Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Moderate Erhöhung

- Von Hannes Koch

Die Verhandlun­g des Bundesverf­assungsger­ichts über die Grundsteue­r verdeutlic­ht die Dringlichk­eit der Angelegen- heit. Wobei schon lange klar ist, dass die Grundsteue­r, die Immobilien­besitzer für ihre Grundstück­e und Gebäude zahlen, reformiert werden muss. Die Berechnung­smethode erscheint heillos veraltet. Die nötige Gesetzesän­derung sollte zwei Prinzipien folgen: Einfachhei­t und Fairness.

Wie Fachleute erklären, ist die Berechnung des Bodenwerte­s relativ einfach, die des Gebäudewer­tes dagegen komplizier­t und streitanfä­llig.

Dies spricht dafür, die Steuer von der heute gemischten Berechnung auf eine reine Bodenwerts­teuer umzustelle­n.

Diese sollte unter dem Strich höher ausfallen als heute. Dass gegenwärti­g für 120-Quadratmet­er-Eigentumsw­ohnungen im Zentrum von Großstädte­n bescheiden­e Steuerzahl­ungen von 200 Euro pro Jahr zu entrichten sind, entspricht nicht den Realitäten der Wertentwic­klung. Angesichts der steigenden Immobilien­preise dürfte die Belastung durchaus etwas höher liegen. Auch im internatio­nalen Vergleich kommen private Kapitalbes­itzer in Deutschlan­d ziemlich billig davon. Im Interesse des sozialen Ausgleichs wäre es deshalb angezeigt, Eigentümer­n von Immobilien einen moderat höheren Beitrag zur Finanzieru­ng des Gemeinwese­ns abzuverlan­gen.

politik@schwäbisch­e.de

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