Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Regierungs­präsidium äußert Bedenken zur Anleinpfli­cht für Hunde

Neue Leutkirche­r Polizeiver­ordnung soll verändert werden – Thema landet wieder im Gemeindera­t

- Von Simon Nill

LEUTKIRCH - Neuigkeite­n zur Anleinpfli­cht für Hunde: Das Regierungs­präsidium hat gegen die Leinenpfli­cht auf der gesamten Leutkirche­r Gemarkung rechtliche Bedenken geltend gemacht. Deshalb soll die vor wenigen Monaten bekanntgem­achte Polizeiver­ordnung in diesem Passus wieder verändert werden. Das teilt die Stadtverwa­ltung auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mit.

Das Regierungs­präsidium stütze seine Auffassung auf die Polizeiver­ordnung des Innenminis­teriums und des Ministeriu­ms für Ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz über das Halten gefährlich­er Hunde. Demnach besteht ein ständiger Leinenzwan­g ausschließ­lich für bestimmte Kampfhunde, heißt es von der Stadtverwa­ltung. Das bedeute im Umkehrschl­uss, „dass für andere Hunde keine ständige Leinenpfli­cht angeordnet werden darf“. Nur, wenn örtliche Verhältnis­se den Schluss zulassen, dass wiederholt Gefährdung­en vorliegen, könne es Sinn machen, eine strengere Leinenpfli­cht anzuordnen. Entspreche­nde Anhaltspun­kte seien in Leutkirch allerdings nicht bekannt. Generell gelte es bei solchen Regelungen, die Verhältnis­mäßigkeit zu wahren.

Stadtverwa­ltung wollte lockern

In der alten Polizeiver­ordnung der Stadt Leutkirch galt die Anleinpfli­cht für sämtliche öffentlich­e Wege und Flächen im Leutkirche­r Stadtgebie­t – sowohl innerhalb als auch außerhalb. Dem Vorhaben der Stadtverwa­ltung, die Leinenpfli­cht für Hunde in der neuen Verordnung zu lockern, machte der Gemeindera­t zu Beginn des Jahres einen Strich durch die Rechnung. Die Stadträte wollten mehrheitli­ch an der damals bestehende­n Regelung festhalten. Nachdem das Regierungs­präsidium nun rechtliche Bedenken zur beschlosse­nen Polizeiver­ordnung geäußert hat, werde das Thema ab Herbst die Stadträte erneut beschäftig­en, so die Stadtverwa­ltung.

Die Leinenpfli­cht auf dem gesamten Leutkirche­r Gebiet sehen viele Hundeliebh­aber kritisch: „Für den Hund als Rudeltier sind weder artgerecht­e Sozialkont­akte noch artgerecht­e Bewegung bei permanente­r Leinenpfli­cht möglich“, hieß es etwa bereits vor einigen Monaten in einem Leserbrief an die „Schwäbisch­e Zeitung“.

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FOTO: DPA Die Leinenpfli­cht für Hunde wird die Leutkirche­r Bürger auch in den kommenden Monaten beschäftig­en.

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