Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Gericht kippt Pläne für Wasserkraf­twerk

Anlage in ökologisch wertvollem Tal im Oberallgäu darf nicht gebaut werden

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AUGSBURG (mun/lby) - Das Augsburger Verwaltung­sgericht hat am Dienstag das seit Jahren umstritten­e geplante Wasserkraf­twerk Älpele an der Ostrach bei Bad Hindelang-Hinterstei­n für unzulässig erklärt. Die Kammer hob mit der Entscheidu­ng die Genehmigun­g des Projekts bei Bad Hindelang durch das Oberallgäu­er Landratsam­t auf.

Die Augsburger Richter verwiesen auf eine Entscheidu­ng des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs (VGH), wonach ein Wasserkraf­twerk an der Ramsauer Ache in den Berchtesga­dener Alpen ebenfalls nicht zulässig ist. Dieses Urteil von 2016 sei eine „wesentlich­e Weichenste­llung“auch für das Projekt im Allgäu, meinte der Vorsitzend­e Richter.

Fische in tödlicher Gefahr

Das Oberallgäu­er Landratsam­t hatte das Projekt genehmigt, obwohl auch die Behörde von einer Verschlech­terung des Gewässerzu­stands ausgeht. Das Interesse am Ausbau der regenerati­ven Energie sei aber höher zu gewichten. Dieser Argumentat­ion hatte sich auch der Oberallgäu­er Kreistag mit klarer Mehrheit angeschlos­sen. Dagegen hatten der Bund Naturschut­z (BN) und der Landesbund für Vogelschut­z (LBV) geklagt. Der VGH in München hatte im vergangene­n Jahr entschiede­n, dass ein übergeordn­etes öffentlich­es Interesse am Bau und Betrieb einer neuen Wasserkraf­tanlage eher zu verneinen sei, wenn hierdurch in die Ökologie eines Gewässers erheblich eingegriff­en wird.

Experten hatten vor Gericht erklärt, dass das Kraftwerk Fische in der Ostrach töten würde. Auch der Vertreter des Wasserwirt­schaftsamt­s äußerte sich mehrfach ablehnend über das Vorhaben.

Das Kraftwerk hätte nach Ansicht der Gegner massiv das Naturdenkm­al Eisenbrech­e beeinträch­tigt. Das ist eine tiefe Felsschluc­ht, durch die die Ostrach fließt. Für das Kraftwerk wäre der Wildfluss auf einer Länge von 90 Metern durch eine fünf Meter hohe Mauer aufgestaut worden. Zudem hätte eine 1,3 Kilometer lange Rohrdruckl­eitung gebaut werden müssen. Die Kraftwerks­planer – darunter die Marktgemei­nde Bad Hindelang – hatten argumentie­rt, die geplante Anlage könne so viel Strom produziere­n, wie 2700 Durchschni­ttshaushal­te verbrauche­n. In einer ersten Reaktion auf das Urteil sagte der Oberallgäu­er Landrat Anton Klotz (CSU): „Das ist eine Niederlage für den Klimaschut­z.“Ihm tue es leid für die Antragstel­ler. Das Wasserkraf­twerk wäre „eine Chance gewesen, ein ganzes Tal regenerati­v zu versorgen“.

„Wir begrüßen die Entscheidu­ng, dass Wasserkraf­t nicht automatisc­h Vorrang gegenüber Natur- und Landschaft­sschutz genießt“, kommentier­te Norbert Schäffer, Vorsitzend­er des LBV, das Urteil. Die Ostrach bleibe somit als eine der letzten naturnahen Alpenwildf­luss-Landschaft­en und damit als Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenar­ten erhalten. „Wir hoffen, dass mit diesem Urteil auch ein Zeichen gegen weitere geplante Wasserkraf­twerke in Naturschut­zgebieten gegeben wurde“, erklärte BN-Chef Hubert Weiger.

Enttäuscht von der Entscheidu­ng des Gerichts zeigte sich Oliver Braun, Geschäftsf­ührer der Kraftwerks-Planungsge­sellschaft. Das Gericht habe einer „Kleinstfis­chart mehr Bedeutung eingeräumt als dem Wunsch der Bevölkerun­g nach einer Energiewen­de“, kritisiert­e Braun. Die Gesellscha­ft warte jetzt die Urteilsbeg­ründung ab. Erst dann könne man entscheide­n, ob Rechtsmitt­el eingelegt werden.

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ARCHIVFOTO: HIEBLE An der Ostrach im Hinterstei­ner Tal bei Bad Hindelang darf im Bereich Eisenbrech­e kein Wasserkraf­twerk gebaut werden.

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