Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

„Ich wollte ein Held sein“

Feuerwehrm­ann hat Brände gelegt – Amtsgerich­t verurteilt den 23-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren

- Von Birgit Schindele

MEMMINGERB­ERG - Er hat gezündelt, um löschen zu können: Der Feuerwehrm­ann hat mit seinen Brandstift­ungen einen Schaden von 200 000 Euro verursacht. Bei der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t hat der 23-Jährige ein Geständnis abgelegt. Er wurde zu einer dreijährig­en Haftstrafe verurteilt.

Die Brandserie in Memmingen begann im November 2014. Danach gab es zwischen August 2016 und März 2017 weitere acht Vorfälle. Der Angeklagte räumte ein, unter anderem für das Feuer in einem Hotel- und Gastronomi­ebetrieb am Schweizerb­erg, in einem Gebäude in der Salzstraße und in einer Tiefgarage im Storchengä­ssle verantwort­lich zu sein. Er gab an, seit seinem zwölften Lebensjahr bei der Feuerwehr zu sein. Mit den Bränden habe er keinen Schaden anrichten wollen, sagte er vor Gericht. Vielmehr sei es ihm darum gegangen, bei FeuerwehrE­insätzen dabei zu sein. „Ich wollte ein Held sein“, sagte er mit gesenktem Blick.

Ausgebrann­te Autos

Während das erste Feuer nach Aussage einer Brandgutac­hterin „keine große Gefahr war“, hatte die zweite Tat bereits gravierend­e Folgen: ein abgebrannt­er hölzerner Anbau eines Gastronomi­ebetriebes, zwei ausgebrann­te Autos und ein brennendes Wärmedämmv­erbundsyst­em. Der 23-jährige Mann verursacht­e einen Schaden von über 140 000 Euro. Obwohl er mitbekomme­n habe, „was für ein riesen Schaden eingetrete­n ist“, habe der Täter nicht aufgehört, Feuer zu legen, hieß es in der Urteilsbeg­ründung.

Die ersten acht Brände habe der 23-Jährige im Freien gelegt, sagte der Richter. Im März hingegen zündete er eine Mülltonne in einem Treppenhau­s in der Salzstraße an. In dem Gebäude wohnen acht Personen. Damals wurde der Täter bereits von der Polizei überwacht. Denn sowohl Feuerwehr-Kollegen als auch Polizisten war aufgefalle­n, dass der Angeklagte bei jedem der Brände beim Löschen dabei war.

Die letzte Tat in der Salzstraße hat das Gericht als versuchte schwere Brandstift­ung eingestuft. „Als Feuerwehrm­ann hätte er wissen müssen, wie gefährlich das für Personen ist“, befand der Richter. Daher habe er mit einem hohen Schaden rechnen müssen. Die anderen Taten wurden in einem Fall als vorsätzlic­he, in drei Fällen als versuchte Brandstift­ung und in vier Fällen als Sachbeschä­digung gewertet.

Mit Tränen in den Augen versichert­e der 23-Jährige vor dem Amtsgerich­t: „Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurückdreh­en.“Doch „die geballten Fälle in kurzem Zeitraum“veranlasst­en das Gericht zu der dreijährig­en Haftstrafe. Denn der Angeklagte habe nicht nur einmal Feuer gelegt, um zu sehen, wie das ist, sagte der Richter. „Und bei aller Reue sind die Taten nicht mehr umkehrbar.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

„Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurückdreh­en“, versichert­e der Angeklagte.

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