Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Urteil zum „Erdnägel-Streit“erwartet
Am Landgericht in Ravensburg soll es am 17. April zu einem Urteil im langjährigen Rechtsstreit kommen
- Im langjährigen „Erdnägel-Streit“zwischen Perfekthaus GmbH aus Laupheim und der Erbengemeinschaft Villa Christ in Ochsenhausen (wir berichteten) geht es Mitte April in die nächste, vermutlich sogar letzte Runde. Bei dem Gerichtsprozess am Landgericht Ravensburg soll es nach etwa fünf Jahren am 17. April schließlich zu einem Urteil kommen, bestätigt der Pressesprecher des Landgerichts auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“.
Kern der langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung ist eine meterhohe Betonwand, die für dieses Vorhaben mit Erdnägeln unterirdisch auf fremdem Grund rückverankert sein soll. Laut Burkhart Ceppa, Teil der Erbengemeinschaft der Villa Christ, erfolgte dies im Jahre 2018 ohne Rücksprache. Seither befinden sich die Parteien im Rechtsstreit.
Entgegen manchen Medienberichten betont Burkhart Ceppa, dass er nicht auf den Abriss des von Perfekthaus errichteten Hauses pocht, sondern darauf, dass die unterirdischen Erdnägel von seinem Grund entfernt werden. „Ich habe nie den Abriss dieses Hauses verlangt, sondern lediglich die vollständige Entfernung aller vorsätzlich gegen meinen, zuvor schriftlich geäußerten Willen, in unser Grundstück widerrechtlich eingebrachten Nägel.“Sollte es am 17. April zum Urteil kommen, dass Perfekthaus die Erdnägel ziehen muss, wäre Burkhart Ceppa auch bereit, hierfür sein Grundstück zur Verfügung zu stellen. „Eine andere Alternative zum Ziehen der Erdnägel gibt es nicht.“Auf einen Vergleich, der ihm angeboten wurde, hat sich Ceppa nicht eingelassen, ihm ginge es vordergründig um die Wiederherstellung „der Gerechtigkeit“.
Die Baufirma Perfekthaus aus Laupheim hat sich nach wie vor nicht zu diesem Rechtsstreit geäußert, trotz erneuter Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“zu einem möglichen Urteil herrscht weiterhin Stille. Wie es nach dem 17. April weitergeht, bleibt also spannend. Auch die Frage, ob danach die Bauzäune auf dem Fußweg zwischen beiden Objekten entfernt werden, ist ungewiss.