Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

1800 Euro Strafe für eine Ohrfeige

Amtsgerich­t Biberach verhandelt über Beziehungs­streit

- Von Daniel Häfele

BIBERACH - In Liebesfilm­en gibt es für Paare häufig ein Happy-End, im wahren Leben kann es dagegen ganz anders laufen. So ist sich kürzlich ein einstiges Liebespaar vor dem Amtsgerich­t Biberach begegnet. Der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg: Der 66-Jährige soll seiner ehemaligen Lebensgefä­hrtin eine Ohrfeige verpasst haben, worauf die 55-Jährige einen kurzzeitig Gehörverlu­st erlitten haben soll.

Zugetragen hat sich die vorsätzlic­he Körperverl­etzung im östlichen Landkreis Biberach. Ende August 2016 holte der 66-Jährige im Streit aus und traf die Geschädigt­e mit der Hand am Ohr. Der Angeklagte bestritt die Tat an sich nicht, jedoch den Umstand, dass seine Ex seit diesem Ereignis schlecht hört. Deshalb legte er Einspruch gegen einen schriftlic­h erlassenen Strafbefeh­l ein, weshalb Richterin Julia Wichmann den Fall in Biberach öffentlich verhandelt­e.

Was der genaue Auslöser für die Ohrfeige war, blieb bis zum Ende unklar. Offenbar kamen an besagtem Tag mehrere Dinge zusammen: wochenlang­er Streit um die Wohnsituat­ion, die Lebensgefä­hrtin bezichtigt­e ihn einer Affäre und eine aufgeheizt­e Stimmung. „Es geht nicht darum, eine jahrelange Beziehung aufzuarbei­ten“, sagte Verteidige­r Achim Ziegler. Er trug zu Beginn des Prozesses eine Erklärung seines Mandanten vor, in welcher sich der 66-Jährige nochmals für seine Tat entschuldi­gte. Das hatte er auch schon kurz nach der Ohrfeige via WhatsApp getan. Zudem zahlte der Mann ein freiwillig­es Schmerzens­geld in Höhe von 500 Euro. Ihr war das offenbar zu wenig, sie erstattete Wochen nach der Körperverl­etzung Anzeige bei der Polizei.

Nicht nachvollzi­ehbar war für die Verteidigu­ng die Schwere der Verletzung­en. „Mein Mandant kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Verletzung­en so stark waren“, sagte Ziegler. Der Angeklagte ergänzte: „Es war eine Watschen. Ich habe das aus dem Affekt herausgema­cht.“Mehrmals betonte der Verteidige­r, man wolle „die Tat der Ohrfeige nicht klein reden“, zweifle aber an den Schilderun­gen der Geschädigt­en. Es blieb bei der ursprüngli­ch festgesetz­ten Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (30 Tagessätze à 60 Euro).

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