Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
30-Jährige wurde zweifelsfrei erstickt
Rechtsmediziner sagt über Todesursache und -zeitpunkt im Fall Hoßkirch aus
RAVENSBURG - Die 30-jährige Frau, die im Februar dieses Jahres zwischen Tafertsweiler und Hoßkirch tot in ihrem Auto aufgefunden wurde, ist zweifelsfrei erstickt worden – und zwar mit den Händen. So lauten die Schlussfolgerungen des Rechtsmediziners Rainer Nowak, der am Mittwoch im Prozess gegen den 35-jährigen Ehemann der Getöteten vor dem Landgericht Ravensburg aussagte.
Der 35-Jährige ist angeklagt, seine Frau in der gemeinsamen Wohnung getötet und dann einen Autounfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Das Auto, ein dunkelblauer Mercedes Vito, wurde am 26. Februar abseits der Verbindungsstraße zwischen Hoßkirch und Tafertsweiler in einem Acker von einem Spaziergänger entdeckt.
Auf dem Fahrersitz lag die Leiche der jungen Frau sitzend und angeschnallt. Etwa 100 Meter vom Fahrzeug entfernt wurde der 35-jährige Angeklagte bewusstlos und schwerverletzt aufgefunden. Er wurde im Krankenhaus behandelt, recht schnell geriet er unter Mordverdacht, der Prozess gegen ihn begann am 9. November. Bislang verweigerte er die Aussage.
Die Schwester des Angeklagten, die am Mittwoch ebenfalls als Zeugin geladen war, machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Rechtsmediziner führte aus, dass der Kehlkopf der jungen Frau verletzt und beide Zungenbeine gebrochen waren. Für medizinische Laien erklärte Nowak, dass die Zungenbeine „sehr tief und gut geschützt" im Hals liegen. „Die sitzen so tief, dass Sie mit hoher Intensität punktuell Gewalt ausüben müssen, um sie zu brechen, vor allem bei einem jungen Menschen", so der Mediziner.
Weil es die Verteidiger genauer wissen wollten, machte Nowak deutlich, was unter „punktuell" und „hoher Intensität" zu verstehen sei: Er hob die Hände so, als ob er jemanden würgen wollte. Weder mit einem Strick noch durch Würgen im Schwitzkasten könne man solche Verletzungen hervorrufen. Das gehe allein mit den Händen. Von wo aus der Druck gekommen sei, könne er nicht mehr feststellen. „Sie können von hinten drücken, Sie können von vorne drücken." Abdrücke von Fingernägeln habe er keine gefunden.
Zu der Todesursache Ersticken passe auch, dass das Gesicht der Toten angeschwollen war, als man sie fand. Darüber hinaus wies sie einige blaue Flecken auf, so am Handgelenk, an den Armen und Beinen. Diese könnten auch nach ihrem Tod entstanden sein, gab Nowak zu. Was er jedoch nicht gefunden habe, seien typische Verkehrsunfallverletzungen wie eine Verletzung der Brust durch das Lenkrad.
Im Auto habe eine „Bollenhitze“geherrscht
Nicht festlegen wollte sich der Mediziner beim Todeszeitpunkt. Der Grund dafür war die Temperatur im Auto. Sowohl der Spaziergänger, der das Auto entdeckt und dann den Notruf angerufen hatte, als auch die Ersthelferin, die als erstes beim Fahrzeug war, sagten aus, dass der Motor lief und damit auch die Heizung.
„Eine Bollenhitze" sei im Auto gewesen, das hätten ihm die Sanitäter gesagt, so der Rechtsmediziner. Wegen der hohen Temperatur im Auto sei die Leiche nicht ausgekühlt. Erst als man sie später aus dem Auto geborgen und untersucht habe, sei die Körpertemperatur gesunken.
Damit falle die Körpertemperatur als Hinweis auf den Todeszeitpunkt weg. Blieben nur noch die Leichenflecke und Leichenstarre als Anhaltspunkte. Wie der Kriminalbeamte aussagte, der die Spuren am Fundort gesichert hatte, seien die Totenflecken noch verrückbar, die Leichenstarre noch nicht vollständig ausgebildet gewesen, als man die Leiche fand. Das spreche für einen Todeszeitpunkt ungefähr zwölf Stunden zuvor, also gegen 22 oder 23 Uhr am 25. Februar. Dies vermutete Nowak jedoch „mit großer Vorsicht“. Beim Ersticken müssten zudem Tat- und Todeszeitpunkt nicht derselbe sein. Manche Opfer würden erst Stunden nach der Tat an den Folgen ihrer Verletzungen sterben.
Der Prozess wird am Mittwoch, 13. Dezember, fortgesetzt, legte der Vorsitzende Richter Stefan Maier fest.