Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Juristisches Nachspiel für Dealer
Komplize im Weingartener Drogenprozess um 22 Kilo Rauschgift erhält zusätzliche Strafe
WEINGARTEN - Für sechs Jahre muss nun ein Dealer hinter Gitter, weil ihn das Landesgericht Ravensburg neben Handels mit 22 Kilo Marihuana jetzt auch wegen Freiheitsberaubung rechtskräftig verurteilt hat. Der 39Jährige hatte beim Prozess gegen seinen Komplizen im April 2016 vor Gericht zugegeben, er habe nach seiner Festnahme und bei seinem eigenen Prozess im Oktober 2014 einen völlig Unbeteiligten beschuldigt, das Rauschgift nach Weingarten transportiert zu haben. Aufgrund dieser Aussage hatte die Polizei den Mann festgenommen. Dieser saß unschuldig zehn Tage in Untersuchungshaft.
Juristisch gesehen ist das ein Verbrechen: Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Selbstbegünstigung und falscher Verdächtigung. Dies sah das Landesgericht im Fall des 39-Jährigen als erwiesen an und verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten. Laut Gesetz dürfen Strafen einzelner Taten nicht zu einer Gesamtstrafe addiert werden. Deshalb sei die Gesamtstrafe – das Landgericht Ravensburg hatte den Mann im Oktober 2014 wegen des Marihuana-Deals zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt – auf insgesamt sechs Jahre festzusetzen.
Der Fall um die 22 Kilo Marihuana war aufsehenerregend. Im April 2014 stellen Polizeibeamte bei einem Zugriff auf eine Wohnung in der Wilhelm-Braun-Straße in Weingarten drei Aluminiumboxen mit dem Rauschgift sicher. Marktwert der Drogen: 150 000 Euro. Mieter der Wohnung ist der 39-Jährige, der zunächst abstreitet, mit dem Marihuana etwas zu tun zu haben. Die Beteiligung eines 32-jährigen Komplizen spielt er zunächst herunter, beschuldigt ihn aber, an einem anderen Deal beteiligt zu sein. An Ostern 2014 sollen in einem Lkw 200 Kilo Rauschgift nach Deutschland kommen. Doch kein Lkw geht den Beamten ins Netz.
Während der 39-Jährige in Untersuchungshaft sitzt und auf seinen Prozess wartet, geht der Polizei auch der 32-Jährige ins Netz. Dessen Verhandlung beginnt im Januar 2016, nachdem der 39-Jährige im Oktober 2014 zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Zunächst weigert sich der 39-Jährige, gegen seinen Komplizen auszusagen. Dann bricht er sein Schweigen und belastet den 32-Jährigen so schwer, dass dieser für sechs Jahre hinter Gitter muss. Gleichzeitig räumt er ein, er habe bei der Polizei gelogen, die 200Kilo-Lieferung sei frei erfunden gewesen und eben auch die Beschuldigung eines Mannes.
Das Gericht bewertet auch andere Indizien als Beweise für die Beteiligung des 32-Jährigen. Die Revision der beiden Verteidiger wird im Januar 2017 abgewiesen.