Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
„Sprachlich unangemessen reagiert“
Vor dem Prozess gegen einen Vergewaltiger werden Vorwürfe gegen Polizei laut
(dpa) - Vor dem Prozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger einer jungen Camperin sind Vorwürfe gegen die Polizei laut geworden. Nach Informationen der „Rheinischen Post“hatte eine Beamtin der Bonner Polizeileitstelle den Notruf des Freundes der Frau zunächst als üblen Scherz abgetan. „Hallo, meine Freundin wird gerade vergewaltigt“, soll der Anrufer geflüstert haben. Ein entsprechendes Protokoll aus der Notrufzentrale finde sich in den Akten zu dem Fall, hieß es bei „RP Online“. Als der Freund des Opfers von einer Machete sprach, soll die Polizistin nur gesagt haben: „Sie wollen mich nicht verarschen, oder?“
Die Beamtin habe nach dem kurzen Gespräch versprochen, die Kollegen zu schicken, aber keinerlei Hilfe am Telefon geleistet, sondern sich mit „Danke, tschö“verabschiedet und aufgelegt. Auch ein zweiter Anruf in der Notrufzentrale blieb demnach erfolglos, der Freund des Opfers sei an eine Nummer der Polizei in Siegburg verwiesen worden – mit dem Hinweis: „Die können das richtig koordinieren.“
Frank Piontek, der Sprecher der Bonner Polizei, räumte gegenüber „RP Online“ein, dass die „aufnehmende Beamtin in der Leitstelle nach unseren Feststellungen die Umstände des ersten Anrufs zunächst nicht richtig eingeordnet und sprachlich unangemessen reagiert hat“.
Dem mutmaßlichen Täter werden Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall sowie schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Der Mann aus Ghana soll die damals 23Jährige aus Baden-Württemberg und ihren Freund in der Nacht zum 2. April in der Bonner Siegaue überfallen und mit einer Astsäge bedroht haben. Dann soll er die Studentin vor dem Zelt vergewaltigt haben.
Der Fall hatte auch überregional für Entsetzen gesorgt. Der Mann wurde fünf Tage später festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Spaziergänger hatten ihn anhand eines Phantombildes erkannt und die Polizei alarmiert. Er bestreitet die Tat. Der Prozess vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts soll frühestens Ende September beginnen.