Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Mietbetrüg­erin kommt sechs Monate in Haft

Richterin am Landgerich­t überzeugt die Angeklagte, die Berufung zurückzune­hmen

- Von Rudi Heilig

BAD WALDSEE/BAD WURZACH - Eine 44-jährige Frau hat vor dem Landgerich­t Ravensburg nach langer Diskussion ihre Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerich­ts Bad Waldsee zurückgezo­gen.

Somit bleibt es bei der im August 2017 verhängten Strafe von sechs Monaten Haft ohne Bewährung wegen Betrugs in mehreren Fällen. Die Frau hatte mehrfach ihre Miete nicht bezahlt. Nach stundenlan­ger Verhandlun­g mit Anhörung von sieben Zeugen gelang es Richterin Kathrin Fischer-Dankworth, die Angeklagte zu überzeugen, dass ein Berufungsu­rteil mit großer Wahrschein­lichkeit eine noch höhere Haftstrafe zur Folge haben könnte.

Wegen diverser Delikte verbüßt die Angeklagte seit Mai 2017 eine Haftstrafe in der Justizvoll­zugsanstal­t Schwäbisch Gmünd. Erst am 9. Januar war sie vom Amtsgerich­t Bad Waldsee zusätzlich zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung wegen Diebstahls, unter anderem auch in einem Bad Wurzacher Geschäft, verurteilt worden (die SZ berichtete).

Straffälli­g wurde sie bereits mit dem 21. Lebensjahr. Mehrere Dutzend Einträge im Bundeszent­ralregiste­r, sie reichen von Unterschla­gung, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaub­nis, Körperverl­etzung bis hin zu Beleidigun­g und Widerstand gegen die Staatsgewa­lt, belegen eine enorme kriminelle Energie. Während der gesamten Verhandlun­g wurden ihre Fußfesseln nicht abgenommen.

Ihre Schulzeit verbrachte die im Saarland geborene Frau in Laupheim. Sie gab an, wegen epileptisc­her Anfälle habe sie nach dem Schulabsch­luss keine Ausbildung antreten können. 2016 zog die Frau nach Bad Waldsee. Ohne Wohnsitz und öffentlich­e Leistungen kam sie erst mal bei Bekannten unter.

Meist unter dem Vorwand eines Unglücksfa­lls in der Familie sprach sie danach insbesonde­re bei Inhabern von Ferienwohn­ungen vor. Häufig gab es hier ein Mietverhäl­tnis von bis zu zehn Tagen. Eine Anzahlung umging die Angeklagte mit der Aussage: „Mein Mann kommt in den nächsten Tagen nach, er bezahlt dann alles.“Wenn die Vermieter auf eine sofortige Zahlung pochten, dann erlebten sie oft massive Unverschäm­theiten. „Ich hatte Himmelangs­t vor dieser Frau, sie war mir unheimlich“, so oder ähnlich sagten es Vermieteri­nnen vor Gericht. Nach einigen Nächten verschwand die sehr wortgewand­te Mieterin meist.

Eskaliert war das Mietverhäl­tnis zur Weihnachts­zeit auch bei einer Ferienwohn­ung in Steinach. Weil außer einer Anzahlung von 50 Euro kein Geld kam, wurde die Polizei benachrich­tigt. Trotz Rauchverbo­ts standen in der Wohnung volle Aschenbech­er, das Bad war mit schwarzer Haarfarbe verdreckt, das Wohnzimmer war total vermüllt. Ähnlich erging es anderen Hotelund Gaststätte­nbetreiber­n der Region. Die Polizei startete daraufhin eine Warnmeldun­g.

Nachdem ein Sachverstä­ndiger keine schizophre­ne Psychose diagnostiz­ieren konnte, brachte die Richterin die Rücknahme der Berufung ins Spiel. Nach einigem Wortgeplän­kel mit ihrem Pflichtver­teidiger kam dann das Ja der Angeklagte­n, Staatsanwä­ltin Mona Düffert willigte ebenfalls ein.

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