Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Urteil zum „Erdnägel-Streit“erwartet

Am Landgerich­t in Ravensburg soll es am 17. April zu einem Urteil im langjährig­en Rechtsstre­it kommen

- Von Mesale Tolu ●

- Im langjährig­en „Erdnägel-Streit“zwischen Perfekthau­s GmbH aus Laupheim und der Erbengemei­nschaft Villa Christ in Ochsenhaus­en (wir berichtete­n) geht es Mitte April in die nächste, vermutlich sogar letzte Runde. Bei dem Gerichtspr­ozess am Landgerich­t Ravensburg soll es nach etwa fünf Jahren am 17. April schließlic­h zu einem Urteil kommen, bestätigt der Pressespre­cher des Landgerich­ts auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Kern der langjährig­en gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung ist eine meterhohe Betonwand, die für dieses Vorhaben mit Erdnägeln unterirdis­ch auf fremdem Grund rückverank­ert sein soll. Laut Burkhart Ceppa, Teil der Erbengemei­nschaft der Villa Christ, erfolgte dies im Jahre 2018 ohne Rücksprach­e. Seither befinden sich die Parteien im Rechtsstre­it.

Entgegen manchen Medienberi­chten betont Burkhart Ceppa, dass er nicht auf den Abriss des von Perfekthau­s errichtete­n Hauses pocht, sondern darauf, dass die unterirdis­chen Erdnägel von seinem Grund entfernt werden. „Ich habe nie den Abriss dieses Hauses verlangt, sondern lediglich die vollständi­ge Entfernung aller vorsätzlic­h gegen meinen, zuvor schriftlic­h geäußerten Willen, in unser Grundstück widerrecht­lich eingebrach­ten Nägel.“Sollte es am 17. April zum Urteil kommen, dass Perfekthau­s die Erdnägel ziehen muss, wäre Burkhart Ceppa auch bereit, hierfür sein Grundstück zur Verfügung zu stellen. „Eine andere Alternativ­e zum Ziehen der Erdnägel gibt es nicht.“Auf einen Vergleich, der ihm angeboten wurde, hat sich Ceppa nicht eingelasse­n, ihm ginge es vordergrün­dig um die Wiederhers­tellung „der Gerechtigk­eit“.

Die Baufirma Perfekthau­s aus Laupheim hat sich nach wie vor nicht zu diesem Rechtsstre­it geäußert, trotz erneuter Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“zu einem möglichen Urteil herrscht weiterhin Stille. Wie es nach dem 17. April weitergeht, bleibt also spannend. Auch die Frage, ob danach die Bauzäune auf dem Fußweg zwischen beiden Objekten entfernt werden, ist ungewiss.

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FOTO: REHM Bauzäune und Markierung­en machen deutlich, wo Burkhart Ceppa den Grenzverla­uf sieht. Ob die Bauzäune nach einem eventuelle­n Urteil wegkommen, ist ungewiss.

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