Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

B 30: Alternativ­es Bauverfahr­en im Gespräch

Nachtarbei­t auf Weißenauer Baustelle bleibt weiter verboten – Baufirma sieht Regierungs­präsidium in der Pflicht

- Von Jasmin Bühler

- Auf der Baustelle für die neue B 30 Süd in Ravensburg­Weißenau wird bis auf Weiteres nachts nicht mehr gearbeitet. Das Ravensburg­er Landratsam­t hat nach Messungen in anliegende­n Wohnungen entschiede­n: Der Lärm, der seit Wochen durch das angewandte Düsenstrah­lverfahren ausgelöst wird, übersteigt die Grenzwerte. Für die Anwohner sei das nicht länger zumutbar, so die Behörde. Nun wird über eine Alternativ­e zum Düsenstrah­lverfahren nachgedach­t. Die zuständige Baufirma hat dem Regierungs­präsidium (RP) Tübingen bereits entspreche­nde Vorschläge unterbreit­et.

Die zuständige Baufirma sollte sich Anfang April in einer Stellungna­hme gegenüber dem Bauherrn erklären. In dem Schreiben der Firma Bauer Spezialtie­fbau GmbH, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt, heißt es: „Seien Sie versichert, dass die Firma Bauer nur Maschinen und Geräte einsetzt, die den aktuellen Regeln der Technik entspreche­n, und diese mehr als bemüht ist, die entstehend­en Emissionen ebenso wie die daraus resultiere­nden Immissione­n – soweit technisch möglich und machbar – zu vermeiden beziehungs­weise auf ein Minimum zu reduzieren.“

Ziel: Lärm vermindern

Jedoch zweifelt die Firma Bauer daran, dass eine weitere Minimierun­g des Lärms möglich ist, solange weiter im Düsenstrah­lverfahren gearbeitet wird. Das sei „technisch nicht möglich“, heißt es in der Stellungna­hme. Vielmehr bedürfe es einer „Umstellung des Verfahrens“. Die Firma Bauer sieht hier das Regierungs­präsidium in der Verantwort­ung: „Dies setzt wiederum das Einverstän­dnis und Mitwirken des Bauherrn voraus, der sich bislang auf den Standpunkt gestellt hat, eine unzumutbar­e Lärmbeläst­igung sei nicht gegeben.“Die Baufirma schlägt dem RP in der Stellungna­hme „zwei alternativ­e Verfahrens­methoden“vor, „die bei gleichem Ergebnis der geschuldet­en Bauleistun­g deutlich weniger Lärmbeläst­igungen verursache­n“.

Das Regierungs­präsidium teilt auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit, dass ursprüngli­ch eine „Durchführu­ng des Düsenstrah­lverfahren­s nach der DIN EN 12716 200112“ausgeschri­eben gewesen sei (siehe Kasten). Innerhalb dieses Verfahrens könnten unterschie­dliche Varianten zur Anwendung kommen – das Hochdrucki­njektionsv­erfahren sei nur eine Möglichkei­t. Der Vorstoß der Baufirma, auf ein gänzlich anderes Verfahren umzuschwen­ken, müsse laut RP erst aus technische­r und vertraglic­her Sicht bewertet werden. „Es liegt nun an der Bauer Spezialtie­fbau GmbH, unter den neuen Randbeding­ungen (ohne Nachtarbei­t) weiterzuar­beiten oder uns ein alternativ­es Verfahren (im Rahmen der ausgeschri­ebenen Leistung und ohne Mehrkosten für den Auftraggeb­er) vorzuschla­gen, dessen Lärmemissi­onen vom Landratsam­t Ravensburg zu beurteilen wären“, so ein Sprecher des RP.

Druck ist immer gleich

Die Bauer Spezialtie­fbau GmbH weist die Schuld an den Lärmbeläst­igungen von sich: „Das gesamte System war so ausgeschri­eben, wie wir es durchführe­n“, sagt ein Bauer-Mitarbeite­r. Deshalb dürfe die Firma auch nur nach dieser Norm arbeiten. Innerhalb der Norm gebe es aber in der Tat verschiede­ne Varianten. Der Einschätzu­ng des Bauer-Mitarbeite­rs zufolge würden sie sich aber hinsichtli­ch des verwendete­n Arbeitsdru­cks bei der Herstellun­g der Säulen nicht unterschei­den. „Die Energie, mit der die Suspension durch die Düse hindurchge­pustet wird, ist immer gleich hoch“, so der Mitarbeite­r.

Zur Verdeutlic­hung: Bei dem Verfahren wird ein Motor mit 500 Kilowatt verwendet, das sind etwa 600 bis 700 PS. Deshalb sei nicht gesagt, dass eine Variante keine Erschütter­ungen erzeugen würde. Wie der Bauer-Mitarbeite­r weiter ausführt, habe die Arge nach einer Probebohru­ng dem Bauherrn – also dem Land – das verwendete Verfahren vorgestell­t. Und es wurde genehmigt.

Eine Lösung ist, das angewandte Düsenstrah­lverfahren komplett zu kippen und auf eine andere Form der Baugruben-Sicherung umzuschwen­ken – so wie es die Firma Bauer in ihrer Stellungna­hme anspricht. „Nichts ist alternativ­los“, sagt der Bauer-Mitarbeite­r. „Es gibt Möglichkei­ten, die wären billiger, schneller und ökologisch­er.“

Die Arge darf bis auf Weiteres nur noch im Zweischich­tbetrieb arbeiten. Das heißt von 22 bis 6 Uhr. Das wird die Bauzeit um etwa ein Drittel verlängern. Und: Die Maschinen dürfen jetzt nicht mehr rund um die Uhr laufen.

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FOTO: ARCHIV/FELIX KÄSTLE Auf der Baustelle für die neue B 30 Süd in Ravensburg-Weißenau wird bis auf Weiteres nachts nicht mehr gearbeitet.

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