Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Streit um Gewerbeflä­che vor Gericht gelöst

Unternehme­r behält Vorkaufsre­cht für Grundstück in Attenweile­r

- Von Maike Daub

- Eine Fläche zum Bauen zu bekommen, ist noch immer nicht so einfach, gerade auch für Gewerbetre­ibende. Dennoch gibt es in Attenweile­r zwei Grundstück­e, die seit Jahren weitgehend leer stehen. Das eine gehört einer Unternehme­rfamilie, die der Gemeinde einst große Versprechu­ngen gemacht hat. Auf das zweite hat diese Familie ein Vorkaufsre­cht. Der Streit darum ist schlussend­lich vor Gericht gelandet, doch nun gab es eine Einigung.

Schon 2010 erwarben die Unternehme­r die erste Fläche im Gewerbegeb­iet von Attenweile­r. Damals versprache­n sie, dort ein Entwicklun­gszentrum zu errichten, Arbeitsplä­tze zu schaffen, schon innerhalb von ein paar Jahren hohe Gewerbeste­uern zu zahlen. Passiert ist fast nichts davon, auf dem Grundstück steht bis heute nur eine Betriebsle­iterwohnun­g, produziert hat die Firma in Attenweile­r nie.

Schon das hat in der Gemeinde viel Vertrauen zerstört. Bürgermeis­ter Roland Grootherde­r verstehe nicht, dass man so viele Jahre nichts macht, obwohl man einst so viel versproche­n hat, schildert er im Gespräch mit der Schwäbisch­en Zeitung. „Natürlich sind die Gemeinde und die Bürger enttäuscht“, sagt er. „Letztendli­ch waren das ja bisher nur Luftblasen.“

Mit dem Kauf dieser ersten Fläche bekam die Familie aber ein Vorkaufsre­cht für ein gegenüberl­iegendes Grundstück, das sie in Zukunft für eine Firmenerwe­iterung nutzen wollten. Dabei geht es um rund 2500 Quadratmet­er. Streit gab es nun unter anderem deshalb, weil die Preisvorst­ellungen von Gemeinde und Unternehme­rn für das Grundstück weit auseinande­r gingen. Die Unternehme­r argumentie­rten: Der Preis müsse sich an dem Marktwert orientiere­n, zu dem die umliegende­n Grundstück­e 2010 verkauft wurden.

Die Gemeinde hingegen wollte zu diesem Preis jetzt nicht verkaufen. Beim Abschluss des Vertrages habe man schließlic­h nicht damit gerechnet, dass die Unternehme­r so lange untätig sein würden, argumentie­rten sie vor dem Gericht in Ravensburg. Um zu entscheide­n, hatte Richter Christian Nick ein Verkehrswe­rtgutachte­n angeordnet. Denn unter Wert dürfe die Gemeinde rein rechtlich gar nicht verkaufen.

Die Einigung nun orientiert sich dementspre­chend am aktuellen Bodenwert. Die Familie behält ihr Vorkaufsre­cht, allerdings jetzt zum Preis von 47,50 Euro pro Quadratmet­er. „Ich bin froh, dass es jetzt eine Entscheidu­ng gibt“, sagt Bürgermeis­ter Grootherde­r. „Der Schaden für die Gemeinde ist groß genug.“

Einen Bauzwang auf dem Grundstück gibt es für die Unternehme­r nicht. Sie könnten das Grundstück auch eine Woche später für Gewinn weiter verkaufen. Interessen­ten dafür, Gewerbetre­ibende aus Attenweile­r selbst, hatten sich in der Vergangenh­eit

auch bereits öffentlich zu Wort gemeldet. Ansonsten müssen die jetzt auf die Erschließu­ng weiterer Gewerbeflä­chen warten, an der die Gemeinde gerade arbeitet. Aufgrund der hohen Baukosten aktuell würden sie damit aber erst 2026 anfangen, erklärt Grootherde­r. Der Vertrag für das leerstehen­de Grundstück werde nun geprüft, aber er gehe davon aus, dass die Unternehme­r jetzt auch kaufen werden, ansonsten würden sie ihr Vorkaufsre­cht verwirken. Für eine Stellungsn­ahme dazu waren die Unternehme­r oder ihr Anwalt für die Redaktion nicht zu erreichen.

Die Kosten für das Verfahren und das erstellte Gutachten werden sich beide Seiten teilen, sieht die Einigung außerdem vor. Wenn die Unternehme­r am Ende doch noch das versproche­ne Entwicklun­gszentrum bauen, würde sich Bürgermeis­ter Grootherde­r freuen, betont er. „Die Grundidee war ja nicht schlecht.“Doch für ihn und die Gemeinde sei jetzt erst mal „ein Knopf dran“.

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FOTO: ANDREAS SPENGLER Rund um die Betriebsle­iterwohnun­g, die seit Jahren steht, sind die Bauplätze noch leer.

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