Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Betreuungssituation deutlich besser im neuen Kindergartenjahr
Anpassung der Platzvergabekriterien für Burgrieder Kindergärten
- Im März 2023 waren erstmals Kriterien zur Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen der Gesamtgemeinde Burgrieden beschlossen worden. Nun, für das bevorstehende Kindergartenjahr 2024/2025, schlägt die Verwaltung vor, diese Kriterien leicht anzupassen. Die überarbeiteten Richtlinien zur Platzvergabe wurden in der aktuellen Sitzung des Burgrieder Gemeinderats vorgestellt.
Sachbearbeiterin Michaela Miller von der Gemeindeverwaltung erläuterte dem Gemeinderat die Vorschläge. „Grundsätzlich würden wir die Systematik beibehalten. Ein paar Punkte würden wir geringfügig ändern.“So sollen Plätze für auswärtige Kinder vergeben werden, vorausgesetzt es gibt genug freie Kapazitäten und mindestens ein Elternteil arbeitet in der Gesamtgemeinde.
Diese Öffnung sei insbesondere für pädagogischen Fachkräfte sinnvoll, die zwar außerhalb wohnen, aber in der Gemeinde arbeiten. So könnten diese früher aus der Elternzeit zurückkehren oder ihre Arbeitszeit aufstocken und die Betreuungssituation für die Gemeinde so verbessern. Diese Regelung stärkt die örtlichen Gewerbebetriebe und den Standort Burgrieden als familienfreundlichen Ort.
Trotz dieser Öffnung bleibt der Vorrang für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde bestehen. Zusätzlich werden, bei ausreichend freien Plätzen, mindestens fünf Prozent für Kinder freigehalten, die während des laufenden Kindergartenjahres zuziehen.
Da es im Kindergarten im Teilort Rot bisher keine Ganztagsbetreuung gibt, sollen die Eltern nun frei wählen können, ob sie ihr Kind in Rot oder Burgrieden im Kindergarten anmelden wollen. Bisher hatte es für den Wohnort zwei Punkte für die Platzvergabe gegeben.
Ein Wunsch vieler Eltern wurde nun ebenfalls durch die Verwaltung
angepasst. Das Alter des Kindes wird stärker gewichtet. Ab Vollendung des vierten Lebensjahrs sollen künftig vier statt zwei Punkte vergeben werden. „Es wurde an uns herangetragen. Es wird natürlich auch immer schwieriger, je älter die Kinder werden, ihnen zu erklären, warum sie noch keinen Kindergarten besuchen können. Deshalb haben wir dieses Vergabekriterium angepasst“, so Michaela Miller. Der Gemeinderat stimmte den Vorschlägen der Verwaltung einstimmig zu.
Bisher haben die Eltern ihre Kinder direkt im Wunschkindergarten anmelden können. Dies wird weiterhin der Fall sein. In Kalenderwoche zehn sollen die betroffenen Eltern von der Verwaltung benachrichtigt werden. Die Rückmeldefrist für die Eltern beträgt zwei Wochen. „Die Zusagen werden wir dann im April verschicken“, so Michaela Miller.
Für das kommende Kindergartenjahr wird erwartet, dass aufgrund des zusätzlich geschaffenen Übergangskindergartens Villa Kunterbunt und einem starken Jahrgang, der in die Schule wechselt, allen Kindern der Gemeinde, die das dritte Lebensjahr vollenden, ein Platz angeboten werden kann. „Möglicherweise können wir nicht jedem den Wunschkindergarten erfüllen, aber die Kinder bekommen voraussichtlich alle einen Platz“, bekräftigte Bürgermeister Frank Högerle für das kommende Kindergartenjahr.