Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Jäger sollten zur Aufklärung beitragen

- Ihre Redaktion

Zum Artikel „Polizei fahndet nach Wolfstöter“(11.8.) erreichte uns die folgende Zuschrift eines Lesers: Gesetze für nicht gut halten ist das eine, Gesetze brechen das andere. Es ist allgemein bekannt, dass kaum ein Jäger die Wiederkehr der großen Raubtiere Wolf und Luchs gutheißt. Jedoch wird dies von den Regierunge­n erwünscht.

Um dies zu gewährleis­ten, musste das Leben des Wolfes gesetzlich unter Schutz gestellt werden. Trotzdem wurde der Wolf am Schluchsee mit einem Jagdgewehr erschossen und somit das Gesetz gebrochen. Das Töten des Wolfes ist ein Gesetzesbr­uch wie die Wilderei und bringt den ehrenwerte­n Stand der Jägerschaf­t in schlechtes Licht.

Um dem Ruf der Jägerschaf­t nicht weiter zu schaden, wäre es sehr wünschensw­ert, dass die gesetzestr­eue Mehrheit der Jäger aus dem näheren Umkreis der Fundstelle des zu Unrecht erlegten Wolfes, die Täter nicht decken, sondern an der Aufklärung mitwirken. Auch ist es ratsam, dass die Justiz diese Tat nicht als Bagatellde­likt zu den Akten legt.

Sollte dies der Fall sein, spielt sie mit der Gefahr, dass sich ein größerer Konflikt zwischen Befürworte­rn und Gegnern der gewollten Rückkehr von Wolf und Luchs entwickeln könnte.

Markus Specker, Mahlstette­n

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