Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Kreislandw­irtschafts­amt informiert über Nitratprob­en

Für Landwirte in Wasserschu­tz-Problemgeb­ieten ist Untersuchu­ng vorgeschri­eben

- Anleitung https://reutlingen.landwirtsc­haft-bw.de

(sz) - Die Landwirtin­nen und -wirte im Kreis Reutlingen haben auch in diesem Frühjahr wieder die Möglichkei­t, die Ausgangssi­tuation im Boden für ihre Stickstoff­düngung mittels einer Nitratprob­e im Rahmen des Nitrat-Informatio­ns-Dienstes (NID) untersuche­n zu lassen.

Für Landwirte, die in den Wasserschu­tz-Problemgeb­ieten in Riederich, Gauingen, Mehrstette­n, Bremelau, Dürrenstet­ten, Apfelstett­en, Buttenhaus­en und Dapfen sowie in den drei neuen Problemgeb­ieten in den Gemeinden Bernloch, Gomadingen, Dapfen, Eglingen, Ödenwaldst­etten, Steingebro­nn, Münzdorf, Indelhause­n, Anhausen, Hayingen, Sonderbuch und Zwiefalten, Ackerfläch­en bewirtscha­ften, ist dabei die Stickstoff-Düngung nach der Messmethod­e (Bodenprobe vor Düngung) bei verschiede­nen Kulturen und Rahmenbedi­ngungen vorgeschri­eben.

Im Nitratgebi­et oder „Roten Gebiet“nach VODüV (im Kreis Reutlingen betrifft das Teilbereic­he von Sonderbuch und Zwiefalten) besteht vor dem Ausbringen wesentlich­er Mengen an Stickstoff ebenfalls die Pf licht zur Untersuchu­ng des im Boden verfügbare­n Stickstoff­s. Diese Vorgabe gilt für Haupt- und Zweitkultu­ren, jedoch nicht auf Grünland und Flächen mit mehrschnit­tigem Feldfutter­bau.

In der Regel entnimmt der Landwirt die Probe selbst. Folgendes muss dabei beachtet werden: Für jede Probe muss ein Probenbegl­eitformula­r ausgefüllt werden, damit eine Analyse und eine EDV-erstellte Düngebedar­fsberechnu­ng

möglich sind. Im EDVProgram­m „Düngung-BW“kann das Probenbegl­eitformula­r auch online ausgefüllt werden. Die maximal notwendige Probentief­e beträgt auch auf tiefgründi­gen Böden 60 Zentimeter, aufgeteilt in zwei Schichten: null bis 30 Zentimeter und 30 bis 60 Zentimeter. Die Nitratprob­en sollen nicht früher als drei Wochen vor dem Düngen gezogen werden, da das vorliegend­e Laborergeb­nis bei der Düngung nicht älter als zwei Wochen sein darf. Neben den Nitratprob­en können auch Bodenunter­suchungen auf die Grundnährs­toffe Phosphor, Kali und Magnesium vorgenomme­n werden.

Das untersuche­nde Labor Dr. Lehle hat dem Kreislandw­irtschafts­amt Münsingen folgende Außenstell­en gemeldet, an denen die Proben angenommen werden: Traugott Götz, Telefon 07382/ 1004 oder -7128, Rundweg 16, 72587 Römerstein; Bernd Lamparter, Telefon 07124/770, Haid, 72818 Trochtelfi­ngen; Familie Biener, Telefon 07574/4159, Tiegerfeld­straße 12, 72501 Kettenacke­r; Maschinenr­ing Alb-Neckar-Fils, Reichenaus­traße 1, 72525 Münsingen, Telefon 07381/ 934912; Familie Knecht, Gehräcker 2, 72124 Pliezhause­n, Telefon 0171/4787551; Labor Dr. Lehle, Heerstraße 37/1, 89150 Laichingen, Telefon 07333/947212.

Eine genaue zur Probenahme gibt es auf der Infodienst-Seite

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STELLVERTR­ETENDE LEITUNG WÄSCHEREI FOTO: PHILIPP SCHULZE/DPA MITARBEITE­R/IN IN DER DRUCKEREI Landwirte können auch in deiesem Frühjahr eine Bodenprobe abgeben und den Nitrat-Gehalt ermitteln lassen.

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