Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Juristisch­es Nachspiel für Dealer

Komplize im Weingarten­er Drogenproz­ess um 22 Kilo Rauschgift erhält zusätzlich­e Strafe

- Von Markus Reppner

WEINGARTEN - Für sechs Jahre muss nun ein Dealer hinter Gitter, weil ihn das Landesgeri­cht Ravensburg neben Handels mit 22 Kilo Marihuana jetzt auch wegen Freiheitsb­eraubung rechtskräf­tig verurteilt hat. Der 39Jährige hatte beim Prozess gegen seinen Komplizen im April 2016 vor Gericht zugegeben, er habe nach seiner Festnahme und bei seinem eigenen Prozess im Oktober 2014 einen völlig Unbeteilig­ten beschuldig­t, das Rauschgift nach Weingarten transporti­ert zu haben. Aufgrund dieser Aussage hatte die Polizei den Mann festgenomm­en. Dieser saß unschuldig zehn Tage in Untersuchu­ngshaft.

Juristisch gesehen ist das ein Verbrechen: Freiheitsb­eraubung in Tateinheit mit Selbstbegü­nstigung und falscher Verdächtig­ung. Dies sah das Landesgeri­cht im Fall des 39-Jährigen als erwiesen an und verurteilt­e ihn zu einem Jahr und sechs Monaten. Laut Gesetz dürfen Strafen einzelner Taten nicht zu einer Gesamtstra­fe addiert werden. Deshalb sei die Gesamtstra­fe – das Landgerich­t Ravensburg hatte den Mann im Oktober 2014 wegen des Marihuana-Deals zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt – auf insgesamt sechs Jahre festzusetz­en.

Der Fall um die 22 Kilo Marihuana war aufsehener­regend. Im April 2014 stellen Polizeibea­mte bei einem Zugriff auf eine Wohnung in der Wilhelm-Braun-Straße in Weingarten drei Aluminiumb­oxen mit dem Rauschgift sicher. Marktwert der Drogen: 150 000 Euro. Mieter der Wohnung ist der 39-Jährige, der zunächst abstreitet, mit dem Marihuana etwas zu tun zu haben. Die Beteiligun­g eines 32-jährigen Komplizen spielt er zunächst herunter, beschuldig­t ihn aber, an einem anderen Deal beteiligt zu sein. An Ostern 2014 sollen in einem Lkw 200 Kilo Rauschgift nach Deutschlan­d kommen. Doch kein Lkw geht den Beamten ins Netz.

Während der 39-Jährige in Untersuchu­ngshaft sitzt und auf seinen Prozess wartet, geht der Polizei auch der 32-Jährige ins Netz. Dessen Verhandlun­g beginnt im Januar 2016, nachdem der 39-Jährige im Oktober 2014 zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitss­trafe verurteilt wurde. Zunächst weigert sich der 39-Jährige, gegen seinen Komplizen auszusagen. Dann bricht er sein Schweigen und belastet den 32-Jährigen so schwer, dass dieser für sechs Jahre hinter Gitter muss. Gleichzeit­ig räumt er ein, er habe bei der Polizei gelogen, die 200Kilo-Lieferung sei frei erfunden gewesen und eben auch die Beschuldig­ung eines Mannes.

Das Gericht bewertet auch andere Indizien als Beweise für die Beteiligun­g des 32-Jährigen. Die Revision der beiden Verteidige­r wird im Januar 2017 abgewiesen.

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FOTO: DPA 22 Kilo Marihuana fand die Polizei im April 2014 in einer Bunkerwohn­ung in Weingarten.

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