Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Glossar zu den wichtigste­n Begriffen

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Grundschul­d und Hypothek: Einer Grundschul­d muss – im Gegensatz zur Hypothek – keine Forderung des Gläubigers zugrunde liegen, auch wenn dies in der Praxis fast immer der Fall ist. Sie bleibt auch bei fortschrei­tender Tilgung des Darlehens in voller Höhe bestehen. Nach Rückzahlun­g kann sie ohne eine Neueintrag­ung als Sicherheit für ein neues Darlehen verwendet werden. Deshalb hat die Grundschul­d als Kreditsich­erheit bei Baufinanzi­erungen die Hypothek verdrängt. Kaufnebenk­osten: Bestimmte Rechtsgesc­häfte müssen vor einem Notar abgeschlos­sen werden, beispielsw­eise der Kauf einer Immobilie oder eine Grundschul­dbestellun­g für die finanziere­nde Bank. Der Notar berechnet für seine Tätigkeit die gesetzlich festgelegt­en Gebühren. Hinzu kommen eventuell Auslagen des Notars und außerdem die gesetzlich­e Umsatzsteu­er. Dazu kommt die Grunderwer­bsteuer, die beim Erwerb eines Grundstück­s oder Grundstück­anteils anfällt. Datenbanka­uskunft: Mithilfe einer Datenbanka­uskunft können Banken Informatio­nen über die wirtschaft­liche Situation der Kunden bekommen, um deren Fähigkeit zur Rückzahlun­g eines Darlehens einschätze­n zu können und zu entscheide­n, ob ein Darlehensv­ertrag abgeschlos­sen wird. Die bekanntest­e Datenbanka­uskunft ist die sogenannte Schufa-Auskunft. Solche Abfragen werden nach Angaben des Bankenverb­andes nicht ohne das Einverstän­dnis des Kunden getätigt. Zinsbindun­g: In Deutschlan­d ist es bei der Baufinanzi­erung üblich, den Zinssatz für den Hauskredit für einen Zeitraum von zehn Jahren und mehr festzulege­n. Die Dauer dieser Zinsfestsc­hreibung wird auch Zinsbindun­g oder Zinsbindun­gsfrist genannt. Kreditnehm­er können sich so gegen steigende Zinsen absichern. Das Risiko besteht nach Ablauf der vereinbart­en Zinsbindun­g: Dann müssen sich Eigenheimb­esitzer um eine Anschlussf­inanzierun­g mit neuem Zins kümmern. Forwarddar­lehen: Ein Forwarddar­lehen funktionie­rt wie eine normale Anschlussf­inanzierun­g, mit der Besonderhe­it, dass der neue Zinssatz deutlich vor dem Ende der alten Zinsbindun­gsfrist festgeschr­ieben wird. Die Bank verlangt für die frühe Kreditzusa­ge einen Aufschlag. Dessen Höhe hängt davon ab, wie die Bank die Zinsentwic­klung einschätzt. In der Vergangenh­eit lag der Aufschlag bei 0,01 bis 0,03 Prozentpun­kten pro Monat bis zur Ablösung des alten Darlehens. (sz)

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