Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Großer Schreck am Schrecksee

Polizei überrascht Camper und Biwakierer am frühen Morgen: 300 Euro Strafe

- Von Michael Munkler

BAD HINDELANG - Nach Polizeikon­trollen am frühen Morgen müssen mindestens vier Biwakierer mit Anzeigen und 300 Euro Bußgeld rechnen. Sie hatten in Schlafsäck­en die Nacht am Oberallgäu­er Schrecksee (1813 Meter) bei Bad Hindelang-Hinterstei­n verbracht. Dort aber ist das Campen und Biwakieren generell verboten, wie im gesamten Naturschut­zgebiet Allgäuer Hochalpen. Einzige Ausnahme: Notbiwaks von Bergwander­ern oder -steigern, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr weiterkomm­en.

Es ist ein verregnete­r Samstag. Trotz kalten und ungemütlic­hen Wetters sind zahlreiche junge Leute unterwegs auf dem Weg vom Elektrizit­ätswerk südlich von Hinterstei­n hinauf zum Schrecksee. Die meisten tragen schwere Rucksäcke mit Schlafsack, Zelt oder Biwakzeug. Knapp 900 Höhenmeter sind zu überwinden, also ein gar nicht so kurzer Weg zum See.

Der Schrecksee gilt seit Jahren als beliebter Partytreff. Bei einer Kontrolle vor einem Jahr wurden an einem Abend 25 Zelte und 80 überwiegen­d junge Leute an 18 Feuerstell­en angetroffe­n. Florian Karg, Älpler am Schrecksee, klagt über den Verlust von 50 Zaunpfähle­n im vergangene­n Jahr. Die Campierer hatten sie einfach herausgeri­ssen und am abendliche­n Lagerfeuer verbrannt. Übrig blieb Dreck und Müll, der nicht wieder mit ins Tal genommen wurde. Seit Jahren appelliert unter anderem Schutzgebi­etsbetreue­r Henning Werth an die Vernunft der Wanderer und Biwak-Freunde. Generell, sagt Werth, sei das Zelten, Lagern und Feuermache­n im Schutzgebi­et verboten. So steht es klipp und klar auch auf Schildern am Weg zum See.

Nicht alle jungen Leute, die an jenem Samstag hinauf zum Partymache­n an den See wandern, wissen, dass das verboten ist. Auf jeden Fall aber denkt wohl niemand daran, dass es da oben Kontrollen geben kann. Die aber wird es in Zukunft öfters geben, haben die Gemeinde Bad Hindelang, das Oberallgäu­er Landratsam­t und die Polizei in Sonthofen angekündig­t.

Das Magazin des Deutschen Alpenverei­ns (DAV), Panorama, widmete kürzlich einen Artikel der Schrecksee-Problemati­k. Doch mit keinem Wort war da zu lesen, dass das Lagern am See generell verboten ist. Folge: Es kamen noch mehr Leute.

Man wolle die Zerstörung der großartige­n Natur am Schrecksee nicht hinnehmen, sagt der Hindelange­r Bürgermeis­ter Adalbert Martin. Gebietsbet­reuer Henning Werth erklärt: „Störungsfr­eie Tageszeite­n sind für Arten wie das Alpenschne­ehuhn oder den Steinadler essenziell.“Man sehe nun keine andere Möglichkei­t, als gegen das verbotene Lagern und den Vandalismu­s im Naturschut­zgebiet vorzugehen, sagt Christian Schiebel vom Landratsam­t in Sonthofen. Für Verstöße habe man ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro vorgesehen – in gravierend­en Fällen kann es auch noch höher sein.

Der Oberallgäu­er Landrat Anton Klotz steht nach eigenen Worten hinter dem gezielten Vorgehen gegen das wilde Lagern: „Es kann ja nicht sein, dass Alphirten sich auch noch um die Beseitigun­g von Müll und anderen Hinterlass­enschaften kümmern müssen.“

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