Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Gemeinden dürfen Lifte bezuschussen
Einen Anspruch auf die Unterstützung gibt es laut Landratsamt aber nicht
WESTALLGÄU - Dürfen Gemeinden privaten Skiliften finanziell unter die Arme greifen? Kommunalpolitiker und Liftbetreiber sind da unterschiedlicher Meinung. Während die Panoramalifte in Hopfen kein Geld bekommen, bezuschusst etwa Weiler-Simmerberg die beiden Anlagen im Gemeindegebiet. Wir haben bei Pressesprecherin Sibylle Ehreiser vom Landratsamt Lindau nachgefragt.
Sind gemeindliche Zuschüsse an private Liftbetreiber erlaubt?
Gemeinden sollen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit öffentliche Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche Wohl und die Förderung des Gemeindelebens erforderlich sind. Das heißt: Grundsätzlich ist Wirtschaftsförderung eine gemeindliche Aufgabe. Der Betrieb eines Lifts kann für Bürger, den Fremdenverkehr und auch für den Schulsport von Bedeutung sein. Ein Zuschuss an einen Liftbetreiber trägt dann zum Erhalt einer Infrastruktureinrichtung bei. Insoweit bestehen aus Sicht der Rechtsaufsicht keine Bedenken, wenn Gemeinden Zuschüsse an Betreiber privater Lifte geben.
Worum handelt es sich bei solchen Zuschüssen laut Kommunalrecht?
Bei den Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde zur Förderung eines Angebotes für Sport, Tourismus beziehungsweise Infrastruktur für die Gemeinde.