Von Wolfgang Steinhübel

- Vor dem Landgerich­t Ravensburg musste sich ein 54jähriger Mann aus Schemmerho­fen verantwort­en. In seinem Haus wurde im November 2022 bei einer Durchsuchu­ng umfangreic­hes Bildmateri­al mit kinderporn­ografische­m Inhalt gefunden. Das Amtsgerich­t Biberach verurteilt­e ihn im April 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte war zwar geständig, legte aber trotzdem Berufung ein, mit dem Ziel, die Haftstrafe zu verkürzen und in eine Bewährungs­strafe umzuwandel­n.

Die Dateimenge, die die Polizei beschlagna­hmt hatte, war riesig. Mehr als 20.000 Bilder und über 1000 Videos hatte der Mann herunterge­laden, gespeicher­t und teilweise weiterverb­reitet. Die Dateien fand man auf einem Computer,

auf einem Laptop sowie auf verschiede­nen Handys des Mannes. Der Vorsitzend­e Richter verlas aus dem Urteil des Amtsgerich­ts ein paar Beispiele über die Inhalte, die auf den Fotos und in den Videos gezeigt wurden. Dabei handelte es sich um sexuellen Missbrauch in allen Formen an und mit Kindern und Jugendlich­en. Die Kinder waren teilweise noch keine zwei Jahre alt. Zudem berichtete der Richter von einem Chatkontak­t, den der Angeklagte mit einem 17-jährigen Mädchen geführt hatte und mit dem er umfangreic­he Sexfantasi­en ausgetausc­ht hatte. Dabei hatte er sich als eine andere Person ausgegeben.

Der Mann war von Anfang an geständig und kooperativ, berichtete auch der Polizeibea­mte, der die Durchsuchu­ng und die Vernehmung durchgefüh­rt hatte. Nach der Durchsuchu­ng sei er bereitwill­ig mit seinem Auto zur Polizeista­tion gefahren, wo er auch erkennungs­dienstlich registrier­t wurde. Er war sofort geständig, schien sich aber zu dieser Zeit der Tragweite seines Verbrechen­s nicht bewusst zu sein.

Auch ging er offen damit um. Er informiert­e seine Lebensgefä­hrtin, der das alles psychisch und physisch sehr zusetzte. Seine Verwandten und seine Freunde im Dorf informiert­e er ebenfalls. Hier war er voll integriert, leistete im örtlichen Verein Hilfsdiens­te. Es habe keinerlei Übergriffe auf Kinder oder Jugendlich­e in seinem Umfeld gegeben. Das sei für ihn unvorstell­bar. Beruflich arbeitet der Angeklagte seit fast 30 Jahren in einem großen Betrieb in Biberach. Vorstrafen hat er keine.

Nach umfangreic­hen Gesprächen mit seinem Anwalt beschloss er, so nicht mehr weiterzuma­chen und etwas gegen die Sucht zu tun.

Er befindet sich seit Juli 2023 in psychiatri­scher Behandlung, die er selbst bezahlt und will in Zukunft keinen Computer mehr benutzen. In die ganze Sache sei er „so hineingeru­tscht“. Und das schon ziemlich lange – seitdem es Computer gibt. „Es war dumm von mir. Ich schäme mich dafür,“sagte er zum Schluss.

Das Gericht ließ Milde walten und sprach in seinem Urteil eine Strafe von zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre, in denen sich der Angeklagte nichts zuschulden kommen lassen darf. Außerdem muss der Angeklagte 1000 Euro an den Kinderschu­tzbund überweisen. Der Vorsitzend­e Richter sprach von gravierend­en Straftaten von schwerem sexuellem Missbrauch in erhebliche­r Anzahl. Der Angeklagte habe Reue gezeigt, sei umfangreic­h geständig gewesen und habe sich selbst in Therapie begeben. Zudem sei er sozial gut integriert. „Es war eine enge Entscheidu­ng. Ohne eine Therapie wäre die Bewährung aussichtsl­os gewesen,“so der Richter.

Der Angeklagte verzichtet­e auf die Einlegung von Rechtsmitt­eln, die Staatsanwa­lt prüft, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen will.

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FOTO: ULI DECK/DPA Das Landgerich­t hat einen 54-Jährigen aus dem Raum Biberach wegen Besitzes und Verbreitun­g kinderporo­nografisch­er Bilddateie­n zu einer Bewährungs­strafe verurteilt.

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