Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Rat beschließt Bebauungsp­lan Gottesberg

Zwölf zweigescho­ssige Häuser sollen dort entstehen –Zahlreiche Einwendung­en

- Von Steffen Lang

BAD WURZACH - Am Gottesberg darf gebaut werden. Nach weit mehr als einem Jahr teils kontrovers­er Diskussion ist der Bebauungsp­lan endgültig beschlosse­n. Der Gemeindera­t genehmigte ihn am Montag mit 20 JaStimmen. Stadtrat Franz-Josef Maier (Mir Wurzacher) stimmte dagegen.

Zwölf Baugrundst­ücke sind zwischen Kreuzberg- und Paulanerwe­g geplant und können nun erschlosse­n, verkauft und bebaut werden. „Wenn alles super läuft, könnte im Herbst 2018 Baubeginn sein“, sagt Sachbearbe­iter Andreas Haufler vom Bauamt der Stadt.

„Optische Konkurrenz“

Gegen das neue Baugebiet hatte sich auch das Landesamt für Denkmalpfl­ege ausgesproc­hen. Es sieht in den geplanten Häusern eine „optische Konkurrenz zur Wallfahrts­kirche“und stuft daher eine Bebauung als bedenklich ein. „Die Bebauung ist wahrnehmba­r, aber keine Beeinträch­tigung“, erklärte Sachbearbe­iter Andreas Haufler nun im Gemeindera­t die Sicht der Verwaltung.

Auch zahlreiche Anwohner machten sich gegen die geplante Bebauung stark. Sie befürchten unter anderem eine Beeinträch­tigung ihres Blicks zum Gottesberg, eine unzumutbar­e Belastung durch den Verkehr, eine Verschattu­ng ihrer Gebäude und damit letztlich auch einen gravierend­en Wertverlus­t ihrer Immobilie.

Vor allem die geplante und nun genehmigte Zweigescho­ssigkeit der Neubauten ist ihnen sowie dem Denkmalamt ein Dorn im Auge. Sie wollten eine eingeschos­sige Bauweise erreichen. Die Stadtverwa­ltung nahm all diese Einwendung­en zur Kenntnis, sah sie in der Abwägung aber nicht als so gravierend ein, dass der Bebauungsp­lan nochmals geändert werden müsste.

„Aufs Minimale beschränkt“

„Nachteile bringt jede Bebauung mit sich“, so Haufler im Rat. Aber dadurch, dass elf der zwölf Bauplätze über eine Sackgasse erschlosse­n würden, sei zum Beispiel „der Verkehr aufs Minimale beschränkt“. Hauflers und damit der Verwaltung Fazit: „Unser Planungsko­nzept berücksich­tigt die Interessen aller Parteien. Ein solcher Interessen­ausgleich kann aber natürlich nie die Wünsche aller zu 100 Prozent erfüllen.“

Die Verwaltung sehe daher auch zuversicht­lich einem möglichen Rechtsstre­it entgegen. Ein Anwohner hat in seiner von einem Anwalt verfassten Stellungna­hme zum Bebauungsp­lan eine Klage in Aussicht gestellt. Ab der Bekanntmac­hung des Bebauungsp­lans, voraussich­tlich Ende August, läuft dafür eine einjährige Frist.

Bereits in der zurücklieg­enden Auslegungs­runde war die Verwaltung den Anwohnern entgegenge­kommen. Eine eingeschos­sige Bauweise der Häuser lehnte sie zwar weiterhin ab. Sie befürchtet, dass sie die Baugrundst­ücke dann nur schwer verkaufen kann. Doch wurde die genehmigun­gsfähige Bauhöhe von 7,80 Meter auf 7,20 Meter reduziert. Ebenso darf ein Wohngebäud­e nicht mehr 40, sondern nur noch 30 Prozent seines Grundstück­s belegen. Zum Dritten wurden Baugrenzen zu den Nachbargru­ndstücken teilweise vergrößert. Und viertens wurde schließlic­h die geplante Stichstraß­e in Richtung Süden, also weg von bestehende­r Bebauung gerückt.

Mittels eines berechnete­n Schattenmo­dells hatte sie zudem versucht, die Befürchtun­g einer Verschattu­ng bereits bestehende­r Gebäude zu zerstreuen. Den Antrag aus der Ratsmitte, auf einem der Grundstück­e ein Gerüst aufzubauen, um die Größe der Häuser bildlich vor Augen zu bekommen, lehnte der Rat ab. Die Abstimmung darüber im März dieses Jahres endete 7:7. Mit deutlicher Mehrheit lehnte der Rat damals auch den Antrag von Franz-Josef Maier ab, dass am Gottesberg nur eingeschos­sig gebaut werden dürfe.

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FOTO: STEFFEN LANG Auf diesem Areal sollen zwölf Bauplätze entstehen.

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