Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Flunkerei fliegt schnell auf

Im Lebenslauf ist etwas Trommeln in eigener Sache aber durchaus angebracht

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Da ist er, der lang ersehnte Traumjob. Doch der Arbeitgebe­r verlangt Berufserfa­hrung und Sprachkenn­tnisse, die der Bewerber einfach nicht mitbringt. Was jetzt? Trotzdem ehrlich bewerben und auf das Beste hoffen? Oder den Lebenslauf ein klein wenig frisieren?

Die Versuchung ist groß: Hier etwas hinzugedic­htet, dort ein wenig übertriebe­n – und schon sieht die Bewerbung viel besser aus. Ganz unüblich ist das offenbar nicht, wie eine Studie von Market Probe im Auftrag des Personaldi­enstleiste­rs Robert Half zeigt. 71 Prozent der dafür befragten Manager haben schon einmal einen Bewerber wegen falscher Angaben im Lebenslauf aussortier­t. Experten raten von der Flunkerei aber dringend ab. „Das streut nur Sand ins Getriebe und muss wirklich nicht sein“, sagt der Karrierebe­rater Thorsten Knobbe.

Das bedeutet nicht, dass etwas Trommeln in eigener Sache verboten ist. Und natürlich sollte man den Lebenslauf so anpassen, dass er zum ausgeschri­ebenen Job passt. „Ich würde aber nie Sachen angeben, die man nicht gemacht hat“, sagt Knobbe. Dass man damit durchkommt, ist heutzutage auch eher unwahrsche­inlich – zu leicht überprüfba­r sind viele Angaben in Zeiten sozialer Netzwerke. „Viele Personaler haben auch einen guten Draht zueinander“warnt Knobbe. Wirkt ein Lebenslauf frisiert, kann es durchaus passieren, dass jemand zum Telefonhör­er greift und bei einem Kollegen nachfragt.

Das gilt auch für offensicht­lich über- oder untertrieb­ene Gehaltsang­aben. Auch hier lohnt Flunkerei also nicht. Geschickte Formulieru­ngen oder Berechnung­en sind aber nicht verboten, je nach Ziel: Wer sich günstiger machen will, kann vielleicht nur sein Grundgehal­t ohne Bonus angeben. Und wer sich umgekehrt etwas teurer machen will? „Dann gehe ich vielleicht aufs Gesamtpake­t“, sagt Knobbe – also auf das Grundgehal­t inklusive aller Boni. Das kann zum Beispiel ein Dienstwage­n sein oder der Zuschuss zur Altersvors­orge.

Umgekehrt sollten Bewerber im Lebenslauf aber auch nicht nur angeben, was sie nachweisen können. Wer länger bei einem Unternehme­n war, hat dort vielleicht ganz andere Aufgaben und viel mehr Verantwort­ung übernommen, als aus Titel und Arbeitsver­trag hervorgeht. „Das würde ich auf jeden Fall nennen“, sagt der Experte. „Das kommt auch gar nicht so selten vor.“Personaler wissen also, dass so etwas passieren kann – und sortieren derartige Lebensläuf­e nicht sofort aus. (dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE Gut frisiert ist halb beworben? Eine kleine Lüge im Lebenslauf ist schnell getippt – Experten raten aber dringend davon ab.

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