Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Bürgermeisterwahl ist am 22. April
Bewerbungsfrist läuft ab 10. Februar – Kandidatenvorstellung am 12. April
BAD WURZACH (sl) - Die Bad Wurzacher werden am Sonntag, 22. April 2018, einen neuen Bürgermeister wählen. Diesen Termin setzte der Gemeinderat der Stadt am Montagabend fest. Eine eventuell notwendige Stichwahl findet demnach zwei Wochen später, am 6. Mai 2018, statt.
Eine öffentliche Kandidatenvorstellung gibt es am Donnerstag, 12. April, 19 Uhr, im Kurhaus. Auch diesen Termin legte der Rat auf Vorschlag der Verwaltung fest.
Am 15. Juli kommenden Jahres endet die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters Roland Bürkle (CDU). Er hat kürzlich bekanntgegeben, nach 16 Jahren Amtszeit nicht mehr anzutreten. Den gesetzlichen Vorgaben zufolge muss die Neuwahl zwischen dem 15. April und dem 15. Juni stattfinden. Aufgrund von Ferien, Feiertagen und anstehenden Veranstaltungen in Bad Wurzach habe sich die Verwaltung für den 22. April als Wahlsonntag entschieden, erläuterte Sachbearbeiter Martin Tapper dem Gemeinderat. Dementsprechend wird die Stelle des Bürgermeisters am 9. Februar im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg ausgeschrieben werden. Tags darauf beginnt die Bewerbungsfrist, die am Montag, 26. März 2018, um 18 Uhr endet. Bewerber und Bewerberinnen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen. Sie müssen mindestens 25 Jahre, dürfen höchstens 68 Jahre alt sein.
Die Besoldung eines Bürgermeisters ist im Landesrecht festgeschrieben. Sie richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Im Falle von Bad Wurzach mit rund 14 500 Einwohnern ist das die Besoldungsgruppe B2 oder B3 – das sind etwa zwischen 7500 und 8000 Euro.