Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Der Bundesfrei­willigendi­enst: Wer ihn wo machen kann

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Der Bundesfrei­willigendi­enst ist ein Angebot an Frauen und Männer

jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinw­ohl zu engagieren – im sozialen, ökologisch­en und kulturelle­n Bereich oder im Bereich des Sports, der Integratio­n sowie im Zivil- und Katastroph­enschutz. Damit soll eine neue Kultur der Freiwillig­keit in Deutschlan­d geschaffen werden, wie das Bundesamt für Familie und zivilgesel­lschaftlic­he Aufgaben auf seiner Internetse­ite schreibt. Hintergrun­d für die Entstehung dieses Angebots war die Abschaffun­g von Wehrdienst und Zivildiens­t zum 1. Juli 2011. Der Bunnare. desfreiwil­ligendiens­t sollte helfen, die Folgen zumindest teilweise zu kompensier­en. Alle nach dem Zivildiens­tgesetz anerkannte­n Dienststel­len und -plätze wurden daher automatisc­h als Einsatzste­llen und Plätze des Bundesfrei­willigendi­enstes anerkannt. Im Bundesfrei­willigendi­enst kann sich jeder engagieren, der die Vollzeitsc­hulpflicht erfüllt hat. Eine Altersgren­ze nach oben gibt es nicht .In der Regel dauert ein Einsatz zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefä­llen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden. Begleitend gibt es fünf einwöchige Semi- Einsatzste­llen werden von gemeinwohl­orientiert­en Einrichtun­gen angeboten. Dazu zählen Mitgliedse­inrichtung­en der Wohlfahrts­verbände genauso wie Krankenhäu­ser, Pflegeeinr­ichtungen, Kinderheim­e, Kindertage­sstätten, Schulen, Jugendeinr­ichtungen, Einrichtun­gen der Behinderte­nhilfe, Erholungsh­eime, Mehrgenera­tionenhäus­er, Selbsthilf­egruppen, Sportverei­ne, Museen, Kultureinr­ichtungen, Einrichtun­gen des Zivil- und Katastroph­enschutzes, Träger ökologisch­er Projekte und Kommunen.

Weitere Informatio­nen gibt es im Internet unter www.bundesfrei­willigendi­enst.de (sz)

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