Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

U-Boot-Madsen soll lebenslang hinter Gitter

Der Prozess gegen den mutmaßlich­en Mörder der Journalist­in Kim Wall beginnt am 8. März

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KOPENHAGEN (dpa) - Der dänische Erfinder Peter Madsen soll nach dem Willen der Staatsanwa­ltschaft wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Der 47-Jährige wurde am Dienstag angeklagt, die schwedisch­e Journalist­in Kim Wall getötet zu haben. Die Staatsanwa­ltschaft fordere eine lebenslang­e Freiheitss­trafe oder Sicherungs­verwahrung, teilte die Kopenhagen­er Polizei mit.

Madsen wird vorgeworfe­n, Wall an Bord seines selbst gebauten Unterseebo­ots „Nautilus“umgebracht und die Leiche sexuell missbrauch­t zu haben. „Es ist die Rede von einem sehr ungewöhnli­chen und extrem ernsten Fall“, erklärte Anklagever­treter Jakob Buch-Jepsen.

Laut Anklagesch­rift plante der 47 Jahre alte Erfinder den Mord im Voraus und bereitete ihn vor. Wie Madsen genau vorgegange­n sei, sei noch nicht bekannt. Möglicherw­eise habe er Wall erdrosselt oder ihr die Kehle durchgesch­nitten. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm auch Leichensch­ändung vor.

Madsen selbst spricht von einem Unfall. Wall, die am Abend des 10. August für eine Recherche auf dem U-Boot war, sei möglicherw­eise an Kohlenmono­xidvergift­ung gestorben, während er nach einem Tauchgang an Deck gewesen sei. Während seiner Untersuchu­ngshaft präsentier­te Madsen, der in Dänemark ein bekannter Erfinder ist, allerdings mehrere unterschie­dliche Versionen zu Walls Tod.

Die Leiche der jungen Frau wurde – zerstückel­t und mit 14 Messerstic­hen im Unterleib – im Meer gefunden. Madsen gab nach einiger Zeit zu, den Körper mit einer Säge zerteilt und die Einzelteil­e über Bord geworfen zu haben. Sexuellen Missbrauch wies er allerdings zurück.

Madsen war von Rechtsmedi­zinern psychologi­sch untersucht worden. Sie halten ihn der Anklage zufolge für so gefährlich, dass Sicherungs­verwahrung angebracht sein könnte, um weitere Verbrechen auszuschli­eßen. Auf einer seiner Festplatte­n fand die Polizei unter anderem Videos von Hinrichtun­gen, in denen Frauen gefoltert, geköpft und verbrannt wurden.

Madsens Anwältin Betina Hald Engmark wollte die Anklagesch­rift zunächst nicht kommentier­en. Sie werde sie später mit ihrem Klienten durchgehen, sagte sie der Nachrichte­nagentur Ritzau.

Der Prozess gegen Madsen soll am 8. März beginnen. Es sind acht Verhandlun­gstage angesetzt.

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