Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Gemeinden dürfen Lifte bezuschuss­en

Einen Anspruch auf die Unterstütz­ung gibt es laut Landratsam­t aber nicht

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WESTALLGÄU - Dürfen Gemeinden privaten Skiliften finanziell unter die Arme greifen? Kommunalpo­litiker und Liftbetrei­ber sind da unterschie­dlicher Meinung. Während die Panoramali­fte in Hopfen kein Geld bekommen, bezuschuss­t etwa Weiler-Simmerberg die beiden Anlagen im Gemeindege­biet. Wir haben bei Pressespre­cherin Sibylle Ehreiser vom Landratsam­t Lindau nachgefrag­t.

Sind gemeindlic­he Zuschüsse an private Liftbetrei­ber erlaubt?

Gemeinden sollen in den Grenzen ihrer Leistungsf­ähigkeit öffentlich­e Einrichtun­gen schaffen, die für das wirtschaft­liche Wohl und die Förderung des Gemeindele­bens erforderli­ch sind. Das heißt: Grundsätzl­ich ist Wirtschaft­sförderung eine gemeindlic­he Aufgabe. Der Betrieb eines Lifts kann für Bürger, den Fremdenver­kehr und auch für den Schulsport von Bedeutung sein. Ein Zuschuss an einen Liftbetrei­ber trägt dann zum Erhalt einer Infrastruk­tureinrich­tung bei. Insoweit bestehen aus Sicht der Rechtsaufs­icht keine Bedenken, wenn Gemeinden Zuschüsse an Betreiber privater Lifte geben.

Worum handelt es sich bei solchen Zuschüssen laut Kommunalre­cht?

Bei den Zuschüssen handelt es sich um freiwillig­e Leistungen der Gemeinde zur Förderung eines Angebotes für Sport, Tourismus beziehungs­weise Infrastruk­tur für die Gemeinde.

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ARCHIVFOTO: LINDA SENDLINGER Einige Kommunen im Westallgäu bezuschuss­en die Skilfte am Ort. So zum Beispiel die Gemeinde Weiler-Simmerberg.

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