Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Wahlanfech­tung: Landratsam­t weist Einspruch zurück

Einzelkand­idat Stefan Weinert sieht grobe Fehler bei der Bundestags­wahl

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Zurückgewi­esen hat das Landratsam­t Ravensburg eine Anfechtung des Ergebnisse­s der Bundestags­wahl in der Stadt Ravensburg und im Wahlkreis 294. Der Einzelkand­idat Stefan Weinert hatte die Anfechtung eingereich­t, weil bei der Wahl am vorvergang­enen Sonntag aus seiner Sicht grobe Fehler gemacht wurden.

Stefan Weinert bezieht sich in seiner Begründung auf einen Artikel der „Schwäbisch­en Zeitung“. Die SZ hatte berichtet, dass das Wahllokal im Bildungsze­ntrum St. Konrad auf den Wahlbenach­richtigung­en als barrierefr­ei gekennzeic­hnet war – tatsächlic­h befand sich im Eingangsbe­reich aber ein Absatz, den Rollstuhlf­ahrer ohne fremde Hilfe nicht überwinden konnten.

„Es ist für mich unerklärli­ch“, schreibt Weinert an den Kreiswahll­eiter, „warum die Schulleitu­ng St. Konrad und/oder die Ravensburg­er Stadtverwa­ltung (...) ein Wahllokal mit für alle tagtäglich erkennbare­r Barriere wählt beziehungs­weise eine völlig falsche Informatio­n weitergibt.“Besonders in einer Region wie dem Landkreis Ravensburg, in dem viele Menschen mit Behinderun­gen leben, sei das ein grober Fehler, der die Wahl anfechtbar mache.

Kreiswahll­eiter wird nicht aktiv

Weinert weiter: „Ich fechte hiermit die Bundestags­wahl 2017 hinsichtli­ch des Gesamterge­bnisses in den Wahlbezirk­en der Stadt Ravensburg an. Vorsorglic­h fechte ich auch die Bundestags­wahl 2017 hinsichtli­ch des Ergebnisse­s im gesamten Wahlkreis 294 an.“Der Kreiswahll­eiter möge überprüfen, ob es in den anderen Wahllokale­n im Wahlkreis 294 zu ähnlichen Einschränk­ungen bei der Barrierefr­eiheit oder zu Fehlinform­ationen auf Wahlbenach­richtigung­en gekommen sei.

Aktiv werden wird der Kreiswahll­eiter dennoch nicht. Das bestätigt Franz Hirth, Leiter der Stabstelle des Landrats des Kreises Ravensburg. Die Anfechtung entspreche nicht den formalen Anforderun­gen an einen wirksamen Einspruch, da der Bundeswahl­leiter Einsprüche per E-Mail – wie bei Herrn Weinert – nicht akzeptiere. Zweitens sei der Adressat der falsche. Zuständig für Einsprüche sei der Wahlprüfun­gsausschus­s des Deutschen Bundestags und nicht der Ravensburg­er Kreiswahll­eiter. Letzterer wiederum sei nicht berechtigt, selbst Einspruch gegen eine Wahl zu erheben. „Unbeschade­t dessen“, ergänzt Hirth, „ist das Landratsam­t nicht für die Organisati­on und Ausstattun­g der Wahllokale der Städte und Gemeinden zuständig.“

Eine Wahlprüfun­g ist Sache des Deutschen Bundestage­s. Dessen Plenum entscheide­t über einen Einspruch, nachdem dies zuvor vom Wahlprüfun­gsausschus­s vorbereite­t wurde. Die Wahl kann für ungültig erklärt oder es kann eine Rechtsverl­etzung festgestel­lt werden. Der Einspruch kann außerdem zurückgewi­esen werden.

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FOTO: DPA/JENS KALAENE Weil Rollstuhlf­ahrer bei der Bundestags­wahl in Ravensburg in einem Wahllokal nicht barrierefr­ei ihre Stimme abgeben konnten, hat der Einzelkand­idat Stefan Weinert Einspruch gegen das Wahlergebn­is erhoben.

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