Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Überquerung ohne Gefährdung nicht möglich
Zur Überquerung der L 318 von Urlau nach Hinznang mit dem Fahrrad hat die Redaktion folgender Leserbrief erreicht: Am 25. Mai um 11.30 Uhr (Himmelfahrt) wollten meine Frau und ich mit dem Fahrrad die L 318 von Urlau kommend Richtung Hinznang queren. Wir standen an der Kreuzung und wollten diese überqueren. Es war nicht möglich, da der Verkehr so stark war – Autos und Motorräder. Wir standen an der Kreuzung eine Weile und die Überquerung war nicht möglich, ohne uns und andere zu gefährden. Aus diesem Grund entschlossen wir uns, die sogenannte Viehunterführung, die dafür nicht mehr benutzt wird, zu nehmen. Meine Frau fuhr voraus und schob letztendlich über den Steilhang das Fahrrad nach oben. Später folgte ich mit meinem E-Fahrrad auf dem gleichen Weg.
Als ich an dem Steilhang mit 27 % Steigung fast oben ankam, war das Gras so hoch, dass ich einen großen Maushügel übersehen habe und diesen überfuhr. Ich stürzte vom EFahrrad und lag rückwärts in dem Steilhang. Zum Glück ist mir, außer dem großen Schreck und einem verdrehten Knie, nichts passiert. Als langjähriger Leutkircher Bürger, anerkannter Schwerbehinderter im Alter von 78 Jahren, hat man doch den kleinen Anspruch, unversehrt eine für Radfahrer gedachte Unterführung passieren zu können. Die Strecke Friesenhofen – Hinznang – Urlau – Leutkirch fahren wir sehr oft und kennen die Probleme.
Ich bin der Meinung, wenn so eine Unterführung von Radfahrern benutzt werden kann und dies wohl auch gewollt ist, sollte diese zumindest gemäht und einigermaßen gepflegt werden. Ich denke, mit ein wenig gutem Willen sollte so eine Gefahrenstelle abgemildert beziehungsweise beseitigt werden.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Ausführungen in einem Leserbrief in der Schwäbischen Zeitung im Jahr 2014, in dem ich bereits auf diese Probleme hingewiesen habe. Ich muss feststellen, dass nichts geschehen ist. Bei dieser Unterführung handelt es sich um einen breiten und hohen Durchgang, der mehr als ausreichend ist.
Ein weiterer Vorteil für die Radfahrer wäre auch, wenn an dieser Kreuzung für die L 318 ebenso wie an der Kreuzung in Friesenhofen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer eingeführt werden könnte. Dafür ist jedoch wieder das Land zuständig. Philipp Prinz, Friesenhofen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,