Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Gericht kippt Pläne für Wasserkraftwerk
Anlage in ökologisch wertvollem Tal im Oberallgäu darf nicht gebaut werden
AUGSBURG (mun/lby) - Das Augsburger Verwaltungsgericht hat am Dienstag das seit Jahren umstrittene geplante Wasserkraftwerk Älpele an der Ostrach bei Bad Hindelang-Hinterstein für unzulässig erklärt. Die Kammer hob mit der Entscheidung die Genehmigung des Projekts bei Bad Hindelang durch das Oberallgäuer Landratsamt auf.
Die Augsburger Richter verwiesen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), wonach ein Wasserkraftwerk an der Ramsauer Ache in den Berchtesgadener Alpen ebenfalls nicht zulässig ist. Dieses Urteil von 2016 sei eine „wesentliche Weichenstellung“auch für das Projekt im Allgäu, meinte der Vorsitzende Richter.
Fische in tödlicher Gefahr
Das Oberallgäuer Landratsamt hatte das Projekt genehmigt, obwohl auch die Behörde von einer Verschlechterung des Gewässerzustands ausgeht. Das Interesse am Ausbau der regenerativen Energie sei aber höher zu gewichten. Dieser Argumentation hatte sich auch der Oberallgäuer Kreistag mit klarer Mehrheit angeschlossen. Dagegen hatten der Bund Naturschutz (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) geklagt. Der VGH in München hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass ein übergeordnetes öffentliches Interesse am Bau und Betrieb einer neuen Wasserkraftanlage eher zu verneinen sei, wenn hierdurch in die Ökologie eines Gewässers erheblich eingegriffen wird.
Experten hatten vor Gericht erklärt, dass das Kraftwerk Fische in der Ostrach töten würde. Auch der Vertreter des Wasserwirtschaftsamts äußerte sich mehrfach ablehnend über das Vorhaben.
Das Kraftwerk hätte nach Ansicht der Gegner massiv das Naturdenkmal Eisenbreche beeinträchtigt. Das ist eine tiefe Felsschlucht, durch die die Ostrach fließt. Für das Kraftwerk wäre der Wildfluss auf einer Länge von 90 Metern durch eine fünf Meter hohe Mauer aufgestaut worden. Zudem hätte eine 1,3 Kilometer lange Rohrdruckleitung gebaut werden müssen. Die Kraftwerksplaner – darunter die Marktgemeinde Bad Hindelang – hatten argumentiert, die geplante Anlage könne so viel Strom produzieren, wie 2700 Durchschnittshaushalte verbrauchen. In einer ersten Reaktion auf das Urteil sagte der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz (CSU): „Das ist eine Niederlage für den Klimaschutz.“Ihm tue es leid für die Antragsteller. Das Wasserkraftwerk wäre „eine Chance gewesen, ein ganzes Tal regenerativ zu versorgen“.
„Wir begrüßen die Entscheidung, dass Wasserkraft nicht automatisch Vorrang gegenüber Natur- und Landschaftsschutz genießt“, kommentierte Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV, das Urteil. Die Ostrach bleibe somit als eine der letzten naturnahen Alpenwildfluss-Landschaften und damit als Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten erhalten. „Wir hoffen, dass mit diesem Urteil auch ein Zeichen gegen weitere geplante Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten gegeben wurde“, erklärte BN-Chef Hubert Weiger.
Enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts zeigte sich Oliver Braun, Geschäftsführer der Kraftwerks-Planungsgesellschaft. Das Gericht habe einer „Kleinstfischart mehr Bedeutung eingeräumt als dem Wunsch der Bevölkerung nach einer Energiewende“, kritisierte Braun. Die Gesellschaft warte jetzt die Urteilsbegründung ab. Erst dann könne man entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden.