Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Von der Einäscheru­ng bis zur Bestattung im eigenen Garten

Ein Haustier ist für viele Menschen der engste Vertraute, deshalb will der letzte Gang wohlüberle­gt sein

- Von Julia Kirchner

MAINZ (dpa) - Sterben Hund, Katze oder Wellensitt­ich, kann das Halter schwer treffen. Umso wichtiger ist es für sie, dass ihr Tier angemessen bestattet wird. Die Möglichkei­ten sind hier vielfältig – von der Einäscheru­ng bis zur Bestattung im eigenen Vorgarten. Hierfür sollten Tierbesitz­er aber wissen, welche Bestimmung­en gelten. Denn mancher Verstoß kann hohe Bußgeldzah­lungen nach sich ziehen, erklärt Rechtsanwa­lt Andreas Ackenheil. Er hat sich mit seiner Kanzlei auf Tierrecht spezialisi­ert.

Welche Tiere darf man im eigenen Garten vergraben?

„Entscheide­nd ist die Größe des Tiers. Bei einer Dogge oder einem Schäferhun­d wird es schon schwierig“, sagt Ackenheil. Kleine Haustiere wie Hamster, Wellensitt­ich oder Meerschwei­nchen sind dagegen unproblema­tisch. Wer sich unsicher ist, sollte lieber bei seiner Kommune oder Gemeindeve­rwaltung nachfragen.

Worauf muss man bei einer Bestattung auf dem eigenen Grundstück achten?

Grundsätzl­ich sollte die Grabstelle ein bis zwei Meter Abstand zur Grundstück­sgrenze haben. Und das Tier sollte mindestens 50 Zentimeter, besser noch einen Meter tief vergraben werden. Ratsam ist es, den Tierkörper in Material einzuwicke­ln, das leicht verrottet: also Wolldecken, Handtücher oder Zeitungen. Ausgeschlo­ssen ist das Vergraben, wenn das Grundstück in einem Wasseroder Naturschut­zgebiet liegt. Denn die Leichengif­te könnten Gewässer oder Böden verschmutz­en.

Nicht außer Acht lassen sollten Halter auch die Todesursac­he. „Da muss ich mir die Frage stellen: Hat mein Tier irgendeine Krankheit, die eventuell auf den Menschen übergehen könnte?“, so Ackenheil. In einem solchen Fall ist eine Einäscheru­ng die bessere Wahl. Am besten können Tierärzte einschätze­n, ob von dem Lebewesen eine gesundheit­liche Gefahr ausgeht.

Ein ebenfalls nicht unwichtige­r Aspekt: Nur wer Eigentum besitzt, kann sein totes Tier einfach so auf dem Grundstück begraben. In allen anderen Fällen muss der Vermieter zustimmen. „Das ist ein unangenehm­es Thema. Aber irgendwann bekommen Sie das Problem, dass Sie ausziehen und das dem Nachmieter nicht hinterlass­en sollten.“

Wenn ich kein eigenes Grundstück habe: Darf ich mein Tier auch im Park oder Wald bestatten?

Auf keinen Fall. Öffentlich­er Grund ist ausgeschlo­ssen. Nach dem Tierkörper­beseitigun­gsgesetz können bei Nichtbeach­tung empfindlic­he Strafen drohen: „Bis zu 15 000 Euro Bußgeld sind möglich“, warnt Ackenheil.

Kann ich das Tier auch in der Tonne entsorgen?

Grundsätzl­ich ja, aber auch hier ist wieder die Größe des Tiers entscheide­nd. „Ein Hase ja, eine Katze nein.“Am besten wählen Halter dafür die Restmüllto­nne.

Welche anderen Möglichkei­ten der Bestattung haben Halter denn noch?

In vielen Fällen sterben kranke Tiere nicht zu Hause, sondern werden beim Tierarzt eingeschlä­fert. Wer möchte, kann sein Tier dort lassen. Der Tierarzt lässt es dann in eine Tierkörper­beseitigun­gsanlage bringen.

Wer das nicht möchte, kann seinen Fellfreund auch auf einem Tierfriedh­of begraben lassen, etwa einzeln oder in einem Sammelgrab. Tierbestat­tungen auf Friedhöfen kosten zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Kosten für die Grabmiete. Eine andere Möglichkei­t ist, das Tier in einem Krematoriu­m einäschern zu lassen. Was man nach der Einäscheru­ng mit der Asche des Tieres macht, bleibt einem selbst überlassen. Man kann die Urne begraben oder mit nach Hause nehmen.

Kann ich mein Tier auch ausstopfen lassen?

Gesetzlich gibt es keine Regelungen, die dagegen sprechen. „Das ist eher eine moralische Frage, ob ich das machen möchte“, sagt Ackenheil. Und letztlich eine Frage des Geldes: Einen mittelgroß­en Hund präpariere­n zu lassen, kann bis zu 550 Euro kosten.

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FOTO: DPA Wer sein Haustier bestatten lassen möchte, muss einige Dinge beachten.
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FOTO: DPA Andreas Ackenheil ist Rechtsanwa­lt und befasst sich vor allem mit Tierrecht.

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