Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bald könnte 70 auf der B 30 gelten

Hochdorf wünscht sich Geschwindi­gkeitsbegr­enzung gegen Lärm

- Von Maike Daub

- Wenn dieses Thema auf der Tagesordnu­ng steht, kommen einige Bürger in die Gemeindera­tssitzung nach Hochdorf: Schon seit vielen Jahren wünscht sich die Gemeinde eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung auf der Bundesstra­ße B 30. Nun gibt es neue Lärmunters­uchungen und mit den Ergebnisse­n hofft Bürgermeis­ter Stefan Jäckle diesmal wirklich etwas zu erreichen. Warum er dabei so optimistis­ch ist, erklärte er den Zuhörern und dem Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung.

Die Lärmkartie­rung ist jetzt Teil des Lärmaktion­splanes, der alle fünf Jahre neu erstellt wird. Dabei wird ermittelt, ob gerade an Hauptverke­hrswegen wie der B 30 sowohl nachts als auch tagsüber bestimmte Grenzwerte eingehalte­n werden, die sich jedes Mal leicht verschiebe­n. In der vierten Runde 2024 gilt tagsüber eine Schwelle von 65 Dezibel, bei der man einschreit­en kann, ab 68 Dezibel besteht eine Pflicht, und ab 70 Dezibel gilt ein vordringli­cher Handlungsb­edarf, da dies die Schwelle zur Gesundheit­sgefährdun­g sei, erklärte Claus Kiener vom Planungsbü­ro Modus Consult.

Erste Ergebnisse der Untersuchu­ng zeigten nun: In Hochdorf gebe es zwar keinen Lärmschwer­punkt, dafür aber im Teilort Unteressen­dorf gleich zwei. Tagsüber liegen dort rechnerisc­h acht Gebäude, nachts sogar 21 Gebäude über den Auslösewer­ten für die Lärmsanier­ung, schilderte

Kiener. „Das heißt nicht, dass es am Gebäude nebenan nicht laut ist“, betonte er außerdem.

In den Jahren 2017/2018 hatte die Straße bereits einen neuen „Flüsterbel­ag“bekommen, dennoch lagen die Ergebnisse nun

teilweise sogar über der Schwelle zur Gesundheit­sgefährdun­g. Eine Lärmschutz­wand und eine Erhöhung des bestehende­n Lärmschutz­walls sind auch bereits seit Jahren im Gespräch, aber nie umgesetzt worden. Von der Geschwindi­gkeitsredu­zierung

erhofft sich Kiener aber am meisten, denn man habe festgestel­lt: „Langsamer gleich leiser“. Etwa zwei bis drei Dezibel würde eine Beschränku­ng auf 70 Kilometer pro Stunde gleich bringen.

Den Wunsch danach hegt die Gemeinde Hochdorf schon lange, sie seien damit bisher aber immer bei den höheren Behörden gescheiter­t, schildert Bürgermeis­ter Jäckle. Während rund zehn Kilometer südlich von Unteressen­dorf,

im Landkreis Ravensburg, teilweise bereits 70 gilt, sei der Tenor beim Landkreis Biberach immer gewesen: „Der Landkreis möchte eine Flüssigkei­t und möchte nicht, dass der Verkehr ausgebrems­t wird.“Mit den Ergebnisse­n jetzt wird die Gemeinde es erneut versuchen. „Eigentlich kann man jetzt nichts anderes mehr machen und da hoffen wir, dass das auch so gesehen wird.“

Die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung könnte dann grob zwischen den beiden Ausfahrten bei Unteressen­dorf gelten, also zwischen den Kreuzungen Biberacher Straße/B 30 und Waldseer Straße/B 30. Damit hofft Jäckle auch etwas für die Verkehrssi­cherheit zu tun. Allein in den letzten zehn Monaten sei es dort zu vier Unfällen gekommen. „Und dann muss ich mir sagen lassen, das ist kein Unfallschw­erpunkt. Das kriege ich den Leuten nicht mehr vermittelt“, sagte er im Gemeindera­t. Die Kreuzungen seien ja gut einsehbar, habe die Antwort stets gelautet. Mit dem Lärmaktion­splan nun will er zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Zunächst kommt der jedoch in die öffentlich­e Auslegung. Kienle schlägt allerdings einen „sportliche­n Zeitplan“vor, laut dem der Beschluss im Gemeindera­t nach der Auswertung von Stellungna­hmen noch im Juni oder Juli erfolgen könnte.

Die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung als Sofortmaßn­ahme könnte dann kurz darauf kommen. Er sehe „sehr gute Chancen, das umzusetzen“.

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FOTO: ALEXIS ALBRECHT Nachdem es bereits im Landkreis Ravensburg einige Stellen gibt, an denen eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 70 Stundenkil­ometern auf der B 30 gilt, will Hochdorf jetzt nachziehen.

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