Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Anwälte: Kein früherer Kiesabbau möglich
Rechtsgutachten stellt das „Satellitenkonzept“infrage – Regionalverband berät heute
VOGT - Laut Ansicht der Rechtsanwälte Holger Weiß und Björn Reith von der Kanzlei W2K in Freiburg ist das sogenannte Satellitenkonzert im Zusammenhang mit dem geplanten Kiesabbau im Vogter Teilort Grund rechtlich nicht tragfähig. Ein entsprechender Antrag auf Zielabweichung sei abzulehnen. Das sagten die Anwälte in der jüngsten Vogter Gemeinderatssitzung am Mittwoch. Das heißt: Sie sehen keine Möglichkeit, frühzeitig mit einem Kiesabbau bei Grund zu beginnen.
Das Satellitenkonzept sieht vor, dass die Asphaltmischanlage der Deutschen Asphalt GmbH (eine Tochter des österreichischen Strabag-Konzerns) bei Grenis (Gemarkung Amtzell) mit Kies aus der neu geplanten Kiesgrube im Altdorfer Wald bei Grund beliefert wird. Die Aufarbeitung soll „für den sonstigen regionalen Markt“erfolgen.
Holger Weiß führte aus, dass bisher nicht über Inhalte diskutiert worden sei. Das Landratsamt Ravensburg habe die Asphaltmischanlage nur aufgrund seines räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhangs mit dem Kiesabbau in Grenis genehmigt. Anlagen zur Rohstoffverarbeitung sind nur zulässig als notwendige Ergänzung zum Kiesabbau. Als Beispiel führte Weiß an: „Wenn es nur möglich ist, große Steine abzubauen, die man dann aber so nicht weitertransportieren kann, ist die technische Notwendigkeit gegeben, eine Weiterverarbeitungsanlage zu installieren.“In seiner Bewertung sieht Weiß eindeutig, dass sich die bisherige Genehmigung nur auf die Verwertung der unmittelbar vor Ort, in der Kiesgrube Grenis, gewonnenen Rohstoffe bezieht. Es bedürfe einer ergänzenden Genehmigung zur Verwertung von Rohstoffen von einem anderen Standort.
Der Antrag auf Zielabweichung sei abzulehnen. Dies sei nur im Einzelfall zulässig, etwa durch einen Härtefall, der hier nicht gegeben sei. Für die Fortschreibung des Regionalplans seien weitere Untersuchungen erforderlich, wo Rohstoffe verarbeitet werden können. Zudem müsse eine Prüfung der Reichweite der vorhandenen Genehmigung erfolgen. Vogts Bürgermeister Peter Smigoc sagte, dass unabhängig von der Trinkwasserthematik das Augenmerk nun darauf gerichtet sein müsse, zuerst das Zielabweichungsverfahren zu stoppen. Der Regionalverband wird in seiner Verbandsversammlung am heutigen Freitag um 9.30 Uhr in der Gemeindehalle Baienfurt darüber beraten. Weitere formale Stellungnahmen des Vogter Gemeinderates und anderer beteiligten Parteien müssen bis Mitte Februar dem Regierungspräsidium Tübingen vorliegen. Dieses wird dann eine Entscheidung treffen.
„Bürger verlieren Vertrauen“
Bruno Werner von Kreit, der Sprecher der Interessengemeinschaft Grenis/ Grund, war unter den Zuhörern. Gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“ werden, beispielsweise das Thema Trinkwasser sein, wird der Zielabweichung nicht entsprochen. Angehört werden alle Träger öffentlicher Belange (unter anderem die Kommunen, IHK und Naturschutzverbände). Das Regierungspräsidium versprach, die Gegner des Kiesabbaus, die Interessengemeinschaft Grenis/Grund, einzubeziehen. (ric) gab er folgende Stellungnahme zum Gutachten ab: „Die Genehmigung vom 04.06.2013 ist Ausgangspunkt und Ursache des laufenden Verfahren zur Zielabweichung. Wir fragen uns: Warum hat das Landratsamt Ravensburg (Umweltamt) unter der Leitung des damaligen Landrates Kurt Widmaiers die immissionsrechtliche Genehmigung des industriellen Kiesverarbeitungskomplexes Grenis trotz damals bereits erschöpfter Kiesgrube Grenis inmitten eines Landschaftsschutzgebietes genehmigt?“
Das sei eine rechtlich nicht tragfähige Genehmigung wie man nun eindeutig aufgrund des vorgelegten Rechtsgutachtens wisse. Außerdem habe der Vorgang höchst problematische politische Folgen im Sinne des Bürgervertrauens in die Rechtssicherheit. Das zeigen die Reaktionen der Öffentlichkeit und mehr als 1500 Unterschriften unmissverständlich, heißt es darin abschließend.
Alle Texte und Videos zum Thema Kiesabbau gibt es in einem OnlineDossier unter