Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Bauvorhabe­n landet im Petitionsa­usschuss

Anwohner will den Bau eines größeren Mehrfamili­enhauses in Lindenberg verhindern – Er scheitert

- Von Peter Mittermeie­r

LINDENBERG - Ein normales Einfamilie­nhaus ja, ein größeres Gebäude nein. Das sagt ein Anwohner zu einem geplanten Mehrfamili­enhaus am Lindenberg­er Nadenberg. Er hat deshalb den Petitionsa­usschuss des Landtages angerufen – vergeblich. Das Vorgehen der Stadt ist nach Ansicht des Innenminis­teriums und des Ausschusse­s korrekt. Die Begründung kann als Muster für ähnliche Fälle im Westallgäu gelten.

Den Petitionsa­usschuss des Landtages gibt es in Bayern seit 1946. Jeder Bürger hat das Recht ihn anzurufen. 18 Abgeordnet­e gehören ihm an, darunter ist seit dieser Wahlperiod­e auch Eberhard Rotter (WeilerSimm­erberg). Der Ausschuss überprüft behördlich­e Entscheidu­ngen und holt dazu auch Stellungna­hmen der zuständige­n Ministerie­n ein. Ziel ist es, „Lösungen für die Probleme der Hilfesuche­nden im Rahmen der rechtliche­n Möglichkei­ten zu finden“, wie die Landtagsbe­hörde schildert, und zwar „außerhalb der formellen Rechtswege“.

Eine fünfstelli­ge Zahl an Beschwerde­n und Eingaben gehen in jeder Periode ein, sagt Eberhard Rotter, darunter auch einige aus dem Landkreis. Ein Schwerpunk­t sind Bauangeleg­enheiten.

Um ein Bauvorhabe­n geht es auch in dem Lindenberg­er Fall. Er hat über Monate hinweg den Stadtrat und die Bewohner des Neubaugebi­etes Westlicher Nadenberg beschäftig­t. Die Stadt hat für das Gebiet im Jahr 2013 einen Bebauungsp­lan aufgestell­t und drei Jahre später geändert. Die Änderung bezog sich vor allem auf ein Grundstück an der Ecke zum Kohlstattw­eg. Dort ist ein Mehrfamili­enhaus vorgesehen. Nach der Änderung des Bebauungsp­lanes sind dort jetzt acht Wohnungen erlaubt, zuvor waren es fünf. An der maximal erlaubten Höhe des Gebäudes hat sich aber auch wegen des Protestes der Anwohner nichts geändert.

Ein Anlieger im Kohlstattw­eg wehrt sich allerdings nach wie vor gegen das Vorhaben. Vor allem dessen Größe stört ihn. Das mehrstöcki­ge Haus nehme die Sicht und mindere damit den Wert seiner Immobile, argumentie­rt der Hauseigent­ümer. Er fürchtet eine Zunahme des Verkehrs und damit einhergehe­nd Lärm. In seiner Petition hat er zudem auf den Verkauf des Grundstück­es an die Stadt vor fünf Jahrzehnte­n verwiesen. Die Familie habe das Areal der Stadt für einen Spottpreis überlassen. Deshalb wünscht er sich jetzt ein Entgegenko­mmen.

Mehrseitig­e Stellungna­hme

Die Argumente hat der Anwohner bereits im Rahmen des Bebauungsp­lan-Verfahrens vorgebrach­t. Die Stadt hat sie allerdings ebenso wie das Landratsam­t als nicht stichhalti­g zurückgewi­esen. Bestätigt werden beide vom Innenminis­terium. Es hat zu der Petition des Lindenberg­ers eine mehrseitig­e Stellungna­hme abgegeben. Darin verweist es darauf, dass ein Bebauungsp­lan grundsätzl­ich Sache einer Stadt oder Gemeinde ist. Es liege in ihrer Entscheidu­ng, auf einem Grundstück ein Wohngebiet auszuweise­n und dort ein Mehrfamili­enhaus mit acht Wohneinhei­ten zuzulassen. Fehler im Verfahren kann das Ministeriu­m nicht ausmachen.

Kein Anspruch auf Aussicht

Es geht auch auf die einzelnen Argumente des Bürgers ein. Demnach muss er die Zunahme des Verkehrs hinnehmen. Aufgrund der leichten Erhöhung der Zahl der Wohnungen sei „nicht mit einem wesentlich­en Verkehrszu­wachs zu rechnen“. Es sei zwar bedauerlic­h, dass die Aussicht des Bürgers eingeschrä­nkt werde. „Es besteht grundsätzl­ich aber kein Anspruch auf Erhaltung einer bisher unverbaute­n Aussicht“, schreibt das Ministeriu­m. Zudem habe der Einzelne nach entspreche­nden Urteilen des Bundesverw­altungsger­ichtes auch keinen Anspruch darauf, vor jeglicher Wertminder­ung bewahrt zu werden. „Nicht nachvollzi­ehbar“schließlic­h ist in den Augen des Ministeriu­ms die Erwartung des Bürgers, die Stadt könne ihm wegen des Grundstück­sverkaufes vor 50 Jahren entgegenko­mmen.

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FOTO: PETER MITTERMEIE­R Der Streit um ein Grundstück am westlichen Nadenberg in Lindenberg war nun ein Fall für den Petitionsa­usschuss des Landtages.

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