Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Eselbesitz­er muss für Auto-Biss zahlen

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GIESSEN (dpa) - Weil ein Esel einen Sportwagen angebissen hat, muss der Halter des Tieres dem Autobesitz­er die Reparaturk­osten zahlen. Das hat das Landgerich­t Gießen am Donnerstag entschiede­n. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

Bislang war der Besitzer des Sportwagen­s, ein 50-jähriger Unternehme­r, auf den 5800 Euro für die Behebung des Lackschade­ns sitzengebl­ieben. Vor einem Jahr hatte der Esel namens „Vitus“den Wagen im hessischen Schlitz angeknabbe­rt. Im September 2016 wollte der Autofahrer nur kurz etwas beim Arzt abgeben, wie er dem Gericht erzählt. In der Nähe einer Weide habe er wenden wollen und sei rückwärts gefahren. Den Esel habe er erst bemerkt, als dieser plötzlich aufgetauch­t sei und zweimal ins Heck gebissen habe. Ein Mitarbeite­r des Klägers bestätigte das als Zeuge. Der Eigentümer beteuerte, dass sein Auto zuvor keinen Lackschade­n gehabt habe.

Der Vorfall hatte für Aufsehen gesorgt. Wohl auch, weil die Polizei in einer Mitteilung schmunzeln­d mutmaßte, der Esel könnte den Sportwagen wegen der orangefarb­enen Lackierung für eine überdimens­ionale Möhre gehalten haben. In einem Fernsehber­icht zeigte der Kläger damals Verständni­s für „Vitus“. Der sei schließlic­h ein Tier und könne nichts dafür. Er war zuversicht­lich, dass die Versicheru­ng des Eselbesitz­ers den Schaden begleichen werde. Doch die zweifelte laut Gericht den Unfallherg­ang an und wollte nur die Hälfte des Schadens zahlen. Also kam der Fall zur Verhandlun­g.

Was den Vierbeiner letztendli­ch trieb, das konnten die humorvolle­n Polizeibea­mten im September 2016 nicht sagen. In ihrer Pressemitt­eilung schrieben sie: „Die Hintergrün­de der Tat sind noch völlig unklar, mehr als ein ‚Iah‘ war aus ihm nicht herauszube­kommen.“

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