Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Streit um Gewerbefläche vor Gericht gelöst
Unternehmer behält Vorkaufsrecht für Grundstück in Attenweiler
- Eine Fläche zum Bauen zu bekommen, ist noch immer nicht so einfach, gerade auch für Gewerbetreibende. Dennoch gibt es in Attenweiler zwei Grundstücke, die seit Jahren weitgehend leer stehen. Das eine gehört einer Unternehmerfamilie, die der Gemeinde einst große Versprechungen gemacht hat. Auf das zweite hat diese Familie ein Vorkaufsrecht. Der Streit darum ist schlussendlich vor Gericht gelandet, doch nun gab es eine Einigung.
Schon 2010 erwarben die Unternehmer die erste Fläche im Gewerbegebiet von Attenweiler. Damals versprachen sie, dort ein Entwicklungszentrum zu errichten, Arbeitsplätze zu schaffen, schon innerhalb von ein paar Jahren hohe Gewerbesteuern zu zahlen. Passiert ist fast nichts davon, auf dem Grundstück steht bis heute nur eine Betriebsleiterwohnung, produziert hat die Firma in Attenweiler nie.
Schon das hat in der Gemeinde viel Vertrauen zerstört. Bürgermeister Roland Grootherder verstehe nicht, dass man so viele Jahre nichts macht, obwohl man einst so viel versprochen hat, schildert er im Gespräch mit der Schwäbischen Zeitung. „Natürlich sind die Gemeinde und die Bürger enttäuscht“, sagt er. „Letztendlich waren das ja bisher nur Luftblasen.“
Mit dem Kauf dieser ersten Fläche bekam die Familie aber ein Vorkaufsrecht für ein gegenüberliegendes Grundstück, das sie in Zukunft für eine Firmenerweiterung nutzen wollten. Dabei geht es um rund 2500 Quadratmeter. Streit gab es nun unter anderem deshalb, weil die Preisvorstellungen von Gemeinde und Unternehmern für das Grundstück weit auseinander gingen. Die Unternehmer argumentierten: Der Preis müsse sich an dem Marktwert orientieren, zu dem die umliegenden Grundstücke 2010 verkauft wurden.
Die Gemeinde hingegen wollte zu diesem Preis jetzt nicht verkaufen. Beim Abschluss des Vertrages habe man schließlich nicht damit gerechnet, dass die Unternehmer so lange untätig sein würden, argumentierten sie vor dem Gericht in Ravensburg. Um zu entscheiden, hatte Richter Christian Nick ein Verkehrswertgutachten angeordnet. Denn unter Wert dürfe die Gemeinde rein rechtlich gar nicht verkaufen.
Die Einigung nun orientiert sich dementsprechend am aktuellen Bodenwert. Die Familie behält ihr Vorkaufsrecht, allerdings jetzt zum Preis von 47,50 Euro pro Quadratmeter. „Ich bin froh, dass es jetzt eine Entscheidung gibt“, sagt Bürgermeister Grootherder. „Der Schaden für die Gemeinde ist groß genug.“
Einen Bauzwang auf dem Grundstück gibt es für die Unternehmer nicht. Sie könnten das Grundstück auch eine Woche später für Gewinn weiter verkaufen. Interessenten dafür, Gewerbetreibende aus Attenweiler selbst, hatten sich in der Vergangenheit
auch bereits öffentlich zu Wort gemeldet. Ansonsten müssen die jetzt auf die Erschließung weiterer Gewerbeflächen warten, an der die Gemeinde gerade arbeitet. Aufgrund der hohen Baukosten aktuell würden sie damit aber erst 2026 anfangen, erklärt Grootherder. Der Vertrag für das leerstehende Grundstück werde nun geprüft, aber er gehe davon aus, dass die Unternehmer jetzt auch kaufen werden, ansonsten würden sie ihr Vorkaufsrecht verwirken. Für eine Stellungsnahme dazu waren die Unternehmer oder ihr Anwalt für die Redaktion nicht zu erreichen.
Die Kosten für das Verfahren und das erstellte Gutachten werden sich beide Seiten teilen, sieht die Einigung außerdem vor. Wenn die Unternehmer am Ende doch noch das versprochene Entwicklungszentrum bauen, würde sich Bürgermeister Grootherder freuen, betont er. „Die Grundidee war ja nicht schlecht.“Doch für ihn und die Gemeinde sei jetzt erst mal „ein Knopf dran“.