Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Der Bundesfreiwilligendienst: Wer ihn wo machen kann
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer
jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Damit soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland geschaffen werden, wie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf seiner Internetseite schreibt. Hintergrund für die Entstehung dieses Angebots war die Abschaffung von Wehrdienst und Zivildienst zum 1. Juli 2011. Der Bunnare. desfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen zumindest teilweise zu kompensieren. Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze wurden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt. Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder engagieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht .In der Regel dauert ein Einsatz zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden. Begleitend gibt es fünf einwöchige Semi- Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. Dazu zählen Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände genauso wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kinderheime, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erholungsheime, Mehrgenerationenhäuser, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Träger ökologischer Projekte und Kommunen.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bundesfreiwilligendienst.de (sz)