Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Sondersitzung zum städtischen Haushalt
Am 5. Februar berät der Leutkircher Gemeinderat über den Etat für 2018
LEUTKIRCH (heb) - Der Leutkircher Gemeinderat wird am 5. Februar während einer kurzfristig anberaumten Sitzung zum ersten Mal öffentlich über den Haushalt für das Jahr 2018 beraten. Das hat am Montag die Stadtverwaltung mitgeteilt.
Schon während dieser Sondersitzung sollen nach Informationen der „Schwäbischen Zeitung“auch die Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen zum Haushalt 2018 vorgebracht werden. Zuvor wird die Verwaltung den Haushalt, über dessen Grunddaten in nichtöffentlichen Runden bis zum 5. Februar schon debattiert worden sein dürfte, einbringen. Endgültig verabschiedet werden soll die Finanzplanung für die Große Kreisstadt dann am 19. Februar. Auch die Ortschaftsräte können zuvor noch Stellungnahmen einbringen. Die erste Sitzung des Gemeinderats in diesem Jahr ist für den 22. Januar anberaumt. Auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils ist der Haushalt nicht aufgeführt.
Größere Investitionen sollen anfallen
Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle hatte zuletzt beim Neujahrsempfang der Stadt am Freitag darauf hingewiesen, dass vor der Stadt ein spannendes Jahr läge. Mehrere, schon im November 2017 präsentierte Großprojekte, müssen noch in diesem Jahr abgearbeitet werden. Sowohl im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Allgäu-Ferienparks im Urlauer Tann als auch mit Maßnahmen zur Eschach-Sanierung oder der Neugestaltung der Leutkircher Innenstadt werden größere Investitionen anfallen. Auch der große Komplex der Verkehrspolitik dürfte bei den anstehenden Beratungen über den Haushalt einen Schwerpunkt bilden.
Dramatisch sei es nicht, dass Leutkirch in diesem Jahr vergleichsweise spät in die Haushaltsberatungen einsteigt. Darauf verwiesen am Montag versierte Kommunalpolitiker. Häufig werden im Verlauf eines Jahres Haushaltsposten für Investitionen storniert oder in das nächste Jahr verschoben. Bis ein Haushalt, den der Gemeinderat beschließt, dann auch rechtswirksam wird, vergehen generell mehrere Monate. So war der Haushalt für 2017 erst im Oktober des vergangenen Jahres vom Regierungspräsidium endgültig genehmigt worden.