Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Einige Spielhallen müssen schließen
Stadt Biberach setzt die Änderungen im Landesglücksspielgesetz um
BIBERACH - Im Haushaltsplan der Stadt Biberach sind für das Jahr 2018 rund 220 000 Euro weniger Einnahmen bei der Vergnügungssteuer angesetzt, als noch für das Jahr 2017 geplant wurden. Das liegt unter anderem daran, dass die Stadt das neue Landesglücksspielgesetz umsetzen muss. Seit dem Frühjahr sind städtische Mitarbeiter damit beschäftigt.
Bereits vor fünf Jahren hat die damalige rot-grüne Landesregierung ein neues Glücksspielgesetz beschlossen. Darin ist ein Mindestabstand zwischen Spielhallen festgeschrieben: Mindestens 500 Meter oder mehr müssen Luftlinie von Eingangstür zu Eingangstür der Casinos liegen. In Biberach liege bei den Hallen weniger Platz dazwischen, so Andrea Appel, Pressesprecherin der Stadt. Die meisten würden sich entlang des Innenstadtrings ballen.
In fünf Biberacher Spielotheken rattert, blinkt und tönt es jeden Tag. Geschlossen sind die Hallen nur an einigen Feiertagen. Bei manchen könnte aber bald vielleicht für immer das Licht ausgehen. Wie viele das genau sind, möchte Andrea Appel nicht sagen. Es handle sich um laufende Verfahren. Im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2018 ist von drei Hallen die Rede. Diese Zahl will Appel weder bestätigen noch dementieren.
Bereits im Frühjahr gab es einen Anhörungstermin, zu dem alle Spielhallenbetreiber geladen waren. „Wir haben mit den Betreibern gesprochen, und sie über den aktuellen Stand informiert“, sagt Andrea Appel. Man habe die Situation dargelegt und erklärt, dass in Zukunft nicht mehr jeder eine Konzession erhalten könne. Daraufhin konnten die Betreiber neue Anträge für den Erhalt einer Betriebserlaubnis stellen. In einem weiteren Schritt habe die Stadt über die Anträge beschieden und den Spielhallenbetreibern mitgeteilt, ob sie weiterhin öffnen können.
Die Bescheide sind auch bei der Kling Automaten GmbH mit Sitz in Baindt eingegangen. Sie betreibt in Biberach zwei Spielhallen. Für den einen Standort sei die Neuerteilung einer Konzession negativ ausgefallen. „Dagegen haben wir ein Widerspruchsverfahren eingeleitet“, sagt ein Sprecher des Unternehmens. Beim zweiten Standort wurde die Konzession befristet bis 2021 erteilt. Hier versuche man, eine dauerhafte Verlängerung zu bekommen.
Die Kling Automaten GmbH betreibt in zwölf der 16 deutschen Bundesländer Spielcasinos. In jedem Land gelten unterschiedliche Richtlinien für die Spielcasinos und die Neuvergabe der Konzessionen. „In Niedersachsen werden diese zum Beispiel verlost“, sagt der Unternehmenssprecher. Besonders bei der Abstandsregelung gebe es überall andere Regeln und Gesetze, die eingehalten werden müssten. Daher plädiere er für eine bundesweite Regelung. Und zwar nicht nur, was die Abstände angeht, sondern seiner Meinung nach müsse auf Bundesebene ein einheitliches Gesetz her, das das Glücksspiel regle.
Eines ist aber vom Landes-Gesetzgeber schon jetzt klar geregelt: Doppelkonzessionen sind künftig nicht mehr zulässig. „Eine Konzession wird für zwölf Spielgeräte erteilt“, sagt die Pressesprecherin der Stadt Biberach. Wer bisher mehr Geräte betreiben wollte, konnte eine weitere Betriebserlaubnis beantragen. Bisher hätten in Biberach zwei Spielhallen diese zusätzliche Erlaubnis bekommen, so Appel. Das gehe nun nicht mehr.
Nachdem die Bescheide zugestellt wurden, habe es, wie erwartet, in allen Fällen Klagen seitens der Betreiber gegeben. Entweder hätten sie dagegen geklagt, dass der Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis abgelehnt wurde, oder dagegen, dass ein anderer Betreiber wieder eine Konzession erhalten habe. Der Konkurrenzdruck sei in der Branche groß, sagt die Stadtsprecherin. Das bestätigt auch der Sprecher der Kling Automaten GmbH.
Nun liegen die Widerspruchsanträge beim Regierungspräsidium (RP) in Tübingen. Dieses soll nun in zweiter Instanz klären, welche Spielhalle weiter betrieben werden darf und welche nicht. Weil das Regierungspräsidium noch weitere Anträge anderer Städte zu diesem Thema zu bearbeiten habe, sei noch nicht klar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. „Das hat aufschiebende Wirkung. Die Spielhallen dürfen bis zum endgültigen Beschluss des RP weiter geöffnet bleiben“, sagt Appel.