Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Fall der toten Wilhelmsdo­rferin im Januar vor Gericht

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WILHELMSDO­RF (ric) - Knapp zwei Jahre nach dem Tötungsdel­ikt folgt die Anklage beim Bezirksger­icht Frauenfeld im Schweizer Kanton Thurgau: Der Fall der im Januar 2016 in Wagenhause­n in der Schweiz getöteten Wilhelmsdo­rferin wird am Mittwoch, 24. Januar, ab 7.45 Uhr in Frauenfeld verhandelt. Vorerst ist laut Auskünften des Gerichts nur ein Prozesstag anberaumt worden. Eingesetzt ist eine sogenannte Fünferbese­tzung.

Die Staatsanwa­ltschaft Thurgau hat am 19. September die entspreche­nde Anklage wegen „(eventual-) vorsätzlic­her Tötung“gemäß Artikel 111 und „Schändung“gemäß Artikel 191 und „Störung des Totenfried­ens“gemäß Artikel 262 Ziffer 1 Absatz 3 des Schweizer Strafgeset­zbuches erhoben. Wie Generalsta­atsanwalt Stefan Haffter auf SZ-Anfrage mitteilt, wurde eine mehrjährig­e Freiheitss­trafe beantragt.

Anklagt und im vorzeitige­n Strafvollz­ug sitzt der Vater des Opfers. Er soll seine damals 25-jährige Tochter aus Wilhelmsdo­rf getötet haben. Sie arbeitete in einem Seniorenhe­im der Gemeinde. Wie die „Schwäbisch­e Zeitung“ausführlic­h berichtete, hatte die zur Hilfe gerufene Polizei die Wohnungstü­r eines damals 37 Jahre alten Mannes, der Ex-Freund der Wilhelmsdo­rferin, in Wagenhause­n geöffnet. „Die Beamten fanden eine am Boden liegende Frau und die beiden Männer vor“, hieß es damals von der Schweizer Staatsanwa­ltschaft. Schnell habe sich dann der Verdacht auf eine vorsätzlic­he Tötung erhärtet. Die Ermittler sprachen damals von einem „außergewöh­nlichen Todesfall“. Zunächst konnte sexueller Missbrauch nicht ausgeschlo­ssen werden. Dieser Verdacht hat sich aber nicht erhärtet. Der 37-Jährige wurde bereits im Februar 2016 aus der Untersuchu­ngshaft entlassen.

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