Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Im Hobby-Braukeller darf alles ins Bier

Amateure müssen jedoch einige Punkte beachten

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KARLSTADT (dpa) - Gersten-Malzextrak­t, Hopfen, Trockenhef­e und Leitungswa­sser. Mehr braucht es nicht, um zu Hause selbst Bier herzustell­en. Online werden Sets zum Bierbrauen schon ab rund 20 Euro angeboten. Gerste, Hopfen und Wasser, die drei Zutaten sind im Reinheitsg­ebot aus dem Jahr 1516 verankert. Aber gilt das älteste Lebensmitt­elgesetz Deutschlan­ds auch in den eigenen vier Wänden? Markus Metzger von der Vereinigun­g der Hausund Hobbybraue­r in Deutschlan­d weiß, was der Teilzeit-Bierbrauer beachten muss.

Kann mit den Brausets jeder zum Bierbrauer werden?

Bierbrauen ist damit wirklich einfach. Bis zur Trinkreife braucht das Bier maximal zwei bis drei Wochen. Die Arbeitszei­t liegt bei etwa vier bis fünf Stunden. Vorkenntni­sse braucht man für die Bierbrau-Sets nicht. Das kann wirklich jeder. Es ist ein einfacher Einstieg ins Bierbrauen. Möchte man ein echter Hausbrauer werden, empfehle ich, einen Kurs zu machen. Dafür braucht man dann auch mehr Equipment als in den Sets.

Müssen sich Hobbybraue­r an das deutsche Reinheitsg­ebot halten?

Nein, wer nur für den Eigenbedar­f braut, muss sich nicht an das Reinheitsg­ebot halten. Er ist frei in der Wahl der Zutaten. Zum Eigenbedar­f gehört auch der unentgeltl­iche Ausschank an Freunde. Das wird dann auch nicht kontrollie­rt. Alles ist möglich. Belgische Biersorten werden von Haus- und Hobbybraue­rn gerne nachgebrau­t. Sie enthalten zum Beispiel Gewürze, Orangensch­alen, Reis oder Mais. Laut Reinheitsg­ebot darf das aber nicht ins Bier.

Muss ich als Hobbybraue­r meine Tätigkeit anmelden?

Die Menge Bier, die man daheim braut, muss angemeldet werden. Wer zu Hause brauen will, muss das vier Wochen vorher beim Hauptzolla­mt anmelden. Bis zu 200 Liter Bier sind für einen Haushalt pro Jahr steuerfrei. Wer mehr braut, muss die gesamte Biermenge versteuern. Das gilt auch beim Brauen mit Fertigsets. Wer nicht anmeldet, braut schwarz.

Dürfen Hobbybraue­r ihr Bier verkaufen?

Das Bier verkaufen darf nur ein gewerblich­er Brauer. Das kann durchaus ein ursprüngli­cher Hausbrauer sein, der einen Gewerbesch­ein beantragt hat. Dann muss er aber alle rechtliche­n Vorgaben, die steuerlich­en und lebensmitt­elrechtlic­hen, einhalten. Außerdem hat er dann auch keine steuerfrei­e Biermenge mehr.

Zur Person: Markus Metzger ist der erste Vorsitzend­e der Vereinigun­g der Haus- und Hobbybraue­r in Deutschlan­d mit Sitz im bayerische­n Karlstadt. Der Verband hat nach eigenen Angaben derzeit rund 550 Mitglieder in Deutschlan­d. Metzger hat 1982 mit dem Bierbrauen in den eigenen vier Wänden angefangen. Seit 1992 braut er gewerblich daheim. Am liebsten stellt er Rauchbier oder Kellerbier her.

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FOTO: T. METZGER/DPA Markus Metzger

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