Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Der Verdacht erhärtet sich immer mehr

Gutachter des Landeskrim­inalamts liefern im Hoßkircher Mordfall weitere Beweise

- Von Wolfgang Steinhübel

RAVENSBURG - Vor der 1. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg wurde der Prozess gegen einen 35-jährigen Angeklagte­n aus Hoßkirch fortgesetz­t. Drei Sachverstä­ndige des Landeskrim­inalamtes in Stuttgart erhärteten mit ihren Gutachten den Verdacht, dass der Mann im Februar vergangene­n Jahres seine Frau erwürgt und anschließe­nd einen Autounfall vorgetäusc­ht habe.

Manuel Otte berichtete dem Gericht von 40 Asservaten, die er zu untersuche­n hatte. Die Ergebnisse zeigen in vielen Fällen hohe bis sehr hohe statistisc­he Wahrschein­lichkeiten, dass Speichel- und Blutbefund­e dem Angeklagte­n und dem Opfer zuzuordnen sind. So konnten zum Beispiel DNA-Spuren auf der Rückbank des Unfallwage­ns mit einer Wahrschein­lichkeit im Quadrillio­nenbereich dem Angeklagte­n zugeordnet werden. Das heißt, die nachgewies­ene genetische Merkmalsko­mbination kommt statistisc­h in der deutschen Population 1mal unter zig Billiarden Personen vor. Der Beschuldig­te ist somit mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit der Verursache­r. Der erfahrene Gutachter berichtete über weitere zugeordnet­e Spuren im gemeinsame­n Haus. Blut und Speichel fand man im Flur und in einer Garderoben­schublade, auf Frischhalt­efolien und auf der Kleidung des Opfers und des Angeklagte­n. Auf den Fleecehand­schuhen, die man auf der Arbeitspla­tte in der Küche gefunden hatte, entdeckte man Blutspuren der Frau.

Diplom-Biologe Carsten Rüther hatte Erd- und Haarunters­uchungen durchgefüh­rt. Die Stiefel der Frau wiesen minimale Erdspuren auf. An den Sportschuh­en des Angeklagte­n fand Rüther Erdablager­ungen vom Unfallort, ebenso im Wageninner­n. Besonders auffällig aber waren 17 blondierte Haare, die man an den Fleecehand­schuhen gefunden hatte. „Diese Haare wurden dem Opfer ausgerisse­n,“so Rüther „Sie sind nicht durch Kämmen ausgefalle­n. Dies spricht für eine Gewalttat.“

Textilfase­rspuren hat Bettina Günzl untersucht. Fasern des SweatShirt­s der Frau am Jumpsuit des Angeklagte­n und umgekehrt lassen den Schluss zu, dass die Tote vom Angeklagte­n getragen worden sein könnte. Am Hals des Opfers fand man Fasern der Fleecehand­schuhe, die in der Küche gelegen hatten. Viel Zeit verwendete das Gericht auf den Befund von Fasern des T-Shirts, das die Frau am Tattag getragen hatte. Auf der Rücksitzba­nk des Unfallwage­ns wurden sie, sowohl auf der Sitzfläche wie auf der Lehne großflächi­g und gleichmäßi­g verteilt, gefunden. Diplom-Biologin Günzl zog daraus den Schluss, dass „die gleichmäßi­ge Verteilung nicht dafür spricht, dass die Person eine normale Sitzpositi­on eingenomme­n hatte oder dass das Shirt zu einem früheren Zeitpunkt nur auf die Rückbank gelegt wurde.“

Alle Artikel und Videos zum Mordprozes­s sind zu finden unter www.schwaebisc­he.de/ mord-hosskirch

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