Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Bald könnte 70 auf der B 30 gelten
Hochdorf wünscht sich Geschwindigkeitsbegrenzung gegen Lärm
- Wenn dieses Thema auf der Tagesordnung steht, kommen einige Bürger in die Gemeinderatssitzung nach Hochdorf: Schon seit vielen Jahren wünscht sich die Gemeinde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße B 30. Nun gibt es neue Lärmuntersuchungen und mit den Ergebnissen hofft Bürgermeister Stefan Jäckle diesmal wirklich etwas zu erreichen. Warum er dabei so optimistisch ist, erklärte er den Zuhörern und dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Die Lärmkartierung ist jetzt Teil des Lärmaktionsplanes, der alle fünf Jahre neu erstellt wird. Dabei wird ermittelt, ob gerade an Hauptverkehrswegen wie der B 30 sowohl nachts als auch tagsüber bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, die sich jedes Mal leicht verschieben. In der vierten Runde 2024 gilt tagsüber eine Schwelle von 65 Dezibel, bei der man einschreiten kann, ab 68 Dezibel besteht eine Pflicht, und ab 70 Dezibel gilt ein vordringlicher Handlungsbedarf, da dies die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung sei, erklärte Claus Kiener vom Planungsbüro Modus Consult.
Erste Ergebnisse der Untersuchung zeigten nun: In Hochdorf gebe es zwar keinen Lärmschwerpunkt, dafür aber im Teilort Unteressendorf gleich zwei. Tagsüber liegen dort rechnerisch acht Gebäude, nachts sogar 21 Gebäude über den Auslösewerten für die Lärmsanierung, schilderte
Kiener. „Das heißt nicht, dass es am Gebäude nebenan nicht laut ist“, betonte er außerdem.
In den Jahren 2017/2018 hatte die Straße bereits einen neuen „Flüsterbelag“bekommen, dennoch lagen die Ergebnisse nun
teilweise sogar über der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Eine Lärmschutzwand und eine Erhöhung des bestehenden Lärmschutzwalls sind auch bereits seit Jahren im Gespräch, aber nie umgesetzt worden. Von der Geschwindigkeitsreduzierung
erhofft sich Kiener aber am meisten, denn man habe festgestellt: „Langsamer gleich leiser“. Etwa zwei bis drei Dezibel würde eine Beschränkung auf 70 Kilometer pro Stunde gleich bringen.
Den Wunsch danach hegt die Gemeinde Hochdorf schon lange, sie seien damit bisher aber immer bei den höheren Behörden gescheitert, schildert Bürgermeister Jäckle. Während rund zehn Kilometer südlich von Unteressendorf,
im Landkreis Ravensburg, teilweise bereits 70 gilt, sei der Tenor beim Landkreis Biberach immer gewesen: „Der Landkreis möchte eine Flüssigkeit und möchte nicht, dass der Verkehr ausgebremst wird.“Mit den Ergebnissen jetzt wird die Gemeinde es erneut versuchen. „Eigentlich kann man jetzt nichts anderes mehr machen und da hoffen wir, dass das auch so gesehen wird.“
Die Geschwindigkeitsbegrenzung könnte dann grob zwischen den beiden Ausfahrten bei Unteressendorf gelten, also zwischen den Kreuzungen Biberacher Straße/B 30 und Waldseer Straße/B 30. Damit hofft Jäckle auch etwas für die Verkehrssicherheit zu tun. Allein in den letzten zehn Monaten sei es dort zu vier Unfällen gekommen. „Und dann muss ich mir sagen lassen, das ist kein Unfallschwerpunkt. Das kriege ich den Leuten nicht mehr vermittelt“, sagte er im Gemeinderat. Die Kreuzungen seien ja gut einsehbar, habe die Antwort stets gelautet. Mit dem Lärmaktionsplan nun will er zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Zunächst kommt der jedoch in die öffentliche Auslegung. Kienle schlägt allerdings einen „sportlichen Zeitplan“vor, laut dem der Beschluss im Gemeinderat nach der Auswertung von Stellungnahmen noch im Juni oder Juli erfolgen könnte.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung als Sofortmaßnahme könnte dann kurz darauf kommen. Er sehe „sehr gute Chancen, das umzusetzen“.