Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Heilpraktiker soll Ehrendoktor-Titel gekauft haben
Oberallgäuer hoffte auf mehr Fachbesucher bei seinen Vorträgen
OBERALLGÄU - Hat er oder hat er nicht? Ein 59-jähriger Heilpraktiker aus dem Oberallgäu muss sich vor dem Sonthofer Amtsgericht verantworten, weil die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, einen EhrendoktorTitel gekauft zu haben. Der Heilpraktiker sagte aus, diese Würde von einer ausländischen Universität nach einer Spende und der Prüfung seiner Eignung erhalten zu haben. Ob er sich nun rechtmäßig „Dr. h. c.“nennen darf oder nicht, ist weiter unklar.
Der Heilpraktiker gab an, im Zuge einer Recherche über Sternzeichen und für sie geeignete Berufe auf einen Ehrendoktor-Titelvermittler aus der Schweiz gestoßen zu sein. Weil er sich bei medizinischen Vorträgen mehr Fachbesucher erhofft hatte, habe er den Kontakt aufgenommen.
Seinen Angaben zufolge fasste er zu dem Geschäftsmann Vertrauen – und hoffte, dass dieser ihm auf legalem Weg gegen Geld die Ehrendoktorwürde einer Universität in Aserbaidschan vermitteln könne.
„Da war nie von einem Kauf die Rede, sondern nur von einer Spende“, gab der 59-Jährige vor Gericht an. Nach seinen Angaben spendete er der Universität und einem Kinderhilfswerk 6000 Euro. Er beteuerte abermals, dass er nie etwas Illegales gemacht hätte, schon wegen seiner Reputation willen. „Wenn öffentlich gemacht wird, dass ich da etwas gemacht habe, schade ich meinem Ruf“, sagte der Heilpraktiker der Richterin Brigitte GramatteDresse.
Die Richterin wollte wissen, ob er sich denn nie im Internet darüber informiert habe, ob die Universität ihm den Ehrendoktortitel überhaupt verleihen darf. Das verneinte
der Angeklagte. Auf ihre Frage, warum er das nicht tat, antwortete er: „Weil ich halt so ein GutdenkMensch bin.“
Als erwiesen gilt, dass der 59Jährige dem „Dr. h. c.“auf jeden Fall den Namen der aserbaidschanischen Universität hätte beifügen müssen. Das tat er jedoch erst, nachdem ein anonymer Hinweisgeber die Staatsanwaltschaft auf den Fall aufmerksam gemacht hatte. Ob der Angeklagte den Ehrendoktortitel nun verwenden darf oder nicht, war am Ende des ersten Verhandlungstags weiter unklar.
Laut Schreiben der deutschen Kultusministerkonferenz ist der „Dr. h.c.“des Oberallgäuer Heilpraktikers null und nichtig. Allerdings verwies GramatteDresse auf die offizielle Internetseite der Kultusministerkonferenz, auf der die Doktorgrade besagter Universität in Aserbaidschan in Deutschland teilweise anerkannt würden.
Klickt man auf dieser Internetseite weiter, erfährt man, dass die Fachrichtungen Biochemie, Psychologie, Rechtswissenschaften, Journalistik und Finanzen dafür akkreditiert sind. Wegen der unklaren Rechtslage schlug die Richterin vor, das Verfahren gegen den Oberallgäuer gegen eine hohe Geldstrafe einzustellen, sofern er auf den Ehrendoktortitel verzichtet.
Damit wollte sich der Staatsanwalt aber nicht zufriedengeben: „Wie das zustande kam, stinkt doch zum Himmel“, sagte er.
Nun sollen der Rektor der aserbaidschanischen Universität und ein Vertreter der Kultusministerkonferenz befragt werden. Das Gericht will so herausfinden, ob der Heilpraktiker den „Dr. h.c.“legal führen darf oder nicht.
„Wie das zustande kam, stinkt doch zum Himmel.“ Staatsanwalt