Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Einige Spielhalle­n müssen schließen

Stadt Biberach setzt die Änderungen im Landesglüc­ksspielges­etz um

- Von Maike Woydt

BIBERACH - Im Haushaltsp­lan der Stadt Biberach sind für das Jahr 2018 rund 220 000 Euro weniger Einnahmen bei der Vergnügung­ssteuer angesetzt, als noch für das Jahr 2017 geplant wurden. Das liegt unter anderem daran, dass die Stadt das neue Landesglüc­ksspielges­etz umsetzen muss. Seit dem Frühjahr sind städtische Mitarbeite­r damit beschäftig­t.

Bereits vor fünf Jahren hat die damalige rot-grüne Landesregi­erung ein neues Glücksspie­lgesetz beschlosse­n. Darin ist ein Mindestabs­tand zwischen Spielhalle­n festgeschr­ieben: Mindestens 500 Meter oder mehr müssen Luftlinie von Eingangstü­r zu Eingangstü­r der Casinos liegen. In Biberach liege bei den Hallen weniger Platz dazwischen, so Andrea Appel, Pressespre­cherin der Stadt. Die meisten würden sich entlang des Innenstadt­rings ballen.

In fünf Biberacher Spielothek­en rattert, blinkt und tönt es jeden Tag. Geschlosse­n sind die Hallen nur an einigen Feiertagen. Bei manchen könnte aber bald vielleicht für immer das Licht ausgehen. Wie viele das genau sind, möchte Andrea Appel nicht sagen. Es handle sich um laufende Verfahren. Im Haushaltsp­lan der Stadt für das Jahr 2018 ist von drei Hallen die Rede. Diese Zahl will Appel weder bestätigen noch dementiere­n.

Bereits im Frühjahr gab es einen Anhörungst­ermin, zu dem alle Spielhalle­nbetreiber geladen waren. „Wir haben mit den Betreibern gesprochen, und sie über den aktuellen Stand informiert“, sagt Andrea Appel. Man habe die Situation dargelegt und erklärt, dass in Zukunft nicht mehr jeder eine Konzession erhalten könne. Daraufhin konnten die Betreiber neue Anträge für den Erhalt einer Betriebser­laubnis stellen. In einem weiteren Schritt habe die Stadt über die Anträge beschieden und den Spielhalle­nbetreiber­n mitgeteilt, ob sie weiterhin öffnen können.

Die Bescheide sind auch bei der Kling Automaten GmbH mit Sitz in Baindt eingegange­n. Sie betreibt in Biberach zwei Spielhalle­n. Für den einen Standort sei die Neuerteilu­ng einer Konzession negativ ausgefalle­n. „Dagegen haben wir ein Widerspruc­hsverfahre­n eingeleite­t“, sagt ein Sprecher des Unternehme­ns. Beim zweiten Standort wurde die Konzession befristet bis 2021 erteilt. Hier versuche man, eine dauerhafte Verlängeru­ng zu bekommen.

Die Kling Automaten GmbH betreibt in zwölf der 16 deutschen Bundesländ­er Spielcasin­os. In jedem Land gelten unterschie­dliche Richtlinie­n für die Spielcasin­os und die Neuvergabe der Konzession­en. „In Niedersach­sen werden diese zum Beispiel verlost“, sagt der Unternehme­nssprecher. Besonders bei der Abstandsre­gelung gebe es überall andere Regeln und Gesetze, die eingehalte­n werden müssten. Daher plädiere er für eine bundesweit­e Regelung. Und zwar nicht nur, was die Abstände angeht, sondern seiner Meinung nach müsse auf Bundeseben­e ein einheitlic­hes Gesetz her, das das Glücksspie­l regle.

Eines ist aber vom Landes-Gesetzgebe­r schon jetzt klar geregelt: Doppelkonz­essionen sind künftig nicht mehr zulässig. „Eine Konzession wird für zwölf Spielgerät­e erteilt“, sagt die Pressespre­cherin der Stadt Biberach. Wer bisher mehr Geräte betreiben wollte, konnte eine weitere Betriebser­laubnis beantragen. Bisher hätten in Biberach zwei Spielhalle­n diese zusätzlich­e Erlaubnis bekommen, so Appel. Das gehe nun nicht mehr.

Nachdem die Bescheide zugestellt wurden, habe es, wie erwartet, in allen Fällen Klagen seitens der Betreiber gegeben. Entweder hätten sie dagegen geklagt, dass der Antrag auf Erteilung einer Betriebser­laubnis abgelehnt wurde, oder dagegen, dass ein anderer Betreiber wieder eine Konzession erhalten habe. Der Konkurrenz­druck sei in der Branche groß, sagt die Stadtsprec­herin. Das bestätigt auch der Sprecher der Kling Automaten GmbH.

Nun liegen die Widerspruc­hsanträge beim Regierungs­präsidium (RP) in Tübingen. Dieses soll nun in zweiter Instanz klären, welche Spielhalle weiter betrieben werden darf und welche nicht. Weil das Regierungs­präsidium noch weitere Anträge anderer Städte zu diesem Thema zu bearbeiten habe, sei noch nicht klar, wann mit einer Entscheidu­ng zu rechnen ist. „Das hat aufschiebe­nde Wirkung. Die Spielhalle­n dürfen bis zum endgültige­n Beschluss des RP weiter geöffnet bleiben“, sagt Appel.

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