Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
1800 Euro Strafe für eine Ohrfeige
Amtsgericht Biberach verhandelt über Beziehungsstreit
BIBERACH - In Liebesfilmen gibt es für Paare häufig ein Happy-End, im wahren Leben kann es dagegen ganz anders laufen. So ist sich kürzlich ein einstiges Liebespaar vor dem Amtsgericht Biberach begegnet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Ravensburg: Der 66-Jährige soll seiner ehemaligen Lebensgefährtin eine Ohrfeige verpasst haben, worauf die 55-Jährige einen kurzzeitig Gehörverlust erlitten haben soll.
Zugetragen hat sich die vorsätzliche Körperverletzung im östlichen Landkreis Biberach. Ende August 2016 holte der 66-Jährige im Streit aus und traf die Geschädigte mit der Hand am Ohr. Der Angeklagte bestritt die Tat an sich nicht, jedoch den Umstand, dass seine Ex seit diesem Ereignis schlecht hört. Deshalb legte er Einspruch gegen einen schriftlich erlassenen Strafbefehl ein, weshalb Richterin Julia Wichmann den Fall in Biberach öffentlich verhandelte.
Was der genaue Auslöser für die Ohrfeige war, blieb bis zum Ende unklar. Offenbar kamen an besagtem Tag mehrere Dinge zusammen: wochenlanger Streit um die Wohnsituation, die Lebensgefährtin bezichtigte ihn einer Affäre und eine aufgeheizte Stimmung. „Es geht nicht darum, eine jahrelange Beziehung aufzuarbeiten“, sagte Verteidiger Achim Ziegler. Er trug zu Beginn des Prozesses eine Erklärung seines Mandanten vor, in welcher sich der 66-Jährige nochmals für seine Tat entschuldigte. Das hatte er auch schon kurz nach der Ohrfeige via WhatsApp getan. Zudem zahlte der Mann ein freiwilliges Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro. Ihr war das offenbar zu wenig, sie erstattete Wochen nach der Körperverletzung Anzeige bei der Polizei.
Nicht nachvollziehbar war für die Verteidigung die Schwere der Verletzungen. „Mein Mandant kann sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Verletzungen so stark waren“, sagte Ziegler. Der Angeklagte ergänzte: „Es war eine Watschen. Ich habe das aus dem Affekt herausgemacht.“Mehrmals betonte der Verteidiger, man wolle „die Tat der Ohrfeige nicht klein reden“, zweifle aber an den Schilderungen der Geschädigten. Es blieb bei der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (30 Tagessätze à 60 Euro).