Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Regierungspräsidium äußert Bedenken zur Anleinpflicht für Hunde
Neue Leutkircher Polizeiverordnung soll verändert werden – Thema landet wieder im Gemeinderat
LEUTKIRCH - Neuigkeiten zur Anleinpflicht für Hunde: Das Regierungspräsidium hat gegen die Leinenpflicht auf der gesamten Leutkircher Gemarkung rechtliche Bedenken geltend gemacht. Deshalb soll die vor wenigen Monaten bekanntgemachte Polizeiverordnung in diesem Passus wieder verändert werden. Das teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“mit.
Das Regierungspräsidium stütze seine Auffassung auf die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde. Demnach besteht ein ständiger Leinenzwang ausschließlich für bestimmte Kampfhunde, heißt es von der Stadtverwaltung. Das bedeute im Umkehrschluss, „dass für andere Hunde keine ständige Leinenpflicht angeordnet werden darf“. Nur, wenn örtliche Verhältnisse den Schluss zulassen, dass wiederholt Gefährdungen vorliegen, könne es Sinn machen, eine strengere Leinenpflicht anzuordnen. Entsprechende Anhaltspunkte seien in Leutkirch allerdings nicht bekannt. Generell gelte es bei solchen Regelungen, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Stadtverwaltung wollte lockern
In der alten Polizeiverordnung der Stadt Leutkirch galt die Anleinpflicht für sämtliche öffentliche Wege und Flächen im Leutkircher Stadtgebiet – sowohl innerhalb als auch außerhalb. Dem Vorhaben der Stadtverwaltung, die Leinenpflicht für Hunde in der neuen Verordnung zu lockern, machte der Gemeinderat zu Beginn des Jahres einen Strich durch die Rechnung. Die Stadträte wollten mehrheitlich an der damals bestehenden Regelung festhalten. Nachdem das Regierungspräsidium nun rechtliche Bedenken zur beschlossenen Polizeiverordnung geäußert hat, werde das Thema ab Herbst die Stadträte erneut beschäftigen, so die Stadtverwaltung.
Die Leinenpflicht auf dem gesamten Leutkircher Gebiet sehen viele Hundeliebhaber kritisch: „Für den Hund als Rudeltier sind weder artgerechte Sozialkontakte noch artgerechte Bewegung bei permanenter Leinenpflicht möglich“, hieß es etwa bereits vor einigen Monaten in einem Leserbrief an die „Schwäbische Zeitung“.