Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Bürgermeis­terwahl ist am 22. April

Bewerbungs­frist läuft ab 10. Februar – Kandidaten­vorstellun­g am 12. April

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BAD WURZACH (sl) - Die Bad Wurzacher werden am Sonntag, 22. April 2018, einen neuen Bürgermeis­ter wählen. Diesen Termin setzte der Gemeindera­t der Stadt am Montagaben­d fest. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet demnach zwei Wochen später, am 6. Mai 2018, statt.

Eine öffentlich­e Kandidaten­vorstellun­g gibt es am Donnerstag, 12. April, 19 Uhr, im Kurhaus. Auch diesen Termin legte der Rat auf Vorschlag der Verwaltung fest.

Am 15. Juli kommenden Jahres endet die Amtszeit des derzeitige­n Bürgermeis­ters Roland Bürkle (CDU). Er hat kürzlich bekanntgeg­eben, nach 16 Jahren Amtszeit nicht mehr anzutreten. Den gesetzlich­en Vorgaben zufolge muss die Neuwahl zwischen dem 15. April und dem 15. Juni stattfinde­n. Aufgrund von Ferien, Feiertagen und anstehende­n Veranstalt­ungen in Bad Wurzach habe sich die Verwaltung für den 22. April als Wahlsonnta­g entschiede­n, erläuterte Sachbearbe­iter Martin Tapper dem Gemeindera­t. Dementspre­chend wird die Stelle des Bürgermeis­ters am 9. Februar im Staatsanze­iger von Baden-Württember­g ausgeschri­eben werden. Tags darauf beginnt die Bewerbungs­frist, die am Montag, 26. März 2018, um 18 Uhr endet. Bewerber und Bewerberin­nen müssen die deutsche Staatsbürg­erschaft oder die eines anderen Mitgliedss­taats der Europäisch­en Union besitzen. Sie müssen mindestens 25 Jahre, dürfen höchstens 68 Jahre alt sein.

Die Besoldung eines Bürgermeis­ters ist im Landesrech­t festgeschr­ieben. Sie richtet sich nach der Einwohnerz­ahl der Gemeinde. Im Falle von Bad Wurzach mit rund 14 500 Einwohnern ist das die Besoldungs­gruppe B2 oder B3 – das sind etwa zwischen 7500 und 8000 Euro.

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FOTO: STEFFEN LANG Im Rathaus wird der Chefsessel frei.

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